Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;LDG 1984 §80 Abs1;
Rechtssatz: Im Suspendierungsverfahren genügt es zur Rechtfertigung des Ausspruchs einer Suspendierung, wenn gegen den Beschuldigten ein begründeter Verdacht einer Dienstpflichtverletzung besteht, die "ihrer Art nach" geeignet ist, das Ansehen des Amtes oder wesentliche dienstliche Interessen zu gefährden. Ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;BDG 1979 §118 Abs1 impl;LDG 1984 §80 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/09/0038 E 22. Juni 2005 RS 1 Stammrechtssatz Eine Suspendierung ist unzulässig, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig ist, das heißt auf de... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich und war zuletzt als Oberlehrer an der Polytechnischen Schule G. tätig. In einem an den Bezirksschulrat Gmunden gerichteten Schreiben vom 12. Februar 2007 erhoben sieben Lehrer dieser Schule verschiedene Vorwürfe gegen den Beschwerdeführer. Unter Zugrundelegung zweier darin enthaltener Anschuldigungspunkte wurde der Beschwerdeführer durch den Bezirksschulrat Gmunden mit Besc... mehr lesen...
Der 1950 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuldirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; seine Dienststelle ist die Volksschule M. Mit Bescheid der Disziplinarkommission für Landeslehrer, Senat für Landeslehrer an Volksschulen beim Amt der Tiroler Landesregierung vom 23. September 2003 wurde gemäß § 92 LDG 1984 gegen den Beschwerdeführer auf Grund der gegen ihn erhobenen, in der Folge wiedergegebenen Vorwürfe und den dadurch bestehenden Ver... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0111 E 16. Oktober 2001 RS 1 Stammrechtssatz Im Hinblick auf die angesichts der mit einer Suspendierung zu schützenden Rechtsgüter ist vielfach eine rasche Entscheidung darüber notwendig, ob die Voraussetzungen für ihre Verhängung gegeben sind oder nicht und können an die in der
Begründung: eines die Suspen... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;LDG 1984 §87 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0111 E 16. Oktober 2001 RS 3 Stammrechtssatz Auf Grund der Funktion der Suspendierung und ihres Zusammenhanges mit dem Disziplinarverfahren ist eine Suspendierung unzulässig, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig die Voraussetzungen für die Einstellun... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;
Rechtssatz: Im Suspendierungsverfahren hat keine abschließende Prüfung des Verschuldens oder des Grades des Verschuldens zu erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2004090009.X02 Im RIS seit 10.05.2005 mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0111 E 16. Oktober 2001 RS 4 Stammrechtssatz Bloße Gerüchte und vage Vermutungen reichen für eine Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein, welche die vo... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §80 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0111 E 16. Oktober 2001 RS 5 Stammrechtssatz Die Verfügung der Suspendierung nach § 80 Abs. 1 LDG 1984 setzt den Verdacht einer Dienstpflichtverletzung voraus, die wegen "ihrer Art" das Ansehen der Schule oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet. Es können daher nur schwer wiegende, auf der Hand liegende Interesse... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Dezember 2001 suspendierte die Disziplinarbehörde erster Instanz die Beschwerdeführerin, eine Landeslehrerin, vom Dienst. Dies wurde folgendermaßen begründet: "VOLn P steht im Verdacht: 1. der Schülerin IK mit einem Heft ins Gesicht geschlagen, 2. sie an den Haaren gezogen und 3. ihr mit der Faust auf eine Hand geschlagen zu haben, welche die Schülerin zuvor flach auf den Tisch legen musste, 4. der Schülerin DS Strafaufgaben erteilt und 5. sie beschimpft zu haben,... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;LDG 1984 §80 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/09/0006 E 18. März 1998 RS 1 Stammrechtssatz Die Suspendierung ist ihrem Wesen nach eine sichernde Maßnahme, die bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen im Verdachtsbereich zwingend zu treffen ist und keine endgültige Lösung darstellt. Es braucht daher nicht nachgewi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;LDG 1984 §80 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/09/0006 E 18. März 1998 RS 2 Stammrechtssatz Die Berechtigung zur Verfügung der Suspendierung liegt allein in dem Bedürfnis, noch vor der Klärung der Frage des Vorliegens einer Dienstpflichtverletzung in der abschließenden Entscheidung über die angemessene Disziplinarstrafe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;LDG 1984 §80 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Zwar können im Hinblick auf die Funktion der Suspendierung an die in der
Begründung: eines die Suspendierung verfügenden Bescheides darzulegenden Tatsachen, die den Verdacht einer Dienstpflichtverletzung begründen, keine übertriebenen Anforderungen gestellt we... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;LDG 1984 §80 Abs1;
Rechtssatz: Die Suspendierung eines Beamten gehört in die Reihe jener vorläufigen Maßnahmen, die in zahlreichen Verfahrensgesetzen vorgesehen sind, um einen Zustand vorübergehend zu ordnen, der endgültig erst auf Grund des im Allgemeinen einen längeren Zeitraum beanspruchenden förmlichen Verfahrens geregelt w... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Universitätsassistentin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem angefochtenen Bescheid des Rektors der Universität Wien vom 7. Dezember 2000 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 112 Abs. 1 des Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) vorläufig vom Dienst suspendiert. Die Begründung: des angefochtenen Bescheides lautet wie folgt: "Am 30.10.2000 ist es zu einem Vorfall gekommen, in dessen Verlauf Frau Dr. P in einem Laborraum... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;LDG 1984 §80 Abs1 impl;
Rechtssatz: Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen zur Verfügung der Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein, welche die von § 112 Abs. 1 BDG 1979 geforderten... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuldirektor der Hauptschule in S in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. November 2001 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 80 Abs. 1, 3 und 6 des Landeslehrerdienstrechtsgestzes (LDG), BGBl. Nr. 302/1984, in den hier maßgeblichen Bestimmungen in der Fassung BGBl. Nr. 297/1995, vom Dienst suspendiert. Er stehe im Verdacht, seine im § 29 A... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuldirektorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten und versah zuletzt ihren Dienst als Leiterin der Volksschule N. Der angefochtene Bescheid der Kärntner Landesregierung (belangte Behörde) vom 26. März 2001 lautet wie folgt: "Die Dienstbehörde hat aus einem Beschwerdeschreiben von betroffenen Eltern von Schülern der ersten Klasse der Volksschule N das Schuljahres 1999/2000, welches mit 23.7.2000 datiert war, erstmals... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;BDG 1979 §112 Abs3 impl;LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;
Rechtssatz: Die Suspendierung steht - ebenso wie die vorläufige Suspendierung - in engem Zusammenhang mit dem Verdacht gegen den Beamten (Landeslehrer), eine gravierende Dienstpflichtverletzung begangen zu haben. Im Suspendierungsverfahren ist nicht nachzuweisen, das... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;BDG 1979 §112 Abs3 impl;LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;
Rechtssatz: Bloße Gerüchte und vage Vermutungen reichen für eine Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein, welche ... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob ein ausreichend substanziierter Verdacht gegen den Landeslehrer/die Landeslehrerin wegen einer ausreichend schwer wiegenden Dienstpflichtverletzung vorliegt, obliegt jener Behörde, die zur Entscheidung über die Suspendierung zuständig ist. Sie hat nach Bejahung dieser Frage zu prüfen, ob es erforderlich ist, ihn/si... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;BDG 1979 §112 Abs3 impl;LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die angesichts der mit einer Suspendierung zu schützenden Rechtsgüter ist vielfach eine rasche Entscheidung darüber notwendig, ob die Voraussetzungen für ihre Verhängung gegeben sind oder nicht und können an die in der
Begründung: eines die ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;BDG 1979 §112 Abs3 impl;BDG 1979 §118 Abs1 impl;LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;LDG 1984 §87 Abs1;
Rechtssatz: Auf Grund der Funktion der Suspendierung und ihres Zusammenhanges mit dem Disziplinarverfahren ist eine Suspendierung unzulässig, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig die Vora... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §80 Abs1;
Rechtssatz: Die Verfügung der Suspendierung nach § 80 Abs. 1 LDG 1984 setzt den Verdacht einer Dienstpflichtverletzung voraus, die wegen "ihrer Art" das Ansehen der Schule oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet. Es können daher nur schwer wiegende, auf der Hand liegende Interessen der Schulverwaltung als sachbezogen anerkannt werden und die Suspendieru... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §69;LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;
Rechtssatz: Ein Bescheid, der sich im Wesentlichen auf die Feststellung beschränkt, gegen die Landeslehrerin sei von einigen (nicht näher genannten) Eltern Kritik im Hinblick auf ihre pädagogischen Fähigkeiten und die Gestaltung des Unterrichts sowie die Überforderung von leistungsschwachen Schülern geübt worden, und dass sie eine ma... mehr lesen...
Der im Jahr 1955 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner Suspendierung als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Er war zuletzt an der Hauptschule V in Osttirol tätig und unterrichtete an dieser Schule die Fächer Englisch, Leibesübungen, Geographie und Wirtschaftskunde sowie Bildnerische Erziehung. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Tiroler Landesregierung vom 27. September 1995 war d... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs4;LDG 1984 §80 Abs5;
Rechtssatz: Nach § 80 Abs. 5 LDG 1984 endet die Suspendierung spätestens mit dem rechtskräftigen Abschluss des Disziplinarverfahrens. Dies bedeutet aber nicht, dass über die Rechtmäßigkeit ihrer Verhängung nicht zu entscheiden gewesen wäre, zumal gemäß § 80 Abs. 4 LDG 1984 jede durch Beschluss der zur Durchführung des Disziplina... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Sie war im Schuljahr 1995/1996 an der Volksschule A tätig. Mit Einleitungs- und Unterbrechungsbeschluss der Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat E vom 5. Juli 1996 wurde gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 92 Abs. 1 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 (LDG 1994) ein Disziplinarverfahren eingelei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;LDG 1984 §80 Abs1;
Rechtssatz: Eine bloße Gegendarstellung ist nicht ausreichend, die Rechtswidrigkeit des im Verdachtsbereich ergangenen angefochtenen Bescheides über die Suspendierung darzutun (Hinweis E 26.5.1999, 97/09/0180). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090032.X01 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 30. März 1993 wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Disziplinarkommission für Landeslehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen (DK) vom 18. November 1992, LSR/III-DK-50/34-1992, mit dem die Beschwerdeführerin suspendiert worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab. Die angefochtene Suspendierung stützte sich darauf, die Beschwerdeführerin stehe im Verdacht a) dem Schü... mehr lesen...