Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Ein Bankomat entspricht einem Behältnis im Sinne des § 129 Z 2 StGB, also einem zur Aufbewahrung von Sachen dienenden und sie umschließenden Gebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. Der Unterschied zum abgeschlossenen Raum im Sinne des § 129 Z 1 StGB liegt in der mangelnden Begehbarkeit; entscheidend ist dabei die natürliche Zweckbestimmung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z3
Rechtssatz: Der Qualifikationstatbestand ist nicht erfüllt, wenn das Schloß weder aufgebrochen noch mit einem der in § 129 Z 1 StGB genannten Mittel geöffnet, sondern auf andere Weise - hier durch Abschrauben des Fahrrad-Gepäckträgers, durch den das Seilschloß gezogen war - umgangen wurde. Entscheidungstexte 14 Os 78/94 Entscheidungstext OGH 28.06.1994 14 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z3
Rechtssatz: Der Qualifikationstatbestand ist nicht erfüllt, wenn das Schloß weder aufgebrochen noch mit einem der in § 129 Z 1 StGB genannten Mittel geöffnet, sondern auf andere Weise - hier durch Abschrauben des Fahrrad-Gepäckträgers, durch den das Seilschloß gezogen war - umgangen wurde. Entscheidungstexte 14 Os 78/94 Entscheidungstext OGH 28.06.1994 14 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Einsteigen in einen Lagerplatz: Für diese Spielart der Einbruchsqualifikation wäre erforderlich, daß die nach dem Tatplan in Aussicht genommene Beute vom Lagerplatz selbst weggenommen werden soll. Entscheidungstexte 13 Os 165/93 Entscheidungstext OGH 24.11.1993 13 Os 165/93 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Einsteigen in einen Lagerplatz: Für diese Spielart der Einbruchsqualifikation wäre erforderlich, daß die nach dem Tatplan in Aussicht genommene Beute vom Lagerplatz selbst weggenommen werden soll. Entscheidungstexte 13 Os 165/93 Entscheidungstext OGH 24.11.1993 13 Os 165/93 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: "Öffnen" und "Aufbrechen" sind rechtlich gleichwertige Qualifikationsformen des § 129 Z 2 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 167/93 Entscheidungstext OGH 23.11.1993 11 Os 167/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0094054 Dokumentnummer JJR_19931123_OG... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Öffnen bedeutet, daß sich der Täter gewaltlos, jedoch durch Verwendung eines der im § 129 Z 1 StGB bezeichneten Mittel den unmittelbaren Zugriff auf den Inhalt des Behältnisses verschafft. Entscheidungstexte 15 Os 154/93 Entscheidungstext OGH 11.11.1993 15 Os 154/93 Vgl auch; Veröff: EvBl 1994/132 S 632 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: "Öffnen" und "Aufbrechen" sind rechtlich gleichwertige Qualifikationsformen des § 129 Z 2 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 167/93 Entscheidungstext OGH 23.11.1993 11 Os 167/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0094054 Dokumentnummer JJR_19931123_OG... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Öffnen bedeutet, daß sich der Täter gewaltlos, jedoch durch Verwendung eines der im § 129 Z 1 StGB bezeichneten Mittel den unmittelbaren Zugriff auf den Inhalt des Behältnisses verschafft. Entscheidungstexte 15 Os 154/93 Entscheidungstext OGH 11.11.1993 15 Os 154/93 Vgl auch; Veröff: EvBl 1994/132 S 632 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Einführen eines die Elektronik und den Impulsgeber für das Zählwerk auslösenden Federdrahtes in dem Münzeinwurfschlitz eines Zigarettenautomaten erfüllt nicht die Qualifikation des § 129 Z 2 StGB. Entscheidungstexte 15 Os 154/93 Entscheidungstext OGH 11.11.1993 15 Os 154/93 Veröff: EvBl 1994/132 S 632 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Warenautomaten sind Behältnisse im Sinne des § 129 Z 2 StGB. Entscheidungstexte 15 Os 154/93 Entscheidungstext OGH 11.11.1993 15 Os 154/93 Veröff: EvBl 1994/132 S 632 12 Os 16/12p Entscheidungstext OGH 13.03.2012 12 Os 16/12p Vgl auch 12 Os 47/17d Entsc... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Einführen eines die Elektronik und den Impulsgeber für das Zählwerk auslösenden Federdrahtes in dem Münzeinwurfschlitz eines Zigarettenautomaten erfüllt nicht die Qualifikation des § 129 Z 2 StGB. Entscheidungstexte 15 Os 154/93 Entscheidungstext OGH 11.11.1993 15 Os 154/93 Veröff: EvBl 1994/132 S 632 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Warenautomaten sind Behältnisse im Sinne des § 129 Z 2 StGB. Entscheidungstexte 15 Os 154/93 Entscheidungstext OGH 11.11.1993 15 Os 154/93 Veröff: EvBl 1994/132 S 632 12 Os 16/12p Entscheidungstext OGH 13.03.2012 12 Os 16/12p Vgl auch 12 Os 47/17d Entsc... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung erfordert die Qualifikation nach § 129 Z 2 StGB, dass der für den Diebstahl deliktsspezifische Gewahrsamsbruch durch das Aufbrechen bzw Öffnen mit einem der in § 129 Z 1 StGB genannten Mittel unmittelbar am Tatort erfolgt. Nur wenn der Gewahrsamsbruch vor dem Aufbrechen oder Öffnen des Behältnisses bereits vollzogen und somit der Diebstahl bereits vollendet ist - etwa wen... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung erfordert die Qualifikation nach § 129 Z 2 StGB, dass der für den Diebstahl deliktsspezifische Gewahrsamsbruch durch das Aufbrechen bzw Öffnen mit einem der in § 129 Z 1 StGB genannten Mittel unmittelbar am Tatort erfolgt. Nur wenn der Gewahrsamsbruch vor dem Aufbrechen oder Öffnen des Behältnisses bereits vollzogen und somit der Diebstahl bereits vollendet ist - etwa wen... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Ein umzäuntes Wildgehege ist kein Lagerplatz: Die Beurteilung eines solchen Geheges als Lagerplatz wäre eine über den äußerstmöglichen Wortsinn hinausgehende, nach dem § 1 StGB unzulässige Interpretation des § 129 Z 1 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 54/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1993 13 Os 54/93 11 Os 25/98... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Ein Lagerplatz ist ein Areal, das der Aufbewahrung von Waren dient. Entscheidungstexte 13 Os 54/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1993 13 Os 54/93 11 Os 25/98 Entscheidungstext OGH 21.04.1998 11 Os 25/98 Vgl aber; Beisatz: Ein Lagerplatz im Sinne des § 129 Z 1 StGB ist ein zumindest teil... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Ein umzäuntes Wildgehege ist kein Lagerplatz: Die Beurteilung eines solchen Geheges als Lagerplatz wäre eine über den äußerstmöglichen Wortsinn hinausgehende, nach dem § 1 StGB unzulässige Interpretation des § 129 Z 1 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 54/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1993 13 Os 54/93 11 Os 25/98... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Ein Lagerplatz ist ein Areal, das der Aufbewahrung von Waren dient. Entscheidungstexte 13 Os 54/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1993 13 Os 54/93 11 Os 25/98 Entscheidungstext OGH 21.04.1998 11 Os 25/98 Vgl aber; Beisatz: Ein Lagerplatz im Sinne des § 129 Z 1 StGB ist ein zumindest teil... mehr lesen...
Norm: StGB §127 FStGB §129 Z1StGB §134 Abs1
Rechtssatz: Echte Realkonkurrenz von Unterschlagung und Einbruchsdiebstahl unter Verwendung des unterschlagenen Schlüsselbundes. Entscheidungstexte 11 Os 10/93 Entscheidungstext OGH 02.03.1993 11 Os 10/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0093849 ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 FStGB §129 Z1StGB §134 Abs1
Rechtssatz: Echte Realkonkurrenz von Unterschlagung und Einbruchsdiebstahl unter Verwendung des unterschlagenen Schlüsselbundes. Entscheidungstexte 11 Os 10/93 Entscheidungstext OGH 02.03.1993 11 Os 10/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0093849 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Durch Verwendung einer Schlüsselsammlung kann die Qualifikation nach § 129 Z 1 StGB nur erfüllt sein, wenn sämtlich oder einzelne Schlüssel des vom Dieb beim Eindringen in den gesetzlich determinierten Schutzbereich verwendeten Schlüsselbundes widerrechtlich erlangt wurden oder nachgemacht sind und hievon zumindest einer bei der Tat auch zwecks Öffnungsversuches des Schließmechanismus zum Einsatz gebracht wird. ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Das Gesetz stellt nur auf das widerrechtliche Erlangen des Schlüssels ab, enthält aber keine Einschränkung des Inhaltes, daß bereits zu diesem Zeitpunkt der Täter ein bestimmtes, mit diesem Schlüssel zu sperrendes Einbruchsobjekt konkret zur Tatbegehung ins Auge gefaßt haben müßte. Hieraus folgt, daß jeder widerrechtlich erlangte Schlüssel - ungeachtet seiner konkreten Zuordnung zu einem bestimmten Schloß - im Fal... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Nach ständiger Judikatur ist ein zufällig passender Schlüssel weder ein nachgemachter Schlüssel, noch selbst dann, wenn er aus einer vom Dieb "vorsorglich" angelegten Schlüsselsammlung stammt, die der Täter solange probiert, bis er einen passenden Schlüssel gefunden hat, als (sonstiges) anderes Werkzeug anzusehen. In bezug auf die Begehung eines Diebstahls unter Verwendung von Schlüsseln liegt insoweit eine abschl... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Durch Verwendung einer Schlüsselsammlung kann die Qualifikation nach § 129 Z 1 StGB nur erfüllt sein, wenn sämtlich oder einzelne Schlüssel des vom Dieb beim Eindringen in den gesetzlich determinierten Schutzbereich verwendeten Schlüsselbundes widerrechtlich erlangt wurden oder nachgemacht sind und hievon zumindest einer bei der Tat auch zwecks Öffnungsversuches des Schließmechanismus zum Einsatz gebracht wird. ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Das Gesetz stellt nur auf das widerrechtliche Erlangen des Schlüssels ab, enthält aber keine Einschränkung des Inhaltes, daß bereits zu diesem Zeitpunkt der Täter ein bestimmtes, mit diesem Schlüssel zu sperrendes Einbruchsobjekt konkret zur Tatbegehung ins Auge gefaßt haben müßte. Hieraus folgt, daß jeder widerrechtlich erlangte Schlüssel - ungeachtet seiner konkreten Zuordnung zu einem bestimmten Schloß - im Fal... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Nach ständiger Judikatur ist ein zufällig passender Schlüssel weder ein nachgemachter Schlüssel, noch selbst dann, wenn er aus einer vom Dieb "vorsorglich" angelegten Schlüsselsammlung stammt, die der Täter solange probiert, bis er einen passenden Schlüssel gefunden hat, als (sonstiges) anderes Werkzeug anzusehen. In bezug auf die Begehung eines Diebstahls unter Verwendung von Schlüsseln liegt insoweit eine abschl... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z3
Rechtssatz: Von einer in § 129 Z 3 StGB vorausgesetzten "Sperrvorrichtung" kann nur dann gesprochen werden, wenn dem die Sache gegen Wegnahme sichernden Verschluss eine Sperrfunktion zukommt. Dies trifft aber nur auf einen mit einem Sperrmechanismus (Schloss) verbundenen Verschluss, wie etwa auf Vorhängeschlösser, Kettenschlösser, Nummernschlösser, Lenkradschlösser und Zündschlösser zu, nicht aber auf Schraubverschlüsse oder ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z3
Rechtssatz: Von einer in § 129 Z 3 StGB vorausgesetzten "Sperrvorrichtung" kann nur dann gesprochen werden, wenn dem die Sache gegen Wegnahme sichernden Verschluss eine Sperrfunktion zukommt. Dies trifft aber nur auf einen mit einem Sperrmechanismus (Schloss) verbundenen Verschluss, wie etwa auf Vorhängeschlösser, Kettenschlösser, Nummernschlösser, Lenkradschlösser und Zündschlösser zu, nicht aber auf Schraubverschlüsse oder ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Diebstahl durch Einbruch (§ 129 Z 1 bis 3 StGB) setzt nur voraus, dass der Täter vor der Sachwegnahme ein (qualifikationsbegründendes) Hindernis mit dem Vorsatz überwindet, zu dem ausersehenen Diebsobjekt zu gelangen. Entscheidungstexte 11 Os 58/92 Entscheidungstext OGH 30.06.1992 11 Os 58/92 ... mehr lesen...