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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs1 impl;Rechtssatz
Bloße Gerüchte und vage Vermutungen reichen für eine Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein, welche die von § 80 Abs. 1 LDG 1984 geforderten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt (Hinweis E 18. 01. 1990, 89/09/0107, E 25. 04. 1990, 89/09/0163, und E 10. 03. 1999, 97/09/0093).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001090111.X04Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
03.03.2011