Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Diebstahl durch Einbruch (§ 129 Z 1 bis 3 StGB) setzt nur voraus, dass der Täter vor der Sachwegnahme ein (qualifikationsbegründendes) Hindernis mit dem Vorsatz überwindet, zu dem ausersehenen Diebsobjekt zu gelangen. Entscheidungstexte 11 Os 58/92 Entscheidungstext OGH 30.06.1992 11 Os 58/92 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Diebstahl durch Einbruch (§ 129 Z 1 bis 3 StGB) setzt nur voraus, dass der Täter vor der Sachwegnahme ein (qualifikationsbegründendes) Hindernis mit dem Vorsatz überwindet, zu dem ausersehenen Diebsobjekt zu gelangen. Entscheidungstexte 11 Os 58/92 Entscheidungstext OGH 30.06.1992 11 Os 58/92 ... mehr lesen...
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Rechtssatz: Diebstahl durch Einbruch (§ 129 Z 1 bis 3 StGB) setzt nur voraus, dass der Täter vor der Sachwegnahme ein (qualifikationsbegründendes) Hindernis mit dem Vorsatz überwindet, zu dem ausersehenen Diebsobjekt zu gelangen. Entscheidungstexte 11 Os 58/92 Entscheidungstext OGH 30.06.1992 11 Os 58/92 ... mehr lesen...
Gründe: Manfred S***** wurde mit dem bekämpften Urteil der Vergehen (zu 1) des Diebstahls nach § 127 StGB und (zu 2) des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt; mit einem zugleich mit dem Urteil verkündeten, jedoch nicht mit diesem, sondern gesondert ausgefertigten Beschluß (ON 13) wurde die dem Genannten im Verfahren zu AZ 8 E Vr 2088/90 gewährte bedingte Strafnachsicht nicht widerrufen, aber die bestimmte Probzeit auf 5 Jahre verlä... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Ersatzschlüssel (Zweitschlüssel) können selbst vom befugten Inhaber der Originalschlüssel dann widerrechtlich erlangt worden sein, wenn er zu deren Ansichnahme nicht berechtigt war. Entscheidungstexte 13 Os 114/91 Entscheidungstext OGH 18.12.1991 13 Os 114/91 European Case Law... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian P***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 2, 130, vierter Fall, StGB schuldig erkannt, weil er im Mai und Juni 1991 in Wels, Mauthausen und Linz zusammen mit dem gleichzeitig abgeurteilten Thomas H***** als Mittäter in neun Angriffen gewerbsmäßig zum Nachteil der D***** Warenhandels-GmbH insgesamt 20.725 S Bargeld gestohlen hat, indem er Kaffeeautomaten mit widerrechtlich erlangten ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Ersatzschlüssel (Zweitschlüssel) können selbst vom befugten Inhaber der Originalschlüssel dann widerrechtlich erlangt worden sein, wenn er zu deren Ansichnahme nicht berechtigt war. Entscheidungstexte 13 Os 114/91 Entscheidungstext OGH 18.12.1991 13 Os 114/91 European Case Law... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Ersatzschlüssel (Zweitschlüssel) können selbst vom befugten Inhaber der Originalschlüssel dann widerrechtlich erlangt worden sein, wenn er zu deren Ansichnahme nicht berechtigt war. Entscheidungstexte 13 Os 114/91 Entscheidungstext OGH 18.12.1991 13 Os 114/91 European Case Law... mehr lesen...
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Rechtssatz: Ersatzschlüssel (Zweitschlüssel) können selbst vom befugten Inhaber der Originalschlüssel dann widerrechtlich erlangt worden sein, wenn er zu deren Ansichnahme nicht berechtigt war. Entscheidungstexte 13 Os 114/91 Entscheidungstext OGH 18.12.1991 13 Os 114/91 European Case Law... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.März 1971 geborene ungarische Staatsbürger Istvan L***** des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1 StGB (I), des Vergehens des teils versuchten, teils vollendeten Diebstahls nach §§ 127 und 15 StGB (II), des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (III) und des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB (IV) schuldig erkannt. Diesen Schuldsprüchen liegen insgesamt vier Überf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der ********** 1966 geborene Angeklagte Wolfgang H***** zu A./II/ und III/ des Urteilssatzes des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 und Abs. 2, erster Fall, StGB und zu C./ des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Betruges (richtig: gewerbsmäßig schweren Betruges) nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, und 15 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruches eignet... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard S***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1 und Z 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er am 8.Juni 1991 in Graz fremde bewegliche Sachen, nämlich fünf Geldladen in unbekanntem Wert mit einem Bargeldbetrag von 16.281,50 S und zwei Schlüsselbunde Berechtigten der N***** KG durch Einschlagen einer Fensterscheibe und Einsteigen in ein Kaufhaus, sowie Aufbrechen eines ve... mehr lesen...
Norm: StGB §129
Rechtssatz: Einbruchsdiebstahl aus einem Kraftfahrzeug erfüllt die Qualifikation nach der Z 1 (nicht Z 3) des § 129 StGB. Entscheidungstexte 14 Os 78/91 Entscheidungstext OGH 03.09.1991 14 Os 78/91 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0093596 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.Februar 1957 geborene Stefan C***** des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB (1) und des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 131 StGB (2) schuldig erkannt. Inhaltlich des Urteilsspruches liegt ihm zur Last, am 26.November 1990 fremde bewegliche Sachen aus nachstehend angeführten Geschäften mit Bereicherungsvorsatz weggenommen bzw. wegzunehmen versucht zu haben, nämlich der Firma B***** in Graz (im Urteil einze... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 16. November 1990, GZ 26 Vr 2807/90-8, wurde Elisabeth W***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 3 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 129 StGB unter Anwendung des § 37 Abs. 1 StGB zu einer gemäß § 43 Abs. 1 StGB bedingt nachgesehenen Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 30 S, für den Fall der Uneinbringlichkeit zu 120 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. In den Urteilsgründen brachte das L... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften, auch einen unangefochten gebliebenen Freispruch hinsichtlich zweier Anklagepunkte enthaltenden Urteil wurde Christian G***** der Vergehen (1.) des Diebstahls nach § 127 StGB, (2.a) der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 1 StGB, (2.b) der versuchten Begünstigung nach §§ 15, 299 Abs. 1 StGB und (3.) des schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er (zu 1.) am 15.Dezember 1990 am Hauptbahnhof... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3StGB §129 Z4
Rechtssatz: Die gleichzeitige Beurteilung eines Diebstahls nach mehreren Qualifikationen des § 129 StGB ist rechtlich zulässig. Handelt es sich doch bei den in den Z 1 bis 4 dieser Bestimmung im einzelnen näher bezeichneten Tatumständen um eigenständige, nach der gesetzlichen Wertung jeweils mit einem besonderen Handlungsunwert verbundene Qualifikationskriterien, von denen schon jedes einze... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Ein Einschleichdiebstahl unterfällt nicht der Qualifikation nach § 129 Z 1 StGB. Entscheidungstexte 14 Os 46/91 Entscheidungstext OGH 07.05.1991 14 Os 46/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0093614 Dokumentnummer JJR_19910507_OGH0002_0140OS000... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) der ***** 1954 geborene Helmut W***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1 und 2, 15 Abs. 1 StGB und des Vergehens der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last (I des Urteilsspruchs), fremde bewegliche Sachen in einem 25.000 S nicht übersteigenden Wert mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung anderen weggenommen bzw. wegzunehmen ve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.Juni 1955 geborene Dekorateur Gottfried R***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB und des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 9.Oktober 1990 in Salzburg 1. der Gastwirtin Elsa Magdalena K***** fremde bewegliche Sachen, nämlich Gutscheine, Schmuck und Geldtaschen im Gesamtwert von S 17.085,--, mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch deren Zueignun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 13.Oktober 1966 - in der Urteilsausfertigung ist das Geburtsjahr unrichtig mit "1964" angeführt - geborene Gerhard S***** und sein am 14.September 1971 geborener Bruder Martin S***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB (Punkt I/A des Urteilssatzes) sowie der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB (Punkt I/B) und des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB (Punkt II/), ferner des Verbrechens de... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3StGB §129 Z4
Rechtssatz: Die gleichzeitige Beurteilung eines Diebstahls nach mehreren Qualifikationen des § 129 StGB ist rechtlich zulässig. Handelt es sich doch bei den in den Z 1 bis 4 dieser Bestimmung im einzelnen näher bezeichneten Tatumständen um eigenständige, nach der gesetzlichen Wertung jeweils mit einem besonderen Handlungsunwert verbundene Qualifikationskriterien, von denen schon jedes einze... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3StGB §129 Z4
Rechtssatz: Die gleichzeitige Beurteilung eines Diebstahls nach mehreren Qualifikationen des § 129 StGB ist rechtlich zulässig. Handelt es sich doch bei den in den Z 1 bis 4 dieser Bestimmung im einzelnen näher bezeichneten Tatumständen um eigenständige, nach der gesetzlichen Wertung jeweils mit einem besonderen Handlungsunwert verbundene Qualifikationskriterien, von denen schon jedes einze... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3StGB §129 Z4
Rechtssatz: Die gleichzeitige Beurteilung eines Diebstahls nach mehreren Qualifikationen des § 129 StGB ist rechtlich zulässig. Handelt es sich doch bei den in den Z 1 bis 4 dieser Bestimmung im einzelnen näher bezeichneten Tatumständen um eigenständige, nach der gesetzlichen Wertung jeweils mit einem besonderen Handlungsunwert verbundene Qualifikationskriterien, von denen schon jedes einze... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3StGB §129 Z4
Rechtssatz: Die gleichzeitige Beurteilung eines Diebstahls nach mehreren Qualifikationen des § 129 StGB ist rechtlich zulässig. Handelt es sich doch bei den in den Z 1 bis 4 dieser Bestimmung im einzelnen näher bezeichneten Tatumständen um eigenständige, nach der gesetzlichen Wertung jeweils mit einem besonderen Handlungsunwert verbundene Qualifikationskriterien, von denen schon jedes einze... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Ein Einschleichdiebstahl unterfällt nicht der Qualifikation nach § 129 Z 1 StGB. Entscheidungstexte 14 Os 46/91 Entscheidungstext OGH 07.05.1991 14 Os 46/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0093614 Dokumentnummer JJR_19910507_OGH0002_0140OS000... mehr lesen...
Norm: StGB §129
Rechtssatz: Das bloße Abmontieren von Gegenständen (Abschrauben von Rädern eines Personenkraftwagens) stellt keine Diebstahlsqualifikation her. Entscheidungstexte 12 Os 15/91 Entscheidungstext OGH 11.04.1991 12 Os 15/91 14 Os 78/94 Entscheidungstext OGH 28.06.1994 14 Os 78/94 Vgl auch; Beisatz: Auch wenn damit eine ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 11.April 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak, Dr. Felzmann, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Dr. Rzeszut als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Springer als Schriftführer in der Strafsache gegen Alfred Raimund K***** wegen des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 3 StGB und anderer strafbarer Han... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Wenn eine Handkassa, aus der Bargeld gestohlen wird, in einem Kasten, die zugehörigen Schlüssel hingegen außerhalb, und zwar in einem Aschenbecher auf einem daneben gestandenen Tisch verwahrt sind, kann von einem die Qualifikation nach § 129 Z 2 StGB ausschließenden allgemein sichtbaren Naheverhältnis zwischen diesen Schlüsseln und dem bezeichneten Behältnis, demzufolge die Zusammengehörigkeit für jedermann soglei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter L***** des Verbrechens des "gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch" (gemeint: des schweren und gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls) nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 2, 130 "zweiter Fall" (gemeint: vierter Fall = zweiter Strafsatz) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom Sommer 1986 bis zum 23.Mai 1990 in Schmirn in wiederholten Zugriffen fremde bewegliche Sachen, und zwar insgesamt etwa 300.0... mehr lesen...