Norm
StGB §142 CRechtssatz
Das Klammerzitat des § 89 StGB im § 142 Abs 1 StGB umreißt (lediglich) das nach dieser Vorschrift an den normativen Begriff der (qualifizierten) Drohung gestellte (strenge) Anforderungsprofil in der Weise, daß vom Täter eine konkrete (gegenwärtige) Gefahr für Leib oder Leben in Aussicht gestellt werden muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0094183Dokumentnummer
JJR_19930427_OGH0002_0140OS00041_9300000_003