RS Vwgh 2001/10/16 2001/09/0111

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Veröffentlicht am 16.10.2001
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

BDG 1979 §112 Abs1 impl;
BDG 1979 §112 Abs3 impl;
LDG 1984 §80 Abs1;
LDG 1984 §80 Abs3;

Rechtssatz

Bloße Gerüchte und vage Vermutungen reichen für eine Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein, welche die von § 80 Abs. 1 LDG 1984 geforderten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt (Hinweis E 18. 01. 1990, 89/09/0107, E 25. 04. 1990, 89/09/0163, und E 10. 03. 1999, 97/09/0093).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001090111.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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