Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde auf Grund des (einstimmigen) Wahrspruchs der Geschwornen, welche die auf das Verbrechen des versuchten schweren (bewaffneten) Raubes nach § 15, 142 Abs. 1, 143 (2. und 3. Deliktsfall) StGB gerichtete (einzige) Hauptfrage bejaht hatten, dieses Verbrechens schuldig erkannt und hiefür nach dem ersten Strafsatz des § 143 StGB zu einer 8-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm liegt zur Last, am 22. Jänner 1982 in Wien dadurch, daß er gegen (di... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurden der am 28. Februar 1954 geborene Manfred A und der am 24. September 1957 geborene Johann B, die beide zuletzt ohne Beschäftigung waren, des Verbrechens des schweren Raubes nach den § 142 Abs 1, 143, erster und zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, am 2. November 1981 in Wien in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) dem Adel C durch gefährliche Drohung und unter Verwendun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der am 31. Oktober 1961 geborene Helmut A, der am 24. Dezember 1958 geborene Ernst B und der am 21. September 1960 geborene Peter C des Verbrechens des schweren Diebstahls mit Waffen nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 4 StGB (Punkt I des Urteilsspruches), ferner Peter C des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB (Punkt II des Urteilsspruches) und Helmut A de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. April 1941 geborene Steuerberater Dipl. Ing. Dr. Otto A des Vergehens des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach dem § 269 Abs 1 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des Verbrechens der versuchten Bestimmung zum Mißbrauch der Amtsgewalt nach den § 15, 12, 302 Abs 1 StGB (Punkt 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Dem Angeklagten liegt zur Last, am 31. Dezember 1979 in St. Anton am Arlberg als Kfz-Lenker den Gendarmeriebeamten... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen die am 31.Juli 1945 geborene Christine A und die am 8. Februar 1943 geborene Christine B des Verbrechens des teils (in drei Fällen) vollendeten, teils (in einem Fall) versuchten schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143; 15 StGB schuldig erkannt. Zum weiteren Anklagevorwurf wegen eines am 26.November 1980 versuchten Raubes erging ein Freispruch, der unangefochten blieb. Die Geschwornen hatten - jewei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.März 1954 geborene, jugoslawische Staatsbürger Todor A des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 11.April 1981 in Wien dem Karl B durch die Äußerung, er (A) sei ein Mörder und B solle ihm alles geben, wenn er am Leben bleiben wolle, sowie durch Versetzen von mehreren Ohrfeigen, sohin mit Gewalt gegen den Genannten und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, fremde bewegliche ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 B
Rechtssatz: Gewalt gegen eine Person ist die Anwendung überlegener Körperkraft zwecks Ausschaltung eines tatsächlichen oder erwarteten Widerstands. Unentscheidend ist, ob sich das Opfer zur Wehr setzt. Kommt die Möglichkeit einer Willensbeugung nicht in Betracht (Überrumpelung!), so muß ein zu erwartender Widerstand der Überfallenen präventiv unterdrückt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. Juli 1929 geborene Pensionist Josef A des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 15, 127 Abs 1, 129 Z 1 StGB und des Vergehens der Unterschlagung nach dem § 134 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er in der Nacht zum 15. Mai 1981 in Linz ein Kaninchen im Wert von ca 150 S dem Helmut B mit dem Vorsatz, sich durch die Sachzueignung unrechtmäßig zu bereichern, durch Aufbrechen eines Vorhängeschlosses wegzuneh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 30.Mai 1960 geborene, beschäftigungslose Werner A 1./ des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB. und 2./ des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Nach den (zusammengefaßt wiedergegebenen) wesentlichen Urteilsfeststellungen folgte der leicht alkoholisierte, in Geldverlegenheit befindliche Angeklagte in den Abendstunden des 26. Februar 1981... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23. April 1960 geborene, zuletzt beschäftigungslose Kraftfahrzeugmechaniker Peter A auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Deliktsfall) StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 25. November 1980 in Wien in Gesellschaft des (abgesondert verfolgten Jugendlichen) Rudolf B als Beteiligten dadurch, daß er gemeinsam mit dem Genannten in seinem PKW zur '... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStGB §99 DStGB §142
Rechtssatz: Der Täter, der nach materieller Vollendung des Raubes das durch die beim Raub angewendete Gewalt schwer verletzte und dadurch hilflos gewordene Opfer in einem alleinstehenden Haus einsperrt, verantwortet neben dem nach § 143 zweiter Satz StGB qualifizierten schweren Raum auch eine - unter Umständen nach dem zweiten Absatz des § 99 StGB qualifizierte - Freiheitsentziehung. Ents... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.Mai 1959 geborene Bauhilfsarbeiter Alois Johann A des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 StGB. und des Verbrechens der Aussetzung nach dem § 82 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Wahrspruchs der Geschwornen liegt ihm zur Last, am 3.Juli 1980 in Pärbach 1./ dadurch, daß er die (66-jährige) Paula B in ihrem Haus mit einem 5 cm starken und über 60 cm langen Rundholzstück zu Boden schlug und aus ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §142 D
Rechtssatz: Auch dann liegt Raub vor, wenn das Opfer, gegen das Gewalt und Drohung angewendet wurde, fluchtartig den Tatort (hier: Personenkraftwagen) verläßt und der mit Raubvorsatz handelnde Täter sogleich zurückgelassene Sachen (hier Handtasche mit Geld) als Beute an sich bringt. Entscheidungstexte 11 Os 143/81 Entscheidungstext OGH 23.09.1981 11 O... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen der am 24.Juli 1957 geborene Reinhold B und der am 14. September 1941 geborene Alois A des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 StGB. schuldig erkannt, weil sie am 4.Februar 1981 in Wien in Gesellschaft als Mittäter dem (Taxilenker) Heinz C unter Verwendung von Waffen mit Gewalt gegen seine Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, nämlich dadurch... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Ga
Rechtssatz: Das Versetzen mehrerer Faustschläge gegen den
Kopf: des Opfers, das dadurch zu Boden stürzt (und mehrere sichtbare Verletzungen erleidet), kann nicht mehr als Raubverübung ohne Anwendung erheblicher Gewalt beurteilt werden. Entscheidungstexte 12 Os 129/81 Entscheidungstext OGH 17.09.1981 12 Os 129/81 11 ... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen wurde der am 23.Oktober 1957 geborene Automechaniker Zdravko A (A) des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 StGB. und (B) des Verbrechens der versuchten Erpressung nach den §§ 15, 144 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien A. mit Gewalt anderen fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar 1. am 16.Jänner 1981 in Gesellschaft d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Marina A und Karl B, die beide zuletzt keiner Beschäftigung nachgingen, auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 erster und dritter Fall und § 15 StGB sowie des Vergehens des Diebstahls nach den §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1 StGB schuldig erkannt. Den Gegenstand des Schuldspruchs bilden sechs in der Zeit vom 18. bis zum 25. Mai 1979 in Wien von de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 16. September 1964 geborene Schüler Peter Wolfgang A und der am 12. Februar 1964 geborene Fliesenlegerlehrling Siegfried B des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 und 15 StGB sowie des Verbrechens der Erpressung nach dem § 144 Abs 1 StGB, der Erstgenannte überdies des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.August 1944 geborene, zuletzt beschäftigungslose Herbert A - von unbekämpft gebliebenen (Teil-)Freisprüchen abgesehen - (zu I) des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB., (zu II) des Vergehens des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach dem § 269 Abs 1 StGB., (zu III) des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 (Abs 1) StGB., (zu IV) des Vergehen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der am 17. April 1956 geborene Boris B und der am 21. Mai 1953 geborene Dragoslav C - zwei beschäftigungslose jugoslawische Staatsbürger - des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 StGB (Punkt A/1/ des Schuldspruchs), Boris B außerdem des Vergehens der Körperverletzung als Beteiligter nach §§ 12, 83 Abs. 1 StGB (Punkt A/3/ des Schuldspruchs) und Dragoslav C eben dieses Vergehens n... mehr lesen...
Norm: StGB §131StGB §142 D
Rechtssatz: Das Ergreifen einer Sache durch den Täter muss nicht zwangsläufig zum Gewahrsamsverlust des bisherigen Inhabers führen. Bleibt sie vorderhand nichtsdestoweniger noch in dessen tatsächlichem Machtbereich, so kann sie durchaus Objekt eines durch nachfolgende Gewalt oder (tatbestandsmäßige) Drohung begangenen Raubes sein. Entscheidungstexte 10 Os 192/80 ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 BStGB §142 DStGB §143 B
Rechtssatz: Hat das Opfer den Gewahrsam an einer ihm gehörenden Schußwaffe noch nicht verloren (weil sie der Täter bloß ergriffen hat) und verwendet sie der Täter zur räuberischen Bedrohung, um sie in seinen Gewahrsam zu bringen, haftet er nach § 143 zweiter Fall StGB. Entscheidungstexte 10 Os 192/80 Entscheidungstext OGH 13.02.1981 10 Os ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden - angefochtenen Urteil wurden Alois A und Franz B des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß sie am 15. April 1980 in Wien im einverständlichen Zusammenwirken (richtig: in Gesellschaft) als Beteiligte (§ 12 StGB) dem Hubert C mit Gewalt und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) unter Verwendung einer W... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 19.Juni 1960 geborene Koch Helmut A des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 (erster und zweiter Deliktsfall) StGB. schuldig erkannt, weil er am 11.Juli 1980 in Liechtenstein in Gesellschaft des (bereits rechtskräftig Verurteilten) Gerhard Michael B als Beteiligten (§ 12 StGB.) der Margot C durch Vorhalten eines Springmessers, sohin durch Drohung mit gegenwärtiger Gefah... mehr lesen...
Gründe: Das Geschwornengericht erkannte den am 13.April 1960 geborenen Hilfsarbeiter Andreas A, die am 21.September 1957 geborene Kinderpflegerin Birgit B und den am 27.April 1959 geborenen Altwarenhändler Ferenc C des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143 StGB., B und C (auch) als Beteiligte nach dem dritten Fall des § 12 StGB., schuldig und verurteilte sie zu Freiheitsstrafen. Den Angeklagten liegt zur Last, in Wien mit Gewalt bzw. durch Drohung mit gegenwärt... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §131StGB §142
Rechtssatz: Die Äußerung "Hände hoch" auch des unbewaffneten Täters (hier: § 131 StGB) ist - je nach den Umständen (hier: Nachtzeit, Blendung mit Taschenlampe) - als Bedrohung mit einer Schußwaffe, also als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu beurteilen. Entscheidungstexte 13 Os 168/80 Entscheidungstext OGH 11.12.1980 13 Os ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.Februar 1932 geborene Maurer Heinrich A unter anderem - und nur insoweit ficht er den Schuldspruch mit Nichtigkeitsbeschwerde an - des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1 und 131 StGB. schuldig erkannt, weil er am 11.Februar 1980 in Salzburg dem Otto B durch Einbruch und Einsteigen Sachen im Gesamtwert von ca. 2.600 S, nämlich verschiedene Würste sowie Bargeld in der Höhe von ca. 250 S und ca. 200 DM, mit... mehr lesen...
Norm: StGB §16 EStGB §105 EStGB §142 E
Rechtssatz: Stellt sich das abgenötigte Vorzeigen der Barschaft nur als Vorphase in einem einheitlichen Tatgeschehen zum Raub dar, so scheidet ein qualifizierter Versuch (Raubversuch), durch den die Freiheit der Willensentschließlung allein (§ 105 StGB) verletzt worden wäre, aus. Entscheidungstexte 10 Os 122/80 Entscheidungstext OGH 30.09.1980... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 12.April 1963 geborene Hilfsarbeiterin Brigitte A und die am 11.März 1962 geborene beschäftigungslose Manuela B (außer anderen strafbaren Handlungen) der Vergehen (A) der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB. und (B) der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil sie am 18.Juni 1979 in Innsbruck im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäterinnen Daniela C und Andrea D (zu A) durch die Äußerung, sie herzus... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5.Juli 1946 geborene, beschäftigungslose Günther A 1.) des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB. und 2.) des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Dem Angeklagten liegt zur Last, daß er am 26.Mai 1980 (kurz nach Mitternacht) in Steyr die 19-jährige Friederike B jeweils mit Gewalt, und zwar ad 1.) indem er sie von vorne mit beiden Armen am Körper erfaßte, ... mehr lesen...