RS OGH 1992/11/24 14Os131/92, 14Os6/07z, 13Os7/14z

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Veröffentlicht am 24.11.1992
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Norm

StGB §142 F

Rechtssatz

Raub ist vollendet, wenn eine raubspezifische normative Gesamtwertung der Tat nach Art, Intensität und Fortdauer der Bedrohungssituation und der realen Abwehrchancen des Opfers ergibt, dass die Sachbemächtigung durch den Täter abgeschlossen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0094252

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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