Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Krems an der Donau vom römisch eins. 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Krems an der Donau vom 15. November 2006 wurde dem Beschwerdeführer als Meistbietendem in einem Versteigerungsverfahren der Zuschlag hinsichtlich eines Waldgrundstückes im Ausmaß von 13.710 m2 (vorbehaltlich der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung) erteilt. In der Folge ersuchte das Exekutionsgericht gemäß §17 Abs2 NÖ Grundverkehrsg... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: Nö GVG 1989 §1 Z2, Z3VfGG §87 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchdie Feststellung des Widerspruchs eines Rechtserwerbs zum NöGrundverkehrsrecht; keine denkunmögliche oder willkürliche Verneinungder Landwirteeigenschaft des Erwerbers
Rechtssatz: Der Grundverkehrs-Landeskommissio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Grundverkehrs-Bezirkskommission St. Pölten wurde dem zwischen L P, S P und J F einerseits und RA Dr. F N, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögens des Dr. J G K, andererseits abgeschlossenen Kaufvertrag die Genehmigung erteilt. Dagegen erhob der Interessent und nunmehrige Beschwerdeführer Berufung. Mit Bescheid der Grundverkehrs-Landeskommission beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung wurde diese Berufung mangels... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2Nö GVG 1989 §1 Z3 litaNö GVG 1989 §22
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter durch die Zurückweisung der Berufung eines Interessenten
mangels Parteistellung; keine Bedenken gegen die Regelung des
Berufungsrechtes und der Parteistellung im Nö Grundverkehrsgesetz
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Vorsitzende der Grundverkehrs-Bezirkskommission Gföhl am Sitz der Bezirkshauptmannschaft Krems stellte mit einem Bescheid fest, daß bestimmte, näher bezeichnete Grundstücke der KG Tiefenbach keine land- oder forstwirtschaftlichen Liegenschaften im Sinne des §1 Z1 des NÖ Grundverkehrsgesetzes 1989, LGBl. 6800-0, (im folgenden: NÖ GVG 1989), seien. Dagegen erhob die Bezirksbauernkammer Gföhl Berufung. Während des Berufungsverfahrens stellte der (n... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabNö GVG 1989 §1 Z3 litaAVG §8AVG §17
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter durch rechtmäßige Verneinung des Rechts des Beschwerdeführers
auf Akteneinsicht wegen dessen fehlender Parteistellung
Rechtssatz: Im vorliegenden Verwaltungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Grundverkehrs-Landeskommission beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (NÖ GLK) verweigerte mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 7. Mai 1997 gemäß §3 Abs2 lith des NÖ Grundverkehrsgesetzes 1989, LGBl. 6800-2, (NÖ GVG), die grundverkehrsbehördliche Zustimmung zu einem zwischen dem Erstbeschwerdeführer als Käufer und dem Zweitbeschwerdeführer als Verkäufer am 27. September 1994 geschlossenen Kaufvertrag über einen 2/3-Miteigentumsa... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2EMRK Art8Nö GVG 1989 §1 Z1Nö GVG 1989 §3 Abs1Nö GVG 1989 §3 Abs2 lithEG-Vertrag Art177
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines
Liegenschaftserwerbs infolge Vereinbarung eines den ortsüblichen
Verkehrswert erheblich übersteigenden Kaufpreises;
Grun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Mit Antrag vom 14. März 1991 ersuchten die Beschwerdeführer (beide österreichische Staatsbürger) um die Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung zum Erwerb bestimmter, von ihnen mit Vertrag vom 20. Dezember 1990 gekaufter Grundstücke in Vandans/Vorarlberg. Der (Vorarlberger) Grundverkehrssenat versagte mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 3. Juli 1992 gemäß §5 Abs1 und §7 Abs1 des (Vorarlberger) Grundverkehrsgesetzes, LGBl. 18/1977 ... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: Vlbg GVG §1Vlbg GVG §5 Abs1Vlbg GVG §7 Abs1Vlbg GVG 1993 §31 Abs2 lita
Leitsatz: Rechtmäßige Qualifizierung von Grundstücken als land- und
forstwirtschaftliche nach dem - entsprechend der verfassungsrechtlich
unbedenklichen Übergangsvorschrift des Vlbg GVG 1993 - für anhängige
Verfahren maßgebenden Vlbg GVG 1977; keine Verletzung
verfassungsgesetzlich gewä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Über Antrag vom 2. Dezember 1992 erteilte die Grundverkehrs-Bezirkskommission für den Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammer Tulln, der vorgesehenen Übertragung des Eigentums an der Liegenschaft EZ 521, Grundbuch 20140 Kirchbach mit dem GSt 334, landwirtschaftlich genutzt, im Ausmaß von 18.911 m2, mit Bescheid vom 1. März 1993, Z9-G-92828, unter Berufung auf §§2 Abs1, 3 Abs1, 12 und 21 Abs1 des Niederösterreichischen Grundverkehrsgesetzes 1989 (im folgend... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / LiegenschaftserwerbNö GVG 1989 §1 Z2Nö GVG 1989 §3 Abs2 lita
Leitsatz: Keine willkürliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen
Genehmigung eines Liegenschaftserwerbs mangels Landwirteeigenschaft
der Erwerber und infolge Vorhandenseins von Interessenten; keine
Verletzung der Liegenschaftserwerbsfreiheit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Kaufvertrag vom 25. November bzw. 11. Dezember 1991 veräußerte C B an A P M mehrere Grundstücke im Gesamtausmaß von 1,4460 ha. Während die Grundverkehrs-Bezirkskommission für den Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammer Mautern am Sitz der Bezirkshauptmannschaft Krems diesem Kaufvertrag die Zustimmung versagte, gab die Grundverkehrs-Landeskommission beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung der gegen den erstinstanzlichen Bescheid (allein) vo... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5EMRK Art6 Abs1 / TribunalNö GVG 1989 §1 Z3 litaNö GVG 1989 §22 lita
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte
durch Abweisung des Antrags der Interessenten auf Zustellung
des Berufungsbescheides betreffend die grundverkehrsbehördliche
Genehmigung eines Kaufvertrags mangels Parteistellung... mehr lesen...
Begründung: 1. Die erstbeteiligte Partei des verfassungsgerichtlichen Verfahrens veräußerte mit Kaufvertrag vom 25. November bzw. 11. Dezember 1991 an die zweitbeteiligte Partei des verfassungsgerichtlichen Verfahrens mehrere Grundstücke im Gesamtausmaß von 1,4460 ha. Die Grundverkehrs-Bezirkskommission für den Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammer Mautern am Sitz der Bezirkshauptmannschaft Krems versagte dem Kaufvertrag mit Bescheid vom 5. Juni 1992 unter Berufung auf §... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationNö GVG 1989 §1 Z3 litaNö GVG 1989 §3 Abs2 lita
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die grundverkehrsbehördliche
Genehmigung einer Eigentumsübertragung mangels Legitimation;
keine Parteistellung der als Interessenten nach dem Nö GVG 1989
auftretenden Pächter des Grundstücks im Verfahren vor den
Grundverkehrsbehörden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer erwarb mit Kaufvertrag vom 2. Mai bzw. 17. Mai 1990 die Liegenschaft in EZ 21 KG Hinterhalbach, einen Eigentumsanteil von je einem Drittel an den Liegenschaften in EZ 14 und 15 KG Hinterhalbach sowie die Liegenschaft in EZ 85 KG Hinterhalbach. Nachdem die Grundverkehrs-Bezirkskommission für den Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammer Hainfeld-Lilienfeld am Sitz der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld dem Kaufvertrag die Zustimmung... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktNö GVG 1989 §1 Z2Nö GVG 1989 §3 Abs2 lita
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines
Liegenschaftserwerbs mangels Landwirteeigenschaft des Erwerbers;
keine Bedenken gegen die gesetzliche Festlegung der
Landwirteeigenschaft anhand ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer veräußerte die Liegenschaft in EZ 6 Grundbuch 48223 Laufenbach, Gerichtsbezirk Schärding, an die beteiligte Partei. Mit - rechtskräftigem - Urteil des Kreisgerichtes Ried i.I. vom 8. Juni 1991, 1 Cg 134/91-42, wurde der Beschwerdeführer zum Abschluß und zur Unterfertigung des diesbezüglichen Kaufvertrages verpflichtet. Die Bezirksgrundverkehrskommission Schärding erteilte der vorgesehenen Übertragung des Eigentums mit Bescheid v... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2Oö GVG 1975 §1Oö GVG 1975 §4
Rechtssatz: Die Partner eines genehmigungsbedürftigen Vertrages können bei einer meritorischen Entscheidung nur durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung in ihren Rechten verletzt werden. Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer erwarb von den Eigentümern das landwirtschaftlich genutzte Grundstück 259/1, KG Konradsheim, im Ausmaß von 2,5455 ha um den Preis von 700.000 S. Die Grundverkehrs-Bezirkskommission für den Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammer Waidhofen a.d. Ybbs am Sitz der Bezirkshauptmannschaft Amstetten versagte dem Kaufvertrag unter Berufung auf §3 Abs2 litc des NÖ Grundverkehrsgesetzes 1989, LGBl. 6800-0 (im folgenden: NÖ GVG 1989), die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Erstbeschwerdeführer erwarb vom Zweitbeschwerdeführer und von der Drittbeschwerdeführerin die diesen zu je einem Viertel zustehenden Eigentumsanteile an der Liegenschaft in EZ 22, Grundbuch 19330 Traisenbachrotte, Gerichtsbezirk Lilienfeld, bestehend aus den Grundstücken 216, Wald, 218/1, landwirtschaftlich genutzt, und 218/3, Wald, im Ausmaß von 238.393 m2 um den Kaufpreis von 500.000 S, wobei sich die Verkäufer das lebenslängliche unentgeltliche Fru... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5Nö GVG 1989 §1 Z2Nö GVG 1989 §3 Abs2 litc
Leitsatz: Keine willkürliche oder denkunmögliche Versagung der
grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Kaufvertrages mangels
Selbstbewirtschaftung; Entscheidungszeitpunkt maßgeblich für
Rechtslage
Rechtssatz: Da es sich bei der Erteilung (... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2Nö GVG 1989 §1 Z3 litaNö GVG 1989 §3 Abs2 lita und litcEMRK Art6 Abs1 / Verfahrensgarantien
Leitsatz: Keine willkürliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen
Genehmigung eines Kaufvertrages mangels Landwirteeigenschaft des
Erwerbers und infolge Vorhandenseins von Interessenten;
Qualifizierung der Einräumung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Die Bezirksgrundverkehrskommission Gmunden hat mit dem Bescheid vom 17. Dezember 1986 der im Kaufvertrag vom 11. bzw. 17. November 1986 vorgesehenen Übertragung des Eigentums an dem Grundstück ... aus der EZ ... der KG ... durch Ing. K W an die nunmehrigen Bf. K und E S die grundverkehrsbehördliche Genehmigung versagt. Bei der um einen Kaufpreis von S 47.300,-- veräußerten Liegenschaft handelt es sich um ein 473 m2 großes Wiesengrunds... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5Oö GVG 1975 §1Oö GVG 1975 §6 litd
Leitsatz: Oö GVG 1975; keine Bedenken gegen §§4 Abs3, 6 litd;
Versagung der Zustimmung zum Eigentumserwerb an einem innerhalb
einer geschlossenen Ackerfläche liegenden, landwirtschaftlich
genutzten Wiesengrundstück; kein Entzug des gesetzlichen
Richters, keine denkunmö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid vom 21. Juli 1986, GV-3644/3, versagte die Bezirksgrundverkehrskommission Unterweißenbach der auf Grund des Kaufvertrages vom 22./25. Juli bzw. 5. August 1985 vorgesehenen Übertragung des Eigentumsrechtes an der Liegenschaft EZ 186 KG H durch die Verlassenschaft nach F G P, vertreten durch die erbserklärte Erbin H J, an die Bf. unter Berufung auf §10 des Oö. Grundverkehrsgesetzes 1975 - Oö. GVG 1975, LGBl. 53, die Genehmigung und geneh... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5StGG Art6 Abs1 / LiegenschaftserwerbOö GVG 1975 §1Oö GVG 1975 §4 Abs1Oö GVG 1975 §8
Leitsatz: Voraussetzung für die Namhaftmachung von Käufern durch
Landesregierung; denkmögliche Annahme, daß die Nutzung der
Liegenschaft nicht im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes
erfolgt; keine Willkür; kein ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Kaufvertrag vom 23. Juni 1978 erwarb R S von M I, A R, P R und A R die in deren Miteigentum stehende Liegenschaft EZ ... II KG Scharnitz im Gesamtausmaß von 1,8771 ha um einen Kaufpreis von S 155.000,--. 2. Zum Sachverhalt genügt es, auf die Ausführungen des in dieser Sache bereits ergangenen Erkenntnisses des VfGH vom 29. Jänner 1981 B246/79 (VfSlg. 9005/1981) zu verweisen. Mit diesem Erkenntnis wurde der die grundverkehrsbehördlich... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2Tir GVG 1983 §1Tir GVG 1983 §1 Abs1 Z1Tir GVG 1983 §2 Abs2
Leitsatz: Neuerliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen
Zustimmung nach drei aufhebenden Erk. des VfGH gem. §4 Abs1
und §6 Abs1 litc Tir. GVG; bei Beurteilung der Frage, ob ein
Grundstück den Bestimmungen des GVG unterliegt, ist grundsätzlich
auf den Zeitpunkt des Abschlusses de... mehr lesen...