Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Wenn eine Handkassa, aus der Bargeld gestohlen wird, in einem Kasten, die zugehörigen Schlüssel hingegen außerhalb, und zwar in einem Aschenbecher auf einem daneben gestandenen Tisch verwahrt sind, kann von einem die Qualifikation nach § 129 Z 2 StGB ausschließenden allgemein sichtbaren Naheverhältnis zwischen diesen Schlüsseln und dem bezeichneten Behältnis, demzufolge die Zusammengehörigkeit für jedermann soglei... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Ein im Gewahrsamsbereich des Täters vergessener Schlüssel wird von diesem mangels eigenmächtigen Zutuns nicht widerrechtlich erlangt. Entscheidungstexte 11 Os 2/91 Entscheidungstext OGH 19.03.1991 11 Os 2/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0093907 ... mehr lesen...
Gründe: Der am ***** 1968 geborene K*****-H***** W***** und der am ***** 1966 geborene K***** (richtig:) K***** W***** wurden (A/) des Verbrechens des Diebstahls (zu ergänzen: durch Einbruch) nach §§ 127, 129 Z 1 StGB und (B/) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB, K*****-H***** W***** überdies (C/) des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB und K***** K***** W***** (D/) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Ein im Gewahrsamsbereich des Täters vergessener Schlüssel wird von diesem mangels eigenmächtigen Zutuns nicht widerrechtlich erlangt. Entscheidungstexte 11 Os 2/91 Entscheidungstext OGH 19.03.1991 11 Os 2/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0093907 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Ein Zusammentreffen der jeweils selbständigen Qualifikationen des § 129 StGB ist rechtlich möglich (hier: Wegnahme von Fahrzeugschlüsseln durch Aufbrechen eines Behältnisses und anschließendes Öffnen des Fahrzeuges mit dem widerrechtlich erlangten Schlüssel). Entscheidungstexte 13 Os 147/90 Entscheidungstext OGH 20.02.1991 13 Os 147/90... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 14.April 1954 geborene Harald M***** sowie der am 26.Juni 1955 geborene Norbert B***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 3 und 15 StGB, Harald M***** auch nach dem § 129 Z 2 StGB, schuldig erkannt und beide Angeklagte (unter Anrechnung der Vorhaft) gemäß dem § 129 StGB zu (jeweils unbedingten) Freiheitsstrafen, und zwar Harald M****... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Ein Zusammentreffen der jeweils selbständigen Qualifikationen des § 129 StGB ist rechtlich möglich (hier: Wegnahme von Fahrzeugschlüsseln durch Aufbrechen eines Behältnisses und anschließendes Öffnen des Fahrzeuges mit dem widerrechtlich erlangten Schlüssel). Entscheidungstexte 13 Os 147/90 Entscheidungstext OGH 20.02.1991 13 Os 147/90... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Ein Zusammentreffen der jeweils selbständigen Qualifikationen des § 129 StGB ist rechtlich möglich (hier: Wegnahme von Fahrzeugschlüsseln durch Aufbrechen eines Behältnisses und anschließendes Öffnen des Fahrzeuges mit dem widerrechtlich erlangten Schlüssel). Entscheidungstexte 13 Os 147/90 Entscheidungstext OGH 20.02.1991 13 Os 147/90... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Juni 1956 geborene beschäftigungslose Alfons G*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Nacht vom 13. zum 14. Juni 1990 in Wien Bargeld in Höhe von 13.348 S und 2.800 S, Barschecks im Gesamtwert von 21.440 S und eine Modelleisenbahngarnitur im Wert von 6.258 S durch Aufdrücken einer Auslagenscheibe, mithin durch Einbruch, Berec... mehr lesen...
Norm: StGB §125StGB §129 Z2
Rechtssatz: Bei dem in § 129 Z 2 StGB umschriebenen Aufbrechen eines Behältnisses kann eine der typischen Tathandlungen auch im Einschlagen oder Zerschlagen der betreffenden Umschließung bestehen, ohne den Charakter eines die diebische Sachwegnahme bezweckenden gewaltsamen Vorgehens gegen das Zugriffshindernis zu verlieren. Eine dabei verwirklichte Zerstörung des Behältnisses stellt eine konsumierte Begleittat des Ei... mehr lesen...
Gründe: Der am 29.Dezember 1959 geborene beschäftigungslose Andreas Karl H*** wurde (1.) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1 und Z 2, 15 StGB und (2.) des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach den §§ 125, 126 Abs. 1 Z 7 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 29.November 1989 in Vöcklabruck 1./ fremde bewegliche Sachen dem Josef M***-S*** mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung, indem er durch Einsc... mehr lesen...
Norm: StGB §125StGB §129 Z2
Rechtssatz: Bei dem in § 129 Z 2 StGB umschriebenen Aufbrechen eines Behältnisses kann eine der typischen Tathandlungen auch im Einschlagen oder Zerschlagen der betreffenden Umschließung bestehen, ohne den Charakter eines die diebische Sachwegnahme bezweckenden gewaltsamen Vorgehens gegen das Zugriffshindernis zu verlieren. Eine dabei verwirklichte Zerstörung des Behältnisses stellt eine konsumierte Begleittat des Ei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.November 1954 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Franz H*** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 25. Oktober 1989 in Innsbruck getrachtet, Geld und Wertgegenstände in einem 25.000 S nicht übersteigenden Wert anderen zu stehlen, indem er jeweils durch die Heckklappe in die Personenkraftwagen des Johann G***, des Heinrich O*** und des Ch... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Das Überklettern eines etwa zwei Meter hohen (und demgemäß eine Barrierefunktion erfüllenden) Tores entspricht selbst dann, wenn es keine besondere Geschicklichkeit erfordert, jedenfalls dem Begriff "Einsteigen" in § 129 Z 1 StGB. Entscheidungstexte 15 Os 44/90 Entscheidungstext OGH 12.06.1990 15 Os 44/90 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Das Überklettern eines etwa zwei Meter hohen (und demgemäß eine Barrierefunktion erfüllenden) Tores entspricht selbst dann, wenn es keine besondere Geschicklichkeit erfordert, jedenfalls dem Begriff "Einsteigen" in § 129 Z 1 StGB. Entscheidungstexte 15 Os 44/90 Entscheidungstext OGH 12.06.1990 15 Os 44/90 ... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den Angeklagten Michael U*** (zu 1) des Verbrechens des versuchten räuberischen Diebstahls nach §§ 15, 127, 131 StGB und (zu 2) des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB schuldig. Nach dem Inhalt dieses Schuldspruches hat der Genannte (zu 1) am 22.Mai 1989 in Wien fremde bewegliche Sachen, nämlich 3 Flaschen Chivas Regal zu je 349 S, 2 Flaschen Martell Cognac zu je 249 S und 2 Flaschen Vyborova Wodka zu je 169,90 S, somit War... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §129StGB §141 Abs1 A5
Rechtssatz: Wurde der Täter wegen dreier festgestellter diebischer Angriffe, von denen zwei (unbekämpft) nach § 129 StGB qualifiziert sind, des fortgesetzten Verbrechens nach §§ 127, 129 StGB schuldig erkannt, scheidet allein deshalb die Subsumtion eines Angriffes als Entwendung aus. Entscheidungstexte 12 Os 15/90 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Dezember 1966 geborene Mario Michael G*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 2 und 15 StGB schuldig erkannt (Faktengruppe AA). Nach den wesentlichen Urteilsannahmen steht nachstehender Sachverhalt fest: In den Morgenstunden des 6.Juli 1989 fuhren der (auch) wegen Vermögensdelikten wiederholt vorbestrafte (S 248, 249) Beschwerdeführer, der Mitangeklagte Chris... mehr lesen...
Gründe: Mit dem durch einen Protokolls- und Urteilsvermerk gemäß § 458 Abs. 2 StPO aF beurkundeten Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 6.August 1987, GZ 8 a E Vr 8.138/87-24, wurde der am 13.April 1939 geborene Rudolf Franz D*** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 129 Z 2 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er in der Zeit von April 1985 bis zum 27.Juli 1985 in Wien in wiederholten Angriffen fremde bewegliche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Klaus Dieter W*** des Verbrechens des schweren Diebstahls nach §§ 12 (dritter Fall), 127, 128 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien "vor dem 30.Dezember 1988" (gemeint: zwischen Anfang Dezember 1988 und dem 28.d.M. - s. US 9) durch die Überlassung der Original-Bankomatkarte zum Konto Nr. 33946051 der E*** Ö*** S***-C***, lautend auf Vesna U***, und durch die Bekanntgabe des zugehörigen "Pin Codes 7191" zumindest an eine bish... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Feber 1967 geborene Heinrich Dietmar S*** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 19.Oktober 1988 in Telfs Verfügungsberechtigten der Marktgemeinde Telfs fremde bewegliche Sachen, nämlich 1.400 S Bargeld, durch Öffnen eines Aktenschranks mit einem widerrechtlich erlangten Schlüssel mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch die Sachzueignung unrechtmäßig zu bereich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) bekämpften Urteil wurde Wilhelm E*** - ebenso wie Peter F***, der es in Rechtskraft erwachsen ließ - des in drei Angriffen verübten Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1 und 2, 130 "zweiter Fall" - gemeint: zweiter Satz (dritter Fall) - sowie § 15 StGB schuldig erkannt (Fakten A I 1 und 2 sowie A II). Rechtliche Beu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil (welches auch eine rechtskräftige Verurteilung des Karl K*** und unbekämpft gebliebene Freisprüche enthält) wurden der am 5.Februar 1959 geborene Werkzeugmacher Edgar L*** und der am 24.März 1964 geborene beschäftigungslose Werner G*** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z. 1 StGB. schuldig erkannt. Die Angeklagten L*** und G*** bekämpfen den gegen sie ergangenen Schuldspruch mit Nichtigkeitsbeschwerden... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Oktober 1955 geborene beschäftigungslose Karl K*** des Verbrechens des (versuchten) Diebstahles durch Einbruch nach den §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in der Nacht zum 7. April 1988 in Graz durch Einsteigen in eine Wohnung durch ein (zwar verschlossenes, aber von innen nicht verriegeltes) Toilettefenster versucht zu haben, der Silvia E*** fremde bewegliche Sachen unbekannten Wertes mit dem Vorsatz... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z3
Rechtssatz: Unter den Begriff der Sperrvorrichtung im Sinn des § 129 Z 3 StGB fällt alles, was dazu dient, Sachen vor diebischem Zugriff zu schützen, sofern zur Tatzeit diese Sicherungsfunktion auch tatsächlich noch besteht. Die gewaltsame Überwindung einer Sicherung, die darin besteht, dass die Geldkassette (mittels einer Metallschiene) mit dem Zeitungsständer fest verbunden ist, zwecks Trennung der Kassette vom Ständer ents... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 29jährige Heinz-Peter H*** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Die von ihm dagegen aus den Z 4, 5, 9 lit a, 9 lit b und 10 des § 281 Abs. 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde ist nicht berechtigt. Der Verfahrensrüge (Z 4) genügt es zu entgegnen, daß das der Sachwalterbestellung für den Beschwerdeführer zugrunde liegende Sac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurden der 50jährige Otto K*** und der 44jährige Erich P*** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 3 StGB schuldig erkannt, weil sie - zusammengefaßt wiedergegeben - versucht haben, am 20.Dezember 1987 in Wien von einem Zeitungsständer eine Geldkassette samt dem darin befindlichen Geld zu stehlen, indem sie die Metallschiene, an der die Kassette befestigt war, verbogen und solcherart eine Sperr... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z3
Rechtssatz: Unter den Begriff der Sperrvorrichtung im Sinn des § 129 Z 3 StGB fällt alles, was dazu dient, Sachen vor diebischem Zugriff zu schützen, sofern zur Tatzeit diese Sicherungsfunktion auch tatsächlich noch besteht. Die gewaltsame Überwindung einer Sicherung, die darin besteht, dass die Geldkassette (mittels einer Metallschiene) mit dem Zeitungsständer fest verbunden ist, zwecks Trennung der Kassette vom Ständer ents... mehr lesen...
Gründe: Der keiner Beschäftigung nachgegangene Ernst Rudolf S*** ist des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z. 1 und 15 StGB schuldig erkannt worden. Darnach hat er an sieben Tagen zwischen (einschließlich) 13. Dezember 1987 und 21.Februar 1988 in insgesamt 31 Fällen aus den Geldkassen von Kronenzeitungsständern einen Bargeldbetrag von zusammen ca. 3.750 S (I 1 bis 7), Anfang Februar 1988 ca. 20 Packungen Kakao zu je eine... mehr lesen...
Gründe: Egon W*** wurde mit dem angefochtenen Urteil der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (I), des Hausfriedensbruches nach § 109 Abs 1 StGB (II), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (III), der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (IV) sowie des Verbrechens des teils vollendeten (V), teils versuchten (VI) Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB schuldig erkannt. Als Einbruchsversuch (VI) liegt ihm darnach zur Last, am 23. April 1988 in K... mehr lesen...