RS OGH 1994/12/15 12Os135/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1994
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Norm

StGB §142 B

Rechtssatz

Schon ein auf die Überwindung eines bloß erwarteten Widerstandes gerichteter Vorsatz des Täters für die Annahme des raubspezifischen Begehungsmittels der Gewalt reicht zur Tatbildverwirklichung hin.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0093891

Dokumentnummer

JJR_19941215_OGH0002_0120OS00135_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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