Norm
StGB §129 Z1Rechtssatz
Ein dem Täter ohne sein Zutun, wenn auch irrtümlich (hier durch Übergabe in einem Kleidungsstück) zugekommener Schlüssel ist ebensowenig ein widerrechtlich erlangter wie ein gefundener Schlüssel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0093715Dokumentnummer
JJR_19880505_OGH0002_0130OS00047_8800000_001