Norm
StGB §129 Z1Rechtssatz
Der Einsatz erheblicher physischer Gewalt ist dann nicht erforderlich, wenn sich der Täter eines Werkzeugs zum Aufzwängen der Sperrvorrichtung bedient. Bon einer bloß unerheblichen Barriere kann nicht die Rede sein, wenn ein auch bloß wenige Millimeter einrastender Sperriegel nur unter Anwendung eines Werkzeugs zurückgedrückt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0093648Dokumentnummer
JJR_19880621_OGH0002_0150OS00032_8800000_002