Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 26-jährige Franz A und der 21-jährige Harald B (zu I/, III/ und IV/ bzw II/, III/ und V/ des Urteilsspruchs) des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1, 2 und 3, 130 zweiter Satz sowie § 15 StGB, sowie weiters der 22-jährige Erwin D und der 23-jährige Gerhard C (zu III/, IV/ und V/ bzw IV/ und V/ des Urteilsspruchs) des... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Eduard A (auch) des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 4.April 1985 in Brückl in Gesellschaft des abgesondert verfolgten Beteiligten Konrad B eine fremde bewegliche Sache, und zwar eine Bohrmaschine mit Tasche im Wert von ca 3.000 S, der Dr.Ingeborg C durch Einsteigen in ein Gebäude und durch Eindringen in einen versperrten Raum mit einem wider... mehr lesen...
Norm: StGB §127 LStGB §129
Rechtssatz: Ls 9 Js 17148/84 Die unbefugte Verwendung einer fremden Codekarte für EC-Geldautomaten unter Benützung der persönlichen Geheimzahl des Berechtigten zur Geldabhebung aus einem Geldautomaten ist Diebstahl des Geldes. RS U AG Gießen (D) 1985/05/24 Js17148/84 Veröff: NJW 1985,2283 RS U AG Kuhnbach (D) 1985/03/27 Js 9471/84 3 DS 4 Js 9471/84 Beisatz: Es liegt ein schw... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.Dezember 1969 geborene jugendliche Angeklagte Bruno A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 15 StGB schuldig erkannt, weil er mit dem Vorsatz auf unrechtmäßige Bereicherung in Hall in Tirol (1.a) am 1.Juli 1984 der Maria B (richtig: Marianne C) einen Schlüssel unerhobenen Wertes und nach Eindringen in ihre Wohnung mit diesem... mehr lesen...
Gründe: Der am 8.Oktober 1968 geborene, sohin jugendliche Angeklagte Peter A wurde mit dem angefochtenen Urteil, das in Ansehung des Mitverurteilten Jugendlichen Manfred B in Rechtskraft erwachsen ist, des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 StGB. schuldig erkannt (Punkt A) I). Den Urteilsfeststellungen nach trieben sich die beiden Jugendlichen am 10.April 1984 unweit des Kinderheimes Wien-Hohe Warte auf einem Parkplatz herum, wobei Manfred B beschloß, einen d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.Dezember 1966 geborene (also noch jugendliche), beschäftigungslose Helmut A des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs 1, 129 Z 2, 130 (2. Fall StGB) schuldig erkannt, weil er in Gutenbrunn fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S nicht übersteigenden Wert, nämlich Geldmünzen aus der Geldlade eines (richtig: zweier) Automaten, dem Harald B mit Bereicherungsvorsatz und in gewerbsmäßiger Absicht... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Aufbrechen setzt eine Beschädigung des Behältnisses nicht voraus. Entscheidungstexte 11 Os 146/84 Entscheidungstext OGH 21.11.1984 11 Os 146/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0094063 Dokumentnummer JJR_19841121_OGH0002_0110OS00146_8400000_001 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Aufbrechen setzt eine Beschädigung des Behältnisses nicht voraus. Entscheidungstexte 11 Os 146/84 Entscheidungstext OGH 21.11.1984 11 Os 146/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0094063 Dokumentnummer JJR_19841121_OGH0002_0110OS00146_8400000_001 ... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte Manfred A zu den Punkten A 1 und 2 sowie B des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs.1, 128 Abs.1 Z 4, 129 Z 1 StGB (zu ergänzen: teils, nämlich zu Punkt B als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB), ferner zu Punkt C des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs.1 und 2 StGB, zu Punkt D des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs.1 StGB und letztlich zu Punkt E des Vergehens des Betruges na... mehr lesen...
Norm: StGB §127 FStGB §129 Z1StGB §133 G
Rechtssatz: Echte (Idealkonkurrenz) Konkurrenz von Veruntreuung und Anstiftung zum Einbruchsdiebstahl durch Weitergabe eines anvertrauten Schlüssels. Entscheidungstexte 10 Os 147/84 Entscheidungstext OGH 20.11.1984 10 Os 147/84 10 Os 27/85 Entscheidungstext OGH 16.04.1985 10 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 FStGB §129 Z1StGB §133 G
Rechtssatz: Echte (Idealkonkurrenz) Konkurrenz von Veruntreuung und Anstiftung zum Einbruchsdiebstahl durch Weitergabe eines anvertrauten Schlüssels. Entscheidungstexte 10 Os 147/84 Entscheidungstext OGH 20.11.1984 10 Os 147/84 10 Os 27/85 Entscheidungstext OGH 16.04.1985 10 Os ... mehr lesen...
Gründe: Johann A wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs.1 und 2 Z.1, 128 Abs.2, 129 Z.1 und 15 StGB. (A) und des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs.1 und 2 StGB. (B) schuldig erkannt. Die § 281 Abs.1 Z.5, 9 lit.a und 10 StPO. anrufende Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wendet sich gegen drei Diebstahlsfakten (A I 10, 11 und 12). In den Nachtstunden des 17.April 1984 gelang es... mehr lesen...
Norm: StGB §129StPO §281 Abs1 Z10 B
Rechtssatz: Die den Gegenstand eines Schuldspruches bildenden Diebstähle sind rechtlich als eine Einheit zu beurteilen, sodaß es zur Annahme einer Qualifikation ausreicht, wenn sie auch nur bei einem einzigen von mehreren Fakten vorliegt (RZ 1968,193; ÖJZ-LSK 1976/372; 11 Os 138/76; 10 Os 22/78; 12 Os 178/80; 9 Os 69/81; 9 Os 53/82; 13 Os 86/84). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Das Kreisgericht erkannte den am 28.Juni 1962 geborenen Johann A und den am 29.Dezember 1956 geborenen Peter B des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1 und 2 Z.1, 128 Abs 1 Z.4, 129 Z.1 und 2 StGB, Robert C des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1 und 2 Z.1, 129 Z.2 StGB schuldig. Darnach haben in Hohenau a.d.March in Gesellschaft als Diebsgenossen die drei genannten Angeklagten am 29.Juli 1982 dem Franz D ca. 2.000 S Barg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde wurde (u.a.) Heinz Werner A des Verbrechens des (richtig:) teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach § 146, 147 Abs 3 und § 15 StGB, des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 'Abs 1, 2' (richtig: § 288 Abs 2) StGB, des Vergehens der Urkundenunterdrückung (als Beteiligter) nach § 12, 229 Abs 1 StGB und des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls nach § 15, 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 2 StG... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Bei der Begehungsform des "Einsteigens" ist es nicht erforderlich, daß der Täter beim Eindringen in das Gebäude oder in den darin befindlichen Raum auch noch ein (weiteres) "die Sache gegen Wegnahme sicherndes Hindernis" beseitigt. Entscheidungstexte 11 Os 107/84 Entscheidungstext OGH 19.09.1984 11 Os 107/84 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Bei der Begehungsform des "Einsteigens" ist es nicht erforderlich, daß der Täter beim Eindringen in das Gebäude oder in den darin befindlichen Raum auch noch ein (weiteres) "die Sache gegen Wegnahme sicherndes Hindernis" beseitigt. Entscheidungstexte 11 Os 107/84 Entscheidungstext OGH 19.09.1984 11 Os 107/84 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mario A des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 30. Mai 1982 in Nettingsdorf, Gemeinde Ansfelden, in Gesellschaft eines bislang unbekannt gebliebenen Beteiligten (§ 12 StGB) versucht zu haben, dem Peter M*** fremde bewegliche Sachen unbekannten Wertes durch Einbruch in dessen Wohnhaus mit dem Vorsatz wegzunehmen, sich durch deren Zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz A des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1, 129 Z 2 StGB (Urteilsfakten 1 a und b) und der Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB (Urteilsfaktum 2), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (Urteilsfaktum 3) und nach § 36 Abs 1 lit a WaffG. (Urteilsfaktum 4) schuldig erkannt. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen wohnte der Angeklagte im September 1983 vorübergehend in der Wohnun... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Umschreibt gleichwertige, frei vertauschbare Begehungsformen des Einbruchsdiebstahls. Entscheidungstexte 12 Os 57/84 Entscheidungstext OGH 03.05.1984 12 Os 57/84 10 Os 108/85 Entscheidungstext OGH 27.08.1985 10 Os 108/85 Vgl auch; Beisatz: Hier: Zur Z 1 (T1) ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Umschreibt gleichwertige, frei vertauschbare Begehungsformen des Einbruchsdiebstahls. Entscheidungstexte 12 Os 57/84 Entscheidungstext OGH 03.05.1984 12 Os 57/84 10 Os 108/85 Entscheidungstext OGH 27.08.1985 10 Os 108/85 Vgl auch; Beisatz: Hier: Zur Z 1 (T1) ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9. November 1951 geborene beschäftigungslose Alfred Herbert A der Vergehen des schweren Diebstahls nach § 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4 StGB (Punkt I des Urteilssatzes) sowie des Betruges nach § 146 StGB (Punkt II) schuldig erkannt und hiefür zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Darnach hat er im Rückfall I) nachgenannten Personen fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden u.a. der am 23.September 1943 geborene beschäftigungslose Hans Jörg C des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB und des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB. sowie der am 28.März 1960 geborene beschäftigungslose Kurt Benedikt B des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4 und 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.Dezember 1948 geborene (beschäftigungslose) Heinz A (im zweiten Rechtsgang) des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach den § 15, 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 12. Februar 1983 in Wien in Gesellschaft des gesondert abgeurteilten Beteiligten (§ 12 StGB) Leopold B fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S nicht übersteigenden Betrag, nämlich Bargeld, durch Einsteigen in eine... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 18.März 1967 geborene Roswitha A des Vergehens des versuchten Diebstahls nach § 15, 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 22.Mai 1983 in Ort im Innkreis (richtig in Furth, Gemeinde Senftenbach) in Gesellschaft der abgesondert Verfolgten Josef B und Erwin Josef C als Beteiligte (Par 12 StGB) dem Josef D fremde bewegliche Sachen, nämlich den Seitendeckel seines Motorfahrrades mit Bereicherungsvorsatz wegzunehmen ve... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z3
Rechtssatz: Wer durch Aufbrechen der Lenkersperre ein Kraftfahrzeug mit dem Vorsatz entfremdet, sich nur einen Bestandteil desselben (durch bloßes Abmontieren) zuzueignen, haftet zwar nur für den Diebstahl dieses Teils, bleibt jedoch mit der bereits bei der Wegnahme der Gesamtsache verwirklichten Qualifikation nach § 129 Z 3 StGB belastet. Entscheidungstexte 12 Os 168/83... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z3
Rechtssatz: Wer durch Aufbrechen der Lenkersperre ein Kraftfahrzeug mit dem Vorsatz entfremdet, sich nur einen Bestandteil desselben (durch bloßes Abmontieren) zuzueignen, haftet zwar nur für den Diebstahl dieses Teils, bleibt jedoch mit der bereits bei der Wegnahme der Gesamtsache verwirklichten Qualifikation nach § 129 Z 3 StGB belastet. Entscheidungstexte 12 Os 168/83... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 30. Jänner 1949 geborene (beschäftigungslose) Leopold A (im zweiten Rechtsgang) des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach den § 15, 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 129 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, daß er am 12. Februar 1983 in Wien in Gesellschaft des Heinz B (gegen den das Verfahren in der Hauptverhandlung vom 23. August 1983 gemäß dem § 57 StPO ausgeschieden wurde) als Beteiligter versuchte, fremde... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10. November 1943 geborene Sozialrentner Alois A des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 129 Z. 3 StGB. (Punkt I/ des Schuldspruchs) und des Vergehens der Entwendung nach § 141 Abs. 1 StGB. (Punkt II/ des Schuldspruchs) schuldig erkannt und hiefür nach § 28, 129 StGB. unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB. auf das Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 10. August 1983, AZ. 8 E Vr 1922/83, zu einer Zusat... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z3
Rechtssatz: Unter "Aufbrechen" ist das Öffnen der Sperrvorrichtung durch Anwendung von Gewalt zu verstehen, wobei diese Gewalt auch mit der bloßen Hand (und nicht etwa nur mit einem Werkzeug) angewendet werden kann. Entscheidungstexte 9 Os 186/83 Entscheidungstext OGH 13.12.1983 9 Os 186/83 European Case Law Ide... mehr lesen...