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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §80 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/09/0111 E 16. Oktober 2001 RS 1Stammrechtssatz
Im Hinblick auf die angesichts der mit einer Suspendierung zu schützenden Rechtsgüter ist vielfach eine rasche Entscheidung darüber notwendig, ob die Voraussetzungen für ihre Verhängung gegeben sind oder nicht und können an die in der Begründung eines die Suspendierung verfügenden Bescheides darzulegenden Tatsachen, die den Verdacht einer Dienstpflichtverletzung begründen, keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden (Hinweis E 13. 09. 1999, 97/09/0032, E 27. 10. 1999, 97/09/0204).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004090009.X01Im RIS seit
10.05.2005