Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Für die Einbruchsqualifikation ist die Verletzung von Sachsubstanz nicht Voraussetzung. Entscheidungstexte 15 Os 58/88 Entscheidungstext OGH 21.06.1988 15 Os 58/88 Veröff: SSt 59/43 13 Os 132/90 Entscheidungstext OGH 19.12.1990 13 Os 132/90 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Der Einsatz erheblicher physischer Gewalt ist dann nicht erforderlich, wenn sich der Täter eines Werkzeugs zum Aufzwängen der Sperrvorrichtung bedient. Bon einer bloß unerheblichen Barriere kann nicht die Rede sein, wenn ein auch bloß wenige Millimeter einrastender Sperriegel nur unter Anwendung eines Werkzeugs zurückgedrückt werden kann. Entscheidungstexte 15 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften, vor dem 1.März 1988 gefällten Urteil wurden Rainer Z*** und Franz K*** jeweils des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 zweiter Fall sowie 15 StGB, K*** überdies des Vergehens nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Als Diebstahl fällt ihnen zur Last, in Gesellschaft als Beteiligte mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (vor dem 1.März 1988 gefällten) Urteil wurde Eduard P*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (A 1 des Urteilsspruches) sowie der Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB (A 2), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (A 3), des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (B und C 1, wobei Punkt B unrichtig als... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Für die Einbruchsqualifikation ist die Verletzung von Sachsubstanz nicht Voraussetzung. Entscheidungstexte 15 Os 58/88 Entscheidungstext OGH 21.06.1988 15 Os 58/88 Veröff: SSt 59/43 13 Os 132/90 Entscheidungstext OGH 19.12.1990 13 Os 132/90 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Der Einsatz erheblicher physischer Gewalt ist dann nicht erforderlich, wenn sich der Täter eines Werkzeugs zum Aufzwängen der Sperrvorrichtung bedient. Bon einer bloß unerheblichen Barriere kann nicht die Rede sein, wenn ein auch bloß wenige Millimeter einrastender Sperriegel nur unter Anwendung eines Werkzeugs zurückgedrückt werden kann. Entscheidungstexte 15 ... mehr lesen...
Gründe: Wilhelm S*** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 2 StGB (nF) schuldig erkannt und zu einer Strafe verurteilt. Darnach hat er am 25.Jänner 1988 in Gaschurn fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S (richtig: 25.000 S) übersteigenden Wert, nämlich insgesamt 37.028,10 S Bargeld dem Dr. Fritz E*** (zu ergänzen: und zwar hinsichtlich eines Teilbetrages von 32.570,10 S) durch Aufsperren einer... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z4
Rechtssatz: Waffen im Sinn des § 129 Z 4 StGB sind alle Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffsfähigkeit oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen, wozu jedenfalls auch Gasdruckwaffen (Gaspistolen) gehören. Entscheidungstexte 14 Os 26/88 Entscheidungstext OGH 25.05.1988 14 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z4
Rechtssatz: Waffen im Sinn des § 129 Z 4 StGB sind alle Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffsfähigkeit oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen, wozu jedenfalls auch Gasdruckwaffen (Gaspistolen) gehören. Entscheidungstexte 14 Os 26/88 Entscheidungstext OGH 25.05.1988 14 Os ... mehr lesen...
Gründe: Helmut H*** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 3 (richtig: Z 2) und § 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Nacht zum 9.Jänner 1988 in Wien fremde bewegliche Sachen (in einem 25.000 S nicht übersteigenden Wert) anderen durch Einbruch (in einen abgeschlossenen, in einem Gebäude befindlichen Raum) "bzw. Aufbrechen einer Sperrvorrichtung" (vgl. aber Ö*** 1976/2... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Ein dem Täter ohne sein Zutun, wenn auch irrtümlich (hier durch Übergabe in einem Kleidungsstück) zugekommener Schlüssel ist ebensowenig ein widerrechtlich erlangter wie ein gefundener Schlüssel. Entscheidungstexte 13 Os 47/88 Entscheidungstext OGH 05.05.1988 13 Os 47/88 11 Os 2/91 Entscheid... mehr lesen...
Gründe: Der am 3. August 1930 geborene Hilfsarbeiter Hermann S*** wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 20. Dezember 1986 in Spittal/Drau der Barbara N*** Schmuck und Wertgegenstände im Wert von wenigstens 55.000 S (S. 356) durch Eindringen in deren Wohnhaus mit einem widerrechtlich erlangten Schlüssel mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig z... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Heinz Jürgen J*** des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch und mit Waffen nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 2 und 4, 130 zweiter Fall und 15 StGB (Punkt A des Urteilssatzes) und der Vergehen nach § 36 Abs 1 Z 1 und 2 WaffG (Punkt B 1 und 2) schuldig erkannt. Darnach hat er in Innsbruck in der Zeit vom 7.August bi... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Ein dem Täter ohne sein Zutun, wenn auch irrtümlich (hier durch Übergabe in einem Kleidungsstück) zugekommener Schlüssel ist ebensowenig ein widerrechtlich erlangter wie ein gefundener Schlüssel. Entscheidungstexte 13 Os 47/88 Entscheidungstext OGH 05.05.1988 13 Os 47/88 11 Os 2/91 Entscheid... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z4
Rechtssatz: Den unbewaffneten Beteiligten trifft die Qualifikation des bewaffneten Diebstahls nur dann, wenn er im Vertrauen auf die Bewaffnung des Komplizen stiehlt und diese Bewaffnung des Beteiligten und deren Zweck für gewiß hält. Entscheidungstexte 11 Os 37/88 Entscheidungstext OGH 22.03.1988 11 Os 37/88 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.Jänner 1961 geborene Landwirt Anton U***, der sich auch mit dem Handel von Motorradersatzteilen beschäftigte, des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch und mit Waffen nach den §§ 127 Abs. 1 und 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 3 und 4 StGB, teilweise als Beitragstäter nach dem § 12 StGB, schuldig erkannt, wobei an den zahlreichen Motorraddiebstählen im wechselnden Gesellschaftsverhältnis die Mitangeklagten Thomas F***, Walt... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z4
Rechtssatz: Den unbewaffneten Beteiligten trifft die Qualifikation des bewaffneten Diebstahls nur dann, wenn er im Vertrauen auf die Bewaffnung des Komplizen stiehlt und diese Bewaffnung des Beteiligten und deren Zweck für gewiß hält. Entscheidungstexte 11 Os 37/88 Entscheidungstext OGH 22.03.1988 11 Os 37/88 ... mehr lesen...
Gründe: Klaus W*** wurde des Verbrechens des Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 129 Z. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er dem Willibald S*** zwei Sonnenbrillen durch Einbruch und Einsteigen in dessen Wohnhaus weggenommen hat. Zu Recht rügt der Angeklagte in seiner Nichtigkeitsbeschwerde (§ 281 Abs. 1 Z. 10 StPO.), daß die angenommene Verbrechensqualifikation (§ 129 Z. 1 StGB.) mit der einzigen, darauf bezugnehmenden Urteilskonstatierung, daß der Täter "zumindest, nachdem er in das Haus... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Ein nachgemachter Schlüssel muß weder widerrechtlich erlangt noch zum Zweck eines schon geplanten Diebstahls nachgemacht worden sein. Entscheidend ist, daß die Nachmachung ohne Wissen und Willen des Berechtigten erfolgt und von diesem auch nicht später "legalisiert" worden ist. Entscheidungstexte 12 Os 146/87 Entscheidungstext OGH 21.01.1988 12 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Ein nachgemachter Schlüssel muß weder widerrechtlich erlangt noch zum Zweck eines schon geplanten Diebstahls nachgemacht worden sein. Entscheidend ist, daß die Nachmachung ohne Wissen und Willen des Berechtigten erfolgt und von diesem auch nicht später "legalisiert" worden ist. Entscheidungstexte 12 Os 146/87 Entscheidungstext OGH 21.01.1988 12 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Ein wegen Einsteigens in ein Gebäude nach § 129 Z 1 StGB qualifizierter Diebstahl liegt nur dann vor, wenn er durch unmittelbares Einsteigen in ein Gebäude begangen wird, nicht aber auch dann, wenn der Täter eine Umfassungsmauer (oder Umzäunung), die nicht in das Gebäude integriert ist, übersteigt, zum Betreten des eigentlichen Gebäudes jedoch die dafür vorgesehene (unverschlossene) Öffnung benützt. ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Ein wegen Einsteigens in ein Gebäude nach § 129 Z 1 StGB qualifizierter Diebstahl liegt nur dann vor, wenn er durch unmittelbares Einsteigen in ein Gebäude begangen wird, nicht aber auch dann, wenn der Täter eine Umfassungsmauer (oder Umzäunung), die nicht in das Gebäude integriert ist, übersteigt, zum Betreten des eigentlichen Gebäudes jedoch die dafür vorgesehene (unverschlossene) Öffnung benützt. ... mehr lesen...
Gründe: Der Justizwachebeamte Egon M*** wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er im Juli 1986 in Garsten als Justizwachebeamter der dortigen Strafvollzugsanstalt mit dem Vorsatz, den Staat in Ausübung seiner Strafvollzugshoheit (an seinem konkreten Recht auf strafzweckbedingte Einschränkung des Verkehrs eines Strafgefangenen mit der Außenwelt, des Empfangs von Sendungen und des Besitzes von Gegenständen sowie auf W... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde Franz Harald M*** (zu A I 1 bis 3) des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs. 1, 129 Z 1 StGB, (zu A I 4 a und b) des Verbrechens des versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs. 1, 129 Z 1 und 2, 130 "2.Fall" (ersichtlich gemeint: vierter Fall) StGB, (zu A II) des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB und (zu A III) des Vergehens der teils ver... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z9StGB §129 Z1
Rechtssatz: Bei einem Einbruch in ein Gebäude kann grundsätzlich nicht von einer besonders verlockenden Gelegenheit gesprochen werden. Entscheidungstexte 15 Os 136/87 Entscheidungstext OGH 20.10.1987 15 Os 136/87 15 Os 58/88 Entscheidungstext OGH 21.06.1988 15 Os 58/88 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Adolf S*** und Dieter M*** (zu I.) des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB sowie der Vergehen (zu II.) der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB und (zu III.) nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffG schuldig erkannt. Darnach haben sie am 20.November 1986 in Wien I. in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) fremde bewegliche Sachen in einem nicht mehr feststellba... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z9StGB §129 Z1
Rechtssatz: Bei einem Einbruch in ein Gebäude kann grundsätzlich nicht von einer besonders verlockenden Gelegenheit gesprochen werden. Entscheidungstexte 15 Os 136/87 Entscheidungstext OGH 20.10.1987 15 Os 136/87 15 Os 58/88 Entscheidungstext OGH 21.06.1988 15 Os 58/88 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: näher bezeichneten, in Form eines Protokolls- und Urteilsvermerks beurkundeten und sogleich in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien wurden der am 6.Oktober 1966 geborene Manfred M*** des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 und 2, 15 StGB und der am 12.Oktober 1965 geborene Peter W*** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch ... mehr lesen...
Norm: StGB §125StGB §127 GStGB §129 Z1StGB §229
Rechtssatz: Der Versuch, sich durch Einbruch in ein Gebäude ein - ausschließlich im Werkstättenbetrieb verwendbares (§ 45 KFG) - Probekennzeichen zu besorgen, um dieses sodann auf einem für die Dauer einer Nacht unbefugt in Gebrauch genommenen Kraftfahrzeug anzubringen, kann mangels (feststellbaren) Bereicherungsvorsatzes weder (versuchten) Diebstahl noch - mangels auf Verhinderung des Urkundengeb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef S*** I./ des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach dem § 136 Abs. 1, 2 und 3 (1. Fall) StGB und II./ des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 15, 127 Abs. 1, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Nach dem zuletzt erwähnten Schuldspruch (Punkt II des Urteilssatzes) versuchte der Angeklagte am 2.Mai 1986 - vor Ingebrauchnahme des im Punkt I/2 des Urteilssatzes erwähnten PKWs -, eine fremde bewegl... mehr lesen...