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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs1;Rechtssatz
Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen zur Verfügung der Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein, welche die von § 112 Abs. 1 BDG 1979 geforderten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt (Hinweis E 16. 10. 2001, 2001/09/0111, m.w.N., ergangen zum - mit § 112 Abs. 1 BDG 1979 weitgehend inhaltsgleichen - § 80 Abs. 1 LDG 1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001090012.X04Im RIS seit
29.08.2002Zuletzt aktualisiert am
04.03.2010