Norm: StGB §129 Z3
Rechtssatz: Ein Fahrrad-Speichenschloss ist eine Sperrvorrichtung im Sinn des § 129 Z 3 StGB. Entscheidungstexte 9 Os 186/83 Entscheidungstext OGH 13.12.1983 9 Os 186/83 12 Os 47/17d Entscheidungstext OGH 18.05.2017 12 Os 47/17d Vgl European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z3
Rechtssatz: Unter "Aufbrechen" ist das Öffnen der Sperrvorrichtung durch Anwendung von Gewalt zu verstehen, wobei diese Gewalt auch mit der bloßen Hand (und nicht etwa nur mit einem Werkzeug) angewendet werden kann. Entscheidungstexte 9 Os 186/83 Entscheidungstext OGH 13.12.1983 9 Os 186/83 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z3
Rechtssatz: Ein Fahrrad-Speichenschloss ist eine Sperrvorrichtung im Sinn des § 129 Z 3 StGB. Entscheidungstexte 9 Os 186/83 Entscheidungstext OGH 13.12.1983 9 Os 186/83 12 Os 47/17d Entscheidungstext OGH 18.05.2017 12 Os 47/17d Vgl European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 22-jährige Gottfried Josef A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 2 und 4, 129 Z 1 und 2, 130 (zweiter Anwendungsfall) und 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit von April (oder Mai) 1981 bis 13. Mai 1983 19 Einbrüche vollendet und weitere sechs Einbruchsdiebstähle versucht, wobei die Diebsbeute rund 75.000 S ausmacht. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11.August 1952 geborene beschäftigungslose Bruno A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB. (I), des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach §§ 136 Abs 1 und 15 StGB. (II) und des Vergehens der versuchten Täuschung nach §§ 15, 108 Abs 1 StGB. (III) schuldig erkannt. Darnach hat er am 7.Februar 1983 in Wien den (in der Ga... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19. Jänner 1942 geborene beschäftigungslose Franz A 'des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z. 4 StGB. und des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 15, 127 Abs 1, Abs 2 Z. 3, 129 Z. 1 StGB.' schuldig erkannt (Punkte 1. und 2. des Urteils). Darnach hat er in Graz fremde bewegliche Sachen 1. am 14. Juni 1983 in einem 5.000 S übersteigenden Wert dem Rupert B mit dem Vorsatz, si... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Wilhelm A gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs 1, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt worden war, hat der Oberste Gerichtshof bereits mit dem in nichtöffentlicher Beratung gefaßten Beschluß vom 13.September 1983, GZ 9 Os 141/83-6, dem der maßgebende Sachverhalt zu entnehmen ist, zurückgewiesen. Gegenstand de... mehr lesen...
Gründe: Claes A wurde des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2, Abs. 2 und Abs. 3 (letzter Fall) StGB. schuldig erkannt. Er hat Ende März oder Anfang April 1982 ein Schmuckstück im Wert von etwa 21.000 S, das von gesondert verfolgten Jugendlichen und einer Strafunmündigen der Elisabeth B nach Aufsperren deren Schlafzimmers mit einem aus einem Versteck im Badezimmer widerrechtlich erlangten Schlüssel gestohlen worden war, in Kenntnis dieser Tatmodalitäten an sich gebracht.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 18. Mai 1960 geborene Bankangestellte Gerhard A und der am 17. Jänner 1963 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Martin B des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 'dritter und vierter Fall' und § 15 StGB sowie des Vergehens der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB schuldig erkannt, weil sie in der Zeit vo... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Unter "Lagerplatz" kann nur eine solche Örtlichkeit verstanden werden, die erkennbar dazu dient, Waren (und nicht bloß Betriebsmittel, wozu auch Transportmittel zählen) aufzubewahren. Entscheidungstexte 12 Os 41/83 Entscheidungstext OGH 01.09.1983 12 Os 41/83 Veröff: SSt 54/64 = ZVR 1984/330 S 351 = ÖJZ-LSK 1984/6 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 8.November 1954 geborene Franz A und der am 22.Dezember 1949 geborene Siegfried Peter B des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 1, 129 Z. 1 StGB. (Punkt I. des Urteilssatzes), Franz A außerdem noch des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 Abs 1 StGB. (Punkt II.) schuldig erkannt und hiefür nach § 129 StGB. zu Freiheitsstrafen, und zwar Franz A in der Dauer von zwölf Monaten und Sie... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Reinhold Eberhard A - neben einer anderen strafbaren Handlung - des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1, Abs 2 und 3, erster Deliktsfall, StGB (Faktum I des Urteilssatzes) schuldig erkannt, weil er am 13.Dezember 1982 in Wien in Gesellschaft eines bisher nicht ausgeforschten Mannes vorsätzlich den Personenwagen Marke Volvo, Kennzeichen W ..., ohne Einwilligung des Berechtigten (Fa. B) in Gebrauc... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Unter "Lagerplatz" kann nur eine solche Örtlichkeit verstanden werden, die erkennbar dazu dient, Waren (und nicht bloß Betriebsmittel, wozu auch Transportmittel zählen) aufzubewahren. Entscheidungstexte 12 Os 41/83 Entscheidungstext OGH 01.09.1983 12 Os 41/83 Veröff: SSt 54/64 = ZVR 1984/330 S 351 = ÖJZ-LSK 1984/6 ... mehr lesen...
Gründe: Der 52-jährige gelernte Schneider Otto A wurde für den (durch Anstiftung begangenen) versuchten Einbruchsdiebstahl in die Wohnung eines Verstorbenen mit einer erhofften Beute von über 5.000 S und das demzufolge begangene Verbrechen nach §§ 15, 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei wurden als erschwerend sein überaus rascher Rückfall (noch im selben Monat der Haftentlassung) und seine einschlägigen Vorstrafen, als milder... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderem der am 24. Mai 1963 geborene Christian B des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hatte er am 8. Oktober 1982 in Wien in Gesellschaft des Mitangeklagten Gerhard A als Beteiligter der Friederike C Rauchwaren im Gesamtwert von etwa 45.545 S, Kurzwaren im Gesamtwert von etwa 4.400 S, Bargeld in der Höhe von ca 700 S sowie zehn Bri... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z1 D1StGB §129
Rechtssatz: Der Diebsgenosse haftet im Rahmen des gemeinsamen Tatentschlusses für alle Begleitumstände (Einbruch) mit, mag er auch selbst an ihrer Herbeiführung nicht mitgewirkt haben. Entscheidungstexte 9 Os 68/83 Entscheidungstext OGH 14.06.1983 9 Os 68/83 Veröff: SSt 54/47 12 Os 106/86 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 8. April 1961 geborene Josef Franz A und der am 29. August 1939 geborene Herbert B des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 StGB (Punkt A I) und der Vergehen des teils vollendeten und teils versuchten unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach §§ 136 Abs. 1, 2 und 3 erster Fall und 15 StGB (Punkt A II), der versuchten Täuschung nach §§ 15, 108 Abs.1 StGB (Punkt A III) sowie A außerdem de... mehr lesen...
Norm: StGB §129
Rechtssatz: Das Abmontieren von Kennzeichentafeln von einem Kraftfahrzeug erfüllt keine der im § 129 StGB angeführten Qualifikationen. Entscheidungstexte 10 Os 75/83 Entscheidungstext OGH 31.05.1983 10 Os 75/83 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hans Jürgen A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen (im Urteil irrig auch: 'schweren') Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 129 Z 2, 130 zweiter Fall (gemeint: vierter Fall = zweiter Strafsatz) und § 15 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er in der Zeit von Ende Juli bis zum 23. November 1982 in Salzburg in zahlreichen Angriffen ('eine fremde bewegliche Sache' - gemeint:) fremde bewegliche ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Manipulationen an Fernsprechautomaten, bei denen der Münzschacht durch Hineinschieben von Papier oder durch Auseinanderbiegen des Münzprüfers vorübergehend blockiert wird, um nach dem Beseitigen dieser vom Täter selbst angebrachten Hindernisse die Wegnahme der mittlerweile eingeworfenen Münzen aus der Geldrückgabetrommel zu ermöglichen, erfüllen nicht die Qualifikation nach § 129 Z 2 StGB. Ents... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Manipulationen an Fernsprechautomaten, bei denen der Münzschacht durch Hineinschieben von Papier oder durch Auseinanderbiegen des Münzprüfers vorübergehend blockiert wird, um nach dem Beseitigen dieser vom Täter selbst angebrachten Hindernisse die Wegnahme der mittlerweile eingeworfenen Münzen aus der Geldrückgabetrommel zu ermöglichen, erfüllen nicht die Qualifikation nach § 129 Z 2 StGB. Ents... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19. November 1959 geborene beschäftigungslose Ernst A des Verbrechens des teils durch Einbruch begangenen Diebstahls nach den §§ 127 Abs 1, 129 Z 1 StGB und der Vergehen des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach dem § 136 Abs 1 und Abs 2 StGB, sowie des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Von einem weiteren Anklagevorwurf wurde er gemäß dem § 259 Z 2 StPO freigesprochen. Nach dem mit Nichtigkei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 6.September 1964 geborene (zur Tatzeit also jugendliche) Hilfsarbeiter Siegfried A (im erstgerichtlichen Urteil zum Teil unrichtig: G) und der am 18. September 1963 geborene Maurerlehrling Erich B des Vergehens des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 StGB. schuldig erkannt, weil sie am 25.März 1982 in Innsbruck in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB.) versuchten, eine Kasse mit Münzgeld im Betrag von ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.Oktober 1945 geborene (beschäftigungslose) Karl A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 2 und 15 StGB in insgesamt 5 vollendeten Fällen und einem versuchten Fall mit einem Gesamtschadensbetrag von rund 38.000 S und des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und Abs 2 StGB in insgesamt 3 Fällen schuldig ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 45-jährige, zuletzt beschäftigungs- und unterstandslos gewesene Leopold A des Verbrechens nach den §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z. 4 und 129 Z. 1 StGB schuldig erkannt, weil er zwischen dem 27.Oktober und dem 9.November 1981 in die Wiener Wohnung seines Bekannten Heinz B unter Benützung eines widerrechtlich erlangten Schlüssels eingedrungen war und daraus Sachen in einem Wert von weitaus mehr als 10.000 S gestohlen hatte. Der Angeklagte bekä... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z3
Rechtssatz: Die Qualifikation nach § 129 Z 3 StGB ist gegeben, wenn die Überwindung der Sperrvorrichtung Mittel der Wegnahme war; sie muß daher noch am Tatort und vor der Sachwegnahme selbst erfolgen. Entscheidungstexte 12 Os 168/83 Entscheidungstext OGH 02.02.1983 12 Os 168/83 Veröff: RZ 1984/64 S 187 = ZVR 1984/300 S 313 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z3
Rechtssatz: Die Qualifikation nach § 129 Z 3 StGB ist gegeben, wenn die Überwindung der Sperrvorrichtung Mittel der Wegnahme war; sie muß daher noch am Tatort und vor der Sachwegnahme selbst erfolgen. Entscheidungstexte 12 Os 168/83 Entscheidungstext OGH 02.02.1983 12 Os 168/83 Veröff: RZ 1984/64 S 187 = ZVR 1984/300 S 313 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §136 Abs2
Rechtssatz: Widerrechtlich erlangt ist ein Schlüssel, wenn er rechtswidrig in den Gewahrsam des Täters gelangt; so durch eigenmächtige Wegnahme (auch aus einem Versteck), Abnötigung oder listiges Herauslocken; nicht hingegen dann, wenn er vom Täter gefunden, vom Berechtigten (ohne Willensmangel) zur Verfügung gestellt oder - gleichsam für jedermann zur freien Verfügung bereit gehalten - allgemein sichtbar im Sch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 16-jährige Schüler Mathias A des Vergehens nach § 136 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 1. Mai 1982 in Wien ein zum Antrieb mit Maschinenkraft eingerichtetes Fahrzeug, nämlich einen PKW der Marke VW 11 des Kurt B, ohne Einwilligung des Berechtigten in Gebrauch nahm. Dazu stellte das Erstgericht unter anderem fest, daß B den PKW an Siegfried C, der mit der Familie A in Hausgemeinschaft lebte, zum Lackieren übergeb... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §136 Abs2
Rechtssatz: Widerrechtlich erlangt ist ein Schlüssel, wenn er rechtswidrig in den Gewahrsam des Täters gelangt; so durch eigenmächtige Wegnahme (auch aus einem Versteck), Abnötigung oder listiges Herauslocken; nicht hingegen dann, wenn er vom Täter gefunden, vom Berechtigten (ohne Willensmangel) zur Verfügung gestellt oder - gleichsam für jedermann zur freien Verfügung bereit gehalten - allgemein sichtbar im Sch... mehr lesen...