Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Auch das Auseinanderzwängen einer bereits vorhandenen Öffnung eines Behältnisses stellt - solange dieses noch eine Sicherungsfunktion erfüllt - die Qualifikation her. Entscheidungstexte 9 Os 127/82 Entscheidungstext OGH 09.11.1982 9 Os 127/82 11 Os 146/84 Entscheidungstext OGH 21.11.1984 11 Os 146/84 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Auch das Auseinanderzwängen einer bereits vorhandenen Öffnung eines Behältnisses stellt - solange dieses noch eine Sicherungsfunktion erfüllt - die Qualifikation her. Entscheidungstexte 9 Os 127/82 Entscheidungstext OGH 09.11.1982 9 Os 127/82 11 Os 146/84 Entscheidungstext OGH 21.11.1984 11 Os 146/84 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 12. August 1961 geborene beschäftigungslose Hubert A und der am 21. Juli 1960 geborene, gleichfalls beschäftigungslose Friedrich B des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 2, 129 Z 1 StGB, des Vergehens der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB und des Vergehens (in den Abschriften des Urteils, nicht aber in dessen Urschrift, unrichtig: Verbrechens) nach dem § 36 Abs 1 lit a W... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter A des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 StGB (§ 127 Abs. 1, 129 Z. 1 und 2 StGB, § 125, 126 Abs. 1 Z. 7 StGB, § 135 Abs. 1 und 2 StGB) schuldig erkannt. Darnach hat er sich in der Nacht zum 13.Jänner 1982 in Innsbruck durch den Genuß von Bier und durch die Einnahme von Tabletten in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand versetzt und in diesem Zusta... mehr lesen...
Norm: StGB §125StGB §126StGB §127 FStGB §129
Rechtssatz: Ist die Sachbeschädigung eine mehr oder weniger "natürliche Begleiterscheinung" des Einbruchsdiebstahls, so erscheint sie von der Einbruchsqualifikation (§ 129 Z 1 StGB) konsumiert (Gesetzeskonkurrenz). Entscheidungstexte 13 Os 129/82 Entscheidungstext OGH 16.09.1982 13 Os 129/82 Veröff: EvBl 1983/51 S 187 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 10.Mai 1959 geborene Handelsangestellte Wolfgang A, der am 26.Jänner 1959 geborene beschäftigungslose Hans Jürgen B, der am 10.Juni 1959 geborene Handelsangestellte Norbert C und der am 29.März 1959 geborene Maschinenschlosser Leonhard D zu I) des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1 (A auch nach Z. 3), 128 Abs 2, 129 Z. 1 und 2 StGB, und zwar A und B als unmittelbare ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred Gustav A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs. 2 Z. 3, sowie des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 28, 129 StGB unter Bedachtnahme gemäß § 31, 40 StGB auf das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 8.Jänner 1981, 4 d Vr 5828/80-59, zu z... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: StGB §129 Z1 bis Z3 sind zwar eigenständige, jedoch rechtlich gleichwertige Qualifikationen, deren irrtümliche Vertauschung nur dann einen Nichtigkeitsgrund zum Nachteil des Angeklagten darstellt, wenn dadurch eine (zu anderen Fakten hinzukommende) zusätzliche Qualifikation fälschlich hinzutritt (oder zufolge Konnexität gemäß § 289 StPO). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: StGB §129 Z1 bis Z3 sind zwar eigenständige, jedoch rechtlich gleichwertige Qualifikationen, deren irrtümliche Vertauschung nur dann einen Nichtigkeitsgrund zum Nachteil des Angeklagten darstellt, wenn dadurch eine (zu anderen Fakten hinzukommende) zusätzliche Qualifikation fälschlich hinzutritt (oder zufolge Konnexität gemäß § 289 StPO). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: StGB §129 Z1 bis Z3 sind zwar eigenständige, jedoch rechtlich gleichwertige Qualifikationen, deren irrtümliche Vertauschung nur dann einen Nichtigkeitsgrund zum Nachteil des Angeklagten darstellt, wenn dadurch eine (zu anderen Fakten hinzukommende) zusätzliche Qualifikation fälschlich hinzutritt (oder zufolge Konnexität gemäß § 289 StPO). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: StGB §129 Z1 bis Z3 sind zwar eigenständige, jedoch rechtlich gleichwertige Qualifikationen, deren irrtümliche Vertauschung nur dann einen Nichtigkeitsgrund zum Nachteil des Angeklagten darstellt, wenn dadurch eine (zu anderen Fakten hinzukommende) zusätzliche Qualifikation fälschlich hinzutritt (oder zufolge Konnexität gemäß § 289 StPO). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.Juli 1956 geborene Harald A zu A) 1) - 3) des Urteilssatzes des Verbrechens des teils versuchten und teils vollendeten schweren Diebstahls, teils durch Einbruch, nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 3; 15 StGB und zu B) des Urteilssatzes des Vergehens des versuchten unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach §§ 15, 136 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er in Wels A) teils allein, teils in Gesellschaft meh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 31-jährige Alois A und der 40-jährige Valentin B, die beide zuletzt beschäftigungslos waren, des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach § 15, 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 129 Z. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 7.Feber 1981 in Wien in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S nicht übersteigenden Wert Verfügungsberechtigten der Firma C AG. mit dem Vorsatz, sich durch deren Z... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.August 1953 geborene Franz A des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1, 129 Z. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 10.Juli 1981 in Vöcklabruck fremde bewegliche Sachen, nämlich Bargeld im Betrag von mindestens 124 S durch Einsteigen durch ein Fenster in das Haus Linzerstraße Nr. 57 der Christine B mit Bereicherungsvorsatz wegnahm. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen stieg der Angeklagte, der bei einem... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: "Einsteigen in einen geschlossenen Raum": Das (allenfalls unter Verwendung von hiefür nicht vorgesehenen Hilfsmitteln erfolgende) Benützung einer zum "Eintreten" nicht bestimmten Öffnung (oder sonstigen Zutrittsmöglichkeit(, die ein normales Hineingehen nicht gestattet, sodaß es zum Hineingelangen einer nicht ganz unerheblichen Veränderung der gewöhnlichen Körperhaltung oder doch einer gewissen Anstrengung bedarf.... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: "Einsteigen in einen geschlossenen Raum": Das (allenfalls unter Verwendung von hiefür nicht vorgesehenen Hilfsmitteln erfolgende) Benützung einer zum "Eintreten" nicht bestimmten Öffnung (oder sonstigen Zutrittsmöglichkeit(, die ein normales Hineingehen nicht gestattet, sodaß es zum Hineingelangen einer nicht ganz unerheblichen Veränderung der gewöhnlichen Körperhaltung oder doch einer gewissen Anstrengung bedarf.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2.November 1932 geborene Dachdecker Johann A wegen des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach § 15, 127 Abs. 1, 129 Z. 1 StGB schuldig erkannt und nach § 129 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von acht Monaten verurteilt. Bei der Strafbemessung waren erschwerend die einschlägigen Vorstrafen, mildernd, daß es beim Versuch geblieben ist. Mit seiner Berufung strebt der Angeklagte eine Herabsetzung der Strafdau... mehr lesen...
Gründe: I./ Aus dem Akt AZ. 9 E Vr 128/81 des Landesgerichtes Klagenfurt ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 30. April 1981, GZ. 9 E Vr 128/81-12, wurde der Kraftfahrer Dieter A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 12, 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB. (als Beteiligter im Sinn des 2. Falles des § 12 StGB.) schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Hauptverhandlung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (unter anderem) Josef A (I.) des Verbrechens des teils (und zwar in acht Fällen) vollendeten, teils (und zwar in fünf Fällen) versuchten schweren sowie (zum Teil) gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls (mit einem Wert der gestohlenen Sachen von zusammen mindestens 10.540 S) nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 2 und 4, 129 Z. 1 und 2, 130 (vierter Fall) i.V.m. § 15 StGB. sowie der (jeweils in zwei Fällen verübten) Verge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden ua die Angeklagten Karl B, Viktor Wolfgang C, Paul D, Helmuth E und Anton Leopold F wie folgt schuldig erkannt: Karl B des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 2, Abs 2, 129 Z 1 und 15 StGB, des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2, Abs 3 (erste und dritte Alternative) StGB des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten unbefugten Ge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ua der am 27. September 1954 geborene Bodenmarkierer Rudolf A A/ des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1; (12 und) 15 StGB sowie B/ des Vergehens der versuchten Täuschung nach den §§ 15, 108 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Dem erstbezeichneten Schuldspruch liegt zugrunde, daß Rudolf A in Wien bzw Kaltenleutgeben fremde bewegliche Sachen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Peter A und Peter B der Verbrechen (I) des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB. sowie (III) des verbrechischen Komplotts nach § 277 Abs 1 StGB. und (IV) des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1, Abs 2 und Abs 3 (erster Fall) StGB. sowie Peter A ferner (II) des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 (e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 2. Feber 1964 geborene, sohin jugendliche kaufmännische Angestellte Simonetta A des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB. schuldig erkannt, weil sie am 31. Jänner 1980 in Wattens ihren damaligen Dienstgeber Franz B dadurch geschädigt hat, daß sie eine Blechkassette im Wert von 300 S aus seinem Gewahrsam dauernd entzog, ohne die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen. Gemäß § 13 JGG. wurden der Ausspruch und ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 18.November 1943 geborene Fliesenleger Günter A sowie der am 30.Juli 1961 geborene, derzeit in einer Obstgroßhandlung als Hilfskraft tätige Mechanikergeselle Peter B des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 15, 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 2 StGB. (Punkt I des Urteilssatzes), und Günter A überdies des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach dem § 198 Abs 1 St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der zuletzt beschäftigungs- und unterstandslose Tischlergeselle Rudolf A des Verbrechens nach den §§ 127 Abs. 1, 129 Z. 1, 130, 4. Fall, und 15 StGB. schuldig erkannt, weil er zwischen 3. und 9.November 1980 in Purkersdorf (N§.) in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung der Tat(en) eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, durch Einbruch in (vier) Schrebergartenhütten Sachen in einem 5.000 S nicht übersteigenden Wert stahl und... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Das spätere Aufbrechen des (hier einen Teil der gestohlenen Sache bildenden) Behältnisses nach der Wegnahme begründet die Qualifikation der Z 2 des § 129 StGB nicht. Entscheidungstexte 9 Os 174/80 Entscheidungstext OGH 13.01.1981 9 Os 174/80 Veröff: SSt 52/1 13 Os 197/81 Entscheidungstext OGH 11.02.1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 19. September 1962 geborene Schlosser Herbert A und der am 20. April 1962 geborene Elektrikerlehrling Peter B des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 2 StGB., des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach §§ 136 Abs. 1, 2 und 3 sowie 15 StGB., des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB., Peter B überdies des Verge... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Das spätere Aufbrechen des (hier einen Teil der gestohlenen Sache bildenden) Behältnisses nach der Wegnahme begründet die Qualifikation der Z 2 des § 129 StGB nicht. Entscheidungstexte 9 Os 174/80 Entscheidungstext OGH 13.01.1981 9 Os 174/80 Veröff: SSt 52/1 13 Os 197/81 Entscheidungstext OGH 11.02.1... mehr lesen...
Gründe: Der am 18.Dezember 1947 geborene Landarbeiter Horst A wurde des Verbrechens nach den §§ 127 Abs. 1, 129 Z. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er in der Nacht zum 22.Oktober 1979 in Bad Goisern eine Flasche Rum im Wert von 50 S dem Armbrustschützenverein Ramsau durch Einbruch und Einsteigen in die Schießstätte dieses Vereins gestohlen hat. Dagegen wendet sich der Angeklagte mit einer auf die
Gründe: der Z. 5 und 9 lit. a (der Sache nach Z. 10) des § 281 Abs. 1 StPO. gestützten Nic... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (unter anderem) Gerhard A des (im Sommer und im Herbst 1977 in Wien und an einem anderen Ort in insgesamt neun Fällen verübten) Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls (teils) durch Einbruch (mit einem Wert der gesamten Diebsbeute von rund 81.000 S) nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1, 130 zweiter - gemeint: (nach dem zweiten Strafsatz dieser Gesetzesstelle strafbarer) vierter - Fall StGB schuldig erkan... mehr lesen...