Norm: StGB §142 FStGB §277
Rechtssatz: Vinkulierte Sparbücher sind keine Wertträger (SSt 44/45 uva) und können solchermaßen auch nicht Gegenstand einer Raubtat und damit auch nicht eines Raubkomplottes sein. Eine Verabredung, nach gewaltsamem Eindringen in das Haus der Opfer diesen die dort verwahrten Sparbücher sowie deren Losungswörter abzunötigen und anschließend die Sparbücher einzulösen, war somit nicht auf einen Raub, sondern allenfalls a... mehr lesen...
Norm: StGB §142 AStGB §143 Fall2 B
Rechtssatz: Die Sachwegnahme ist beim Raub - gleichwie beim Diebstahl - nicht bereits dann erfolgt, wenn der Täter die Sache ergriffen hat, sondern erst dann, wenn sie aus dem tatsächlichen Machtbereich des bisherigen Gewahrsamsinhabers entfernt wurde. Wird demnach die Waffe als Gewaltmittel oder Drohmittel in einer Phase eingesetzt, in der der Täter zwar die Sache schon ergriffen, aber noch nicht aus dem tats... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz M***** (zu Punkt A/) des Verbrechens der versuchten Bestimmung zum Mißbrauch der Amtsgewalt nach §§ 12, 15 (richtig: 15, 12 zweiter Fall), 302 Abs. 1 StGB und (zu Punkt B/) des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 erster Fall StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er am 25.August 1990 in Alberschwende A/ mit dem Vorsatz, den Staat in seinem Recht auf Verfolgung vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Andreas J*****, geb. am 5. Dezember 1971, und Damir T*****, geb. am 26.Oktober 1973, (zu A/) des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB und (zu B/) des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt und unter Anwendung des § 28 Abs. 1 StGB und des § 5 Z 4 JGG gemäß § 142 Abs 1 StGB zu Freiheitsstrafen verurteilt, und zwar Andreas J***** zu sechs Monaten, die nach § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer P... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 25-jährige Paul G***** (zu 1) des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 131 erster Fall StGB und (zu 2) des Vergehens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er in Krems an der Donau 1. am 2.April 1990 eine fremde bewegliche Sache, nämlich eine Sonnenbrille der Marke "Uvex" im Wert von 219 S, verfügungsberechtigten Personen der Firma "I*****" mit dem Vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (zu A) Stefan A*****, Jerzy P***** und Pjotr A***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 zweiter Fall StGB und (zu B) Jerzy P***** überdies des Vergehens des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach dem § 269 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Nach A) des Urteilssatzes liegt Stefan A*****, Jerzy P***** und Pjotr A***** zur Last, am 16.Juni 1990 in Ybbs an der Don... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Maria H***** des Verbrechens des (minderschweren) Raubes nach dem § 142 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt, weil sie am 18.Oktober 1989 in L***** der Verkäuferin Maria S***** durch nicht erhebliche Gewaltanwendung gegen ihre Person eine Flasche Weinbrand im Wert von 165 S mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung wegnahm. Dieses Urteil ficht die Angeklagte im Schuldspruch mit einer auf § 281 Abs. 1 Z 5, 5 a, 9 lit. a und b StPO gestützt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 14.April 1954 geborene Harald M***** sowie der am 26.Juni 1955 geborene Norbert B***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 3 und 15 StGB, Harald M***** auch nach dem § 129 Z 2 StGB, schuldig erkannt und beide Angeklagte (unter Anrechnung der Vorhaft) gemäß dem § 129 StGB zu (jeweils unbedingten) Freiheitsstrafen, und zwar Harald M****... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der Staatsangehörige der CSFR Ales B*** der Verbrechen des räuberischen Diebstahls mit Waffen nach §§ 127, 129 Z 4, 131 "erster Strafsatz" (gemeint: erster und zweiter Qualifikations-Fall) StGB (A) und des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB (B) sowie der Vergehen nach § 36 Abs 1 Z 1 (C) und Z 2 WaffG (D) schuldig erkannt. Darnach hat er am 11.Jänner 1990 in Wien (zu A) fremde bewegliche Sac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.Juni 1967 geborene Franjo M*** des Verbrechens des Raubes nach § 142 (zu ergänzen: Abs 1 und) Abs 2 StGB (SSt. 51/50; LSK 1985/8) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 9.November 1989 in Wien 1./ seiner Lebensgefährtin Ilinka N*** durch Schläge gegen den
Kopf: und durch die Drohung, sie aus dem Fenster zu werfen, wobei er ein im zweiten Stock gelegenes Wohnungsfen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Adolf G*** (im zweiten Rechtsgang erneut) des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 2 StGB (A 1) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (A 2), des tätlichen Angriffs auf einen Beamten nach § 270 (Abs 1) StGB (B 1), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (B 2) sowie der Beleidigung nach § 115 Abs 1 StGB (B 3) schuldig erkannt. Darnach hat er am 2.Mai 1989 in Linz dem Mohamed A***-B*** durch die... mehr lesen...
Norm: StGB §142 AStGB §142 EStGB §146 DStGB §146 F
Rechtssatz: Fehlgeschlagener Versuch eines Darlehensbetruges - Anschlußraub: Hat das Opfer das Betrugsvorhaben durchschaut, indes die "Darlehens"-Valuta dem Täter zum Schein übergeben, um ihn (mit Hilfe herbeigeholter Kriminalbeamter) zu entlarven, so hat der Täter mangels mit Traditionswillen erfolgter Übergabe kein Eigentum am zugezählten Geldbetrag erworben; dieser kann demnach - als für den... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6.Dezember 1942 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Peter Klaus K*** auf Grund des einstimmigen Wahrspruches der Geschwornen der Verbrechen des teils versuchten, teils vollendeten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 und 15 StGB (I 1 und 2) und des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster Fall (richtig: zweiter Fall) StGB (II) sowie des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4 StGB (... mehr lesen...
Gründe: Der am 5.Oktober 1968 geborene Franz S*** wurde des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er und ein abgesondert verfolgter Unbekannter am 16.März 1989 in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken dem Zdzislaw S*** 2.200 S und 104 US-Dollar mit Bereicherungsvorsatz und Gewalt gegen seine Person wegnahmen, indem sie den Genannten von hinten würgten, mit der Faust aufs Kinn schlugen, zu Boden rissen und auf ihn mit Füßen eintraten. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14.April 1937 geborene Fleischhauermeister Josef P*** der Vergehen der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach den §§ 15, 202 Abs. 1 StGB nF und des versuchten Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach den §§ 15, 212 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, Ende Jänner 1987 in Absam versucht zu haben, seine damals fünfzehnjährige Stieftochter Bettina D*** durch Festhalten am Bett, sohin mit Gewalt, zur Duldung einer ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 B
Rechtssatz: Es macht keine Unterschied, mit welchem intellektuellen Aufwand ein latent vorhandener Behauptungswille aktiviert wird, weshalb der Annahme, das Opfer habe einen Widerstandsentschluß gefaßt, nicht entgegensteht, daß es sich dabei um eine "reine Reaktion" handelte. Entscheidungstexte 14 Os 46/90 Entscheidungstext OGH 12.06.1990 14 Os 46/90 Verö... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den Angeklagten Michael U*** (zu 1) des Verbrechens des versuchten räuberischen Diebstahls nach §§ 15, 127, 131 StGB und (zu 2) des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB schuldig. Nach dem Inhalt dieses Schuldspruches hat der Genannte (zu 1) am 22.Mai 1989 in Wien fremde bewegliche Sachen, nämlich 3 Flaschen Chivas Regal zu je 349 S, 2 Flaschen Martell Cognac zu je 249 S und 2 Flaschen Vyborova Wodka zu je 169,90 S, somit War... mehr lesen...
Norm: StGB §142 DStGB §142 Abs2 Ga
Rechtssatz: Erhebliche Gewalt ist dann anzunehmen, wenn der Täter bei einem Angriff auf die Person des Opfers beachtliche physische Kraft in vehementer Weise einsetzt (SSt 51/50), wobei die Belastung des Opfers im Vergleich zu Durchschnittsfällen nicht als geringfügig einzustufen ist (13 Os 157/85, 12 Os 171/88). Ob dies zutrifft, ist nach einem objektiv-individualisierenden (strengen) Maßstab unter Berücksich... mehr lesen...
Gründe: Der am 18.April 1970 geborene jugoslawische Staatsangehörige Dragoslav P*** wurde mit dem angefochtenen Urteil (Punkt I des Schuldspruches) des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 2 StGB (richtig: Abs. 1 und 2, sh SSt 55/68) schuldig erkannt. Danach hat er - über den unangefochtenen Schuldspruch wegen des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1 StGB (begangen durch Wegnahme von ca 70 Schallplatten im Wert von zusammen ca 10.000 S nach Eins... mehr lesen...
Norm: StGB §13StGB §105 DStGB §142 D
Rechtssatz: Tätern, die mit dem Vorsatz handeln, daß die weggenommene oder abgenötigte Sache (hier: Fahrrad) nur vorübergehend gebraucht wird, liegt nicht Raub, sondern Nötigung zur Last. Entscheidungstexte 11 Os 2/90 Entscheidungstext OGH 21.02.1990 11 Os 2/90 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten, nämlich der am 18.Juni 1972 geborene Klaus M***, der am 3.September 1971 geborene Andreas J*** und der am 28.Dezember 1972 geborene Alfred S*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Raubes nach dem § 142 Abs. 2 und dem § 15 StGB schuldig erkannt. Darnach versuchten sie am 15.Mai 1989 in Wien im einverständlichen Zusammenwirken (§ 12 StGB) dem (damals 13-jährigen) Wolfgang S*** durch Drohung mit gegenwär... mehr lesen...
Norm: StGB §142 F
Rechtssatz: Zur Tatbestandsverwirklichung ist nicht erforderlich, daß dem Opfer der Eigentumsangriff als solcher bewußt wird oder daß es die Wegnahme bemerkt. Entscheidungstexte 12 Os 6/90 Entscheidungstext OGH 01.02.1990 12 Os 6/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0094253 ... mehr lesen...
Gründe: Der 34jährige Dragan J*** wurde des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 18.August 1988 in Wien im einvernehmlichen Zusammenwirken mit einem bisher noch nicht ausgeforschten unbekannten Täter mit Gewalt gegen eine Person einem anderen fremde bewegliche Sachen, nämlich zumindest eine Herrengeldbörse, 12.000 S Bargeld und eine Einzelbahnfahrkarte für die Strecke Wien-Belgrad mit dem Vorsatz weggenommen hat, durch diese Sachzueignung sich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Bujar Abaz O*** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 2 (richtig: Abs 1 und Abs 2 - vgl SSt 55/68 ua) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 11.März 1989 in Wien im einverständlichen Zusammenwirken mit (dem deswegen unter einem rechtskräftig abgeurteilten) Sami K*** dadurch, daß einer von ihnen Rosemarie H*** anrempelte sowie abdrängte und der andere ihr eine Geldbörse mit 190 S Bargeld aus ... mehr lesen...
Gründe: Rupert Sigmund H*** wurde des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1, zum Teil auch Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Salzburg Nachgenannten mit Gewalt gegen ihre Person fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar 1. am 29.April 1988 dem Adolf H***, indem er ihn mit einer Hand gewaltsam an die Wand drückte, mit der anderen dessen Geldbörse mit 360 S Bargeld aus der Gesäßtasche zog und... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §142 BStGB §142 E
Rechtssatz: Für die Beurteilung als tatbestandsmäßige Gewaltanwendung im Sinne des § 142 StGB ist es nicht von entscheidender Bedeutung, ob das zu einer Willensbildung an sich fähige Opfer wegen der überraschenden Angriffsart keinen Behauptungswillen zu entwickeln und wegen der Schnelligkeit des Tatablaufs einen Abwehrentschluß gar nicht zu fassen vermochte. Genug daran, daß der Überfallene nicht von vorn... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Alexander O*** und Wolfgang S*** aufgrund des Wahrspruchs der Geschwornen, welche die für jeden der beiden Angeklagten anklagekonform gestellte Hauptfrage jeweils einstimmig bejaht (und bei Wolfgang S*** die Zusatzfrage nach entschuldigendem Notstand mehrheitlich im Verhältnis 2 : 6 Stimmen verneint) hatten, des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB, Wolfgang S*** als Beteiligter nach § 12 dritter Fall ... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BcStGB §127 CStGB §142 A
Rechtssatz: Als Beitragstäter (zum Raub) ist nur strafbar, wer mit dem (zumindest bedingten) Vorsatz handelt, sich selbst oder einen Dritten (zB den unmittelbaren Täter) unrechtmäßig zu bereichern. Entscheidungstexte 14 Os 115/89 Entscheidungstext OGH 18.10.1989 14 Os 115/89 12 Os 101/07f E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 24.Mai 1989, GZ 22 Vr 669/89-16, wurde der am 19.November 1959 geborene Mario M*** des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB und des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs. 1 StGB (idF vor der Strafgesetznovelle 1989) schuldig erkannt, weil er am 10.Februar 1989 in Zirl die 26-jährige Elfriede M*** durch Versetzen einer kräftigen Ohrfeige und durch Vereitelung ihrer Fluchtversuche durch wie... mehr lesen...
Gründe: Der jugendliche Hubert L*** wurde des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt, weil er am 28.Februar 1989 in Wien mit dem gleichzeitig rechtskräftig abgeurteilten Andreas V*** einer ca. 25-jährigen, unbekannten Frau mit Gewalt gegen deren Person 120 S mit dem Vorsatz, sich unrechtmäßig zu bereichern, weggenommen hat, wobei L*** der Frau die Geldbörse entrissen, daraus 120 S entnommen und V*** dem Opfer einen Schlag gegen die Hand versetzt hat. Mit s... mehr lesen...