RS OGH 1988/6/21 15Os32/88

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Veröffentlicht am 21.06.1988
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Norm

StGB §129 Z1

Rechtssatz

Der Einsatz erheblicher physischer Gewalt ist dann nicht erforderlich, wenn sich der Täter eines Werkzeugs zum Aufzwängen der Sperrvorrichtung bedient. Bon einer bloß unerheblichen Barriere kann nicht die Rede sein, wenn ein auch bloß wenige Millimeter einrastender Sperriegel nur unter Anwendung eines Werkzeugs zurückgedrückt werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0093648

Dokumentnummer

JJR_19880621_OGH0002_0150OS00032_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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