Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.April 1969 geborene (zum Tatzeitpunkt noch jugendliche) Helmut K*** wegen des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB und des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143, erster (richtig: zweiter) Deliktsfall, StGB schuldig erkannt. Darnach tötete er am 5. Februar 1987 in Vöcklamarkt vorsätzlich den Johann H*** durch Versetzen von neun Messerstichen in den Rücken und die Brust mit einem Fixiermesser (1) und nah... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Juni 1963 geborene und zuletzt beschäftigungslos gewesene Anton B*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten Mordes nach den §§ 15, 75 StGB (Punkt I), des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB (Punkt II), des Vergehens des versuchten Ansammelns von Kampfmitteln nach den §§ 15, 280 Abs 1 StGB (Punkt III), des Verbrechens des teils ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Stefan J*** (B.) von der wegen des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch (in einen Würstelstand) nach §§ 15, 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 StGB gegen ihn erhobenen Anklage freigesprochen, jedoch (A.) des Verbrechens der (kurz danach) versuchten schweren Erpressung (des dort tätig gewesenen Verkäufers zur Herausgabe der Tageslosung) nach §§ 15, 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z 1 StG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch andere Entscheidungen enthält - wurden Alois M*** und Wolfgang M*** (1.) des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 131 erster Fall StGB sowie (2.) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 26.September 1986 in Wien (zu 1.) in Gesellschaft als Beteiligte dem Kemal V*** fremde bewegliche Sachen und zwar zwei bis drei Kilogramm Obst und Gemüse mit dem Vor... mehr lesen...
Norm: StGB §131StGB §142 D
Rechtssatz: Räuberischer Diebstahl kann nur dann vorliegen, wenn die Gewaltanwendung durch den Täter zumindest auch in der Absicht, sich die weggenommene Sache zu erhalten, und bei seiner Betretung auf frischer Diebstahlstat, also nach der Erlangung des Mitgewahrsams daran durch deren "heimliches" - dh unbemerkt bleiben sollendes - Ergreifen in Realisierung eines nicht auch den allfälligen Einsatz räuberischer Mittel ... mehr lesen...
Norm: StGB §131StGB §142 BStGB aF §201
Rechtssatz: Der Begriff "Gewalt" ist deliktsspezifisch auszulegen. "Gewalt" im Sinne §§ 131, 142 StGB setzt (anders als nach § 201 StGB) keine zur Herbeiführung einer Widerstandsunfähigkeit des Tatopfers geeignete Intensität der Kraftanwendung voraus; es genügt, daß sie jenes (tätergewollt) zur Abstandnahme vom Bestreben, den Alleingewahrsam an der weggenommenen Sache wiederzuerlangen, motiviert. (Hier: Sc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard S*** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, 131 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 11.August 1986 in Straßhof an der Nordbahn der Firma B*** Warenhandels-AG eine fremde bewegliche Sache, und zwar eine Schachtel Ildefonso im Wert von 39,90 S, mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, wobei er, beim Diebstahl auf frischer Tat betreten, gegen Helmut T*** Gewalt a... mehr lesen...
Begründung: Am 13. Jänner 1984 ereignete sich gegen 23 Uhr im 11. Wiener Gemeindebezirk im Bereich der Kreuzung der Straßenzüge Am Kanal - Weichseltalweg und einer unbenannten Straße hinter dem Zentralfriedhof ein Verkehrsunfall, an dem der Polizeibeamte Günther K*** als Lenker des PKW der Klägerin mit dem Kennzeichen BP 3.618 und der Erstbeklagte als (unberechtigter) Lenker eines KKW der Zweitbeklagten (Ford Taunus, ohne Kennzeichen) beteiligt waren. Der Erstbeklagte, der von dem... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auf dem (stimmeneinhelligen) Wahrspruch der Geschwornen beruhenden - angefochtenen Urteil wurde der am 4. November 1951 geborene jugoslawische Staatsangehörige Vladan S*** der Verbrechen der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 (Z 1) StGB (Punkt A/I/2 b des Urteilssatzes), des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster und zweiter Fall StGB (Punkt A/I/1 a-c), der versuchten schweren Erpressung nach §§ 15, 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z 1 StGB (Punkt A/I... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Jugendlichen Robert S*** und Johann H*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143, erster Fall, und 15 StGB (A und B) sowie des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach dem § 135 Abs. 1 StGB (D) und Robert S*** außerdem des Verbrechens der Verleumdung nach dem § 297 Abs. 1 "2. Fall" StGB (C) schuldig erkannt. Robert S*** bekämpft dieses (im Fall des Mitangeklagten H*** rec... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.November 1969 geborene (demnach noch jugendliche) Christian S*** von der (in Richtung des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143 zweiter Fall StGB erhobenen) Anklage, er habe am 11. Oktober 1986 in Graz versucht, der Elfriede P*** durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) unter Verwendung einer Waffe, indem er ihr ein Messer vorhielt, eine fremde bewegliche Sache, nämlich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen der am 9.November 1963 geborene Otto K*** I./ des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB, II./ des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 (zweiter Fall) StGB, III./ des Vergehens der Freiheitsentziehung nach dem § 99 Abs 1 StGB, IV./ des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach dem § 136 Abs 1 und Abs 2 StGB, V./ des Verbrechens der schweren Erp... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil eines Einzelrichters des Landesgerichtes Linz vom 4.Juni 1986, GZ 30 E Vr 1150/86-6, wurde Rainer Gustav Z*** des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 18.April 1986 in Linz dadurch, daß er mit Händen und Füßen gegen (Polizei-)Inspektor Josef S*** und drei weitere Beamte schlug, versuchte, Beamte mit Gewalt an einer Amtshandlung, nämlich seiner Festnahme und seinem Abtransport in den A... mehr lesen...
Norm: StGB §142 B
Rechtssatz: Beim Raub kommt es darauf, ob das Tatopfer das wirkliche Angriffsziel des Täters kennt, nicht an; genug daran, daß der Täter mit der nach § 142 StGB tatbestandsspezifischen Gewalt nicht etwa ausschließlich eine - der Annahme eines zur Deliktsverwirklichung notwendigen finalen Zusammenhangs zwischen dem Einsatz des Raubmittels und der Erzielung der Sachbemächtigung entgegenstehende - bloße Ablenkung des Gewahrsamsin... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3.Jänner 1971 geborene jugendliche Angeklagte Werner D*** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 4.Mai 1986 in Wien in Gesellschaft gleichfalls jugendlicher Beteiligter (§ 12 StGB), nämlich des im selben Verfahren rechtskräftig abgeurteilten Lajos K*** (nicht K***) sowie des abgesondert verfolgten Damir P*** dem Andreas S*** mit Gewalt gegen dessen Person ein... mehr lesen...
Gründe: Der am 25.August 1939 geborene Rupert M*** wurde des Verbrechens nach § 142 Abs 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 18. April 1986 in Wien dem Johann P*** dadurch, daß er ihn am Nacken umfaßte und zu Boden zog, sohin mit Gewalt gegen eine Person, die Brieftasche mit 5.100 S Bargeld geraubt hat. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf § 281 Abs 1 Z. 4, 5 und 10 StPO. gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Rechtliche Beurteilung Die Ver... mehr lesen...
Norm: StGB §142 CStGB §143 B
Rechtssatz: Bei einem Raubversuch durch Drohung ist unerheblich, ob die geplante Verwendung einer Waffe schon bis zur Wahrnehmung dieses Drohungsmittel durch das ausersehene Opfer fortgeschritten ist. Entscheidungstexte 13 Os 136/86 Entscheidungstext OGH 30.10.1986 13 Os 136/86 European Case Law Identi... mehr lesen...
Gründe: Der am 30.Jänner 1970 geborene Wilhelm P*** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143, erster Fall, StGB. schuldig erkannt und zu einer (bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafe verurteilt. Es liegt ihm zur Last (s.S. 158), am 24.Februar 1985 im Wiener Prater in Gesellschaft der abgesondert verfolgten Dragan R*** und Peter I*** sowie eines weiteren (unbekannt gebliebenen) Jugendlichen als Beteiligter (§ 12 StGB) dem Andreas W... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 20-jährige Hermann W*** des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 5.Juli 1985 in Klagenfurt versucht hat, Franziska P*** mit Gewalt, nämlich dadurch, daß er sie am Hals erfaßte, würgte und ihr Ohrfeigen versetzte, zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z 4, 5, 9 lit. b und 10 des § 281 Abs. 1 StPO gestüt... mehr lesen...
Gründe: Der am 29.Jänner 1969 geborene Gerald F*** wurde u.a. des Verbrechens des schweren Raubs nach §§ 142 Abs. 1, 143 StGB. schuldig erkannt, weil er am 11.März 1985 in Wien in Gesellschaft des abgesondert verfolgten Erwachsenen Andreas R*** als Raubgenosse der Ilse H*** 1.000 S Bargeld und mehrere Fahrscheine der Wiener Verkehrsbetriebe mit Gewalt gegen deren Person mit Bereicherungsvorsatz weggenommen hat (A; S. 123/II). Nach den diesbezüglichen Urteilskonstatierungen zum obj... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der österreichische Staatsbürger Wolfgang H*** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 19.Juni 1984 in Hannover in Gesellschaft des abgesondert verfolgten Eduard S*** als Beteiligten (§ 12 StGB) dem Horst K*** mit Gewalt gegen dessen Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben unter ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 AStPO §282 Aa
Rechtssatz: Gewalt und Drohung sind beim Verbrechen des Raubes rechtlich gleichwertige Begehungsformen. Es handelt sich um einen alternativen Mischtatbestand, bei dem die irrtümliche Annahme nur einer der beiden urteilsmäßig festgestellten Alternativen nicht gesondert mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten werden kann. Entscheidungstexte 12 Os 174/85 Entsch... mehr lesen...
Norm: StGB §105 DStGB §142 DStGB §144
Rechtssatz: Im Gegensatz zu den als spezielle Nötigungsdelikte konstruierten Vermögensdelikten der Erpressung und des Raubes, die auf unrechtmäßige Bereicherung des Täters oder eines Dritten und damit verbundene Vermögensschädigung des Opfers abstellen, liegt das Vergehen der Nötigung als strafbare Handlung gegen die (Willensfreiheit) Freiheit auch dann vor, wenn der Täter rechtswidrig (vgl § 105 Abs 2 StGB... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden u.a. Süleyman A und Ismail B des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB. schuldig erkannt. Ihnen liegt nach dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen - welche die (für jeden Angeklagten getrennt) gemäß § 312 Abs. 1 StPO. im Sinne des Anklagevorwurfes gestellten Hauptfragen A/ und B/ in Richtung des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB. uneingeschränkt und einstimmig bejaht ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 F
Rechtssatz: Die Vollendung des Wegnehmens bzw Abnötigens richtet sich beim Raub weniger als beim Diebstahl an den räumlichen Gewahrsamsverhältnissen aus als vielmehr an der Abwehrsituation und Verteidigungssituation des Opfers. Darnach ist der Raubtatbestand vollendet, wenn das Tatobjekt dem unmittelbaren Zugriff des Opfers entzogen ist, wie vorliegend durch Einstecken von Bargeld bei gleichzeitig anhaltender Bedrohung der Ber... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.März 1964 geborene Angestellte Rene A - neben anderen strafbaren Handlungen auch - des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Diesen Schuldspruch bekämpft er mit einer auf die Z 5 und 10 des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Nach den wesentlichen Urteilsannahmen begleitete der Angeklagte am 17. Dezember 1984 in Möllersdorf die 33-jährige Brigitte B, die er erst kurze Zeit vorher kennenge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 20-jährige Alfred A (im zweiten Rechtsgang) auf Grund des - einstimmigen - Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 28.Dezember 1983 in Innsbruck durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, nämlich unter Vorhalten einer geladenen Gaspistole, somit unter Verwendung einer Waffe, der Anna B eine fremde bewegliche Sache, und zwar 2.000 S B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 46-jährige Winfried A (außer anderen strafbaren Handlungen) des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 erster Fall StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 11.Dezember 1984 in Innsbruck 'dadurch, daß er sich von dem Polizeibeamten Inspektor Walter B, der im Begriffe war, ihn nach seiner Festnahme zur Direktionswache der Bundespolizeidirektion Innsbruck zu eskortieren, loszureißen suchte, eine... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Jänner 1968 geborene beschäftigungslose Jugendliche Christian A des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 (zu ergänzen: erster Fall) StGB (A), des Vergehens des schweren Diebstahls nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4 StGB (B) und des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB (C) schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien (zu A) Ende September 1984 in Gesellschaft des abgesondert verfolgte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl A der Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach § 15, 269 Abs 1 'erster Fall' (richtig: dritter Fall; vgl. ÖJZ-LSK. 1981/169) StGB, der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB und der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z. 4 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 8.September 1983 in Wien A/ Beamte mit Gewalt an einer Amtshandlung, nämlich seiner Festnahme, Fesselung und überstellung an das Bezirks... mehr lesen...