RS Vwgh 2005/4/6 2004/09/0009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.04.2005
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Index

64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §80 Abs1;
LDG 1984 §80 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/09/0111 E 16. Oktober 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Im Hinblick auf die angesichts der mit einer Suspendierung zu schützenden Rechtsgüter ist vielfach eine rasche Entscheidung darüber notwendig, ob die Voraussetzungen für ihre Verhängung gegeben sind oder nicht und können an die in der Begründung eines die Suspendierung verfügenden Bescheides darzulegenden Tatsachen, die den Verdacht einer Dienstpflichtverletzung begründen, keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden (Hinweis E 13. 09. 1999, 97/09/0032, E 27. 10. 1999, 97/09/0204).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004090009.X01

Im RIS seit

10.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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