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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs1 impl;Rechtssatz
Im Hinblick auf die angesichts der mit einer Suspendierung zu schützenden Rechtsgüter ist vielfach eine rasche Entscheidung darüber notwendig, ob die Voraussetzungen für ihre Verhängung gegeben sind oder nicht und können an die in der Begründung eines die Suspendierung verfügenden Bescheides darzulegenden Tatsachen, die den Verdacht einer Dienstpflichtverletzung begründen, keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden (Hinweis E 13. 09. 1999, 97/09/0032, E 27. 10. 1999, 97/09/0204).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001090111.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
03.03.2011