Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Der Abzug des Pauschalbetrages gemäß § 34 Abs. 8 EStG setzt dem Grunde nach das Vorliegen entsprechender EIGENER Aufwendungen des Abgabepflichtigen voraus. Können diese Aufwendungen auf andere überwälzt werden, liegen insoweit keine eigenen Aufwendungen vor. Diese überwälzten Au... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Bei den ausländischen Studiengebühren des Kindes eines im Ausland verwendeten Beamten handelt es sich ihrer Art nach, also typologisch, und unter dem Gesichtspunkt der Kausalität um solche im Sinn des § 21 Abs. 1 Z. 3 GehG 1956. Das bedeutet aber für sich allein noch nicht, dass diese Kosten jedenfalls zur angestrebten höheren Bemessu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §38;EStG 1988 §34 Abs8;GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 18. Juni 2003, Zlen. 2003/06/0020 und 0026, dargelegt, dass dem Gesetz eine Subsidiarität des Anspruches des Beamten auf Bemessung eines Auslandsaufenthaltszuschusses zu den Studiengebühren gegenü... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs3 Z3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Wie im Vorerkenntnis vom 17. Februar 1999, Zl. 98/12/0114, betreffend die Studiengebühr im Studienjahr 1995/1996 und die Kosten für einen Sommerfernkurs dargelegt wurde, sind diese strittigen Kosten typologisch solche im Sinne des § 21 Abs. 3 Z. 3 GehG 1956, für deren Entstehung die Auslandsverwendun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht im Bereich der belangten Behörde als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war in der Zeit vom 16. Juli 1995 bis 7. Mai 1999 in der Österreichischen Botschaft in B Botschaftssekretär für Verwaltungsangelegenheiten und Vizekonsul und war anschließend in Wien im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Verwendung (siehe dazu auch das in dieser Sache ergangene Vorerkenntnis vom 13. September 2002, Zl. 2000/12/0071... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z3;GehG 1956 §21 Abs3;GehG 1956 §21;
Rechtssatz: Maßgeblich ist im Beschwerdefall, ob das angemietete Objekt und die damit verbundenen Kosten nach der Lage des Falles, insbesondere unter Bedachtnahme auf die dienstlichen Obliegenheiten des Beamten, seinem Wohnbedarf und jenem seiner Angehörigen angemessen war (wobei auf die lokalen Verhältnisse abzustellen ist). ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z3;GehG 1956 §21 Abs3;GehG 1956 §21;
Rechtssatz: Ginge man im fortgesetzten Verfahren von einer Angemessenheit der Wohnungskosten für die ausländische Wohnung im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthaltszuschuss im Sinne des § 21 GehG 1956 aus, wird die belangte Behörde auf das Vorbringen des Beschwerdeführers einzugehen haben, er sei während der fraglichen Zeit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor im Bereich der belangten Behörde in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; im streitgegenständlichen Zeitraum wurde er am Österreichischen Generalkonsulat in N als Kanzlist / beigeordneter Vizekonsul verwendet. In den Beschwerdefällen geht es um den vom Beschwerdeführer aus dem Titel des Auslandsaufenthaltszuschusses (kurz: AAZ) gemäß § 21 GG 1956 angesprochenen Ersatz von Studienkosten für seine am 20. Mai 1976 geborene To... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs2 idF 1992/314; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/06/0026
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat den Anspruch des Beschwerdeführers auf Ersatz von Ausbildungskosten (Studienkosten) aus dem Titel des Auslandsaufenthaltszuschusses (kurz: AAZ) für seine Tochter zunächs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §38;EStG 1988 §34 Abs8;GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs9 idF 1992/314; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/06/0026
Rechtssatz: Eine Subsidiarität des hier geltend gemachten Anspruches des Beschwerdeführers auf Ersatz von Ausbildun... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des gegenständlichen Beschwerdefalles wird gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf das hg. Erkenntnis vom 17. Dezember 2002, Zlen. 99/08/0040, 2000/08/0077, verwiesen. Mit diesem hat der Verwaltungsgerichtshof zum einen den Bescheid der belangten Behörde vom 25. August 1998, mit dem der Antrag der Ehegattin des Beschwerdeführers, eines ehemals der österreichischen Botschaft in Washington zugeteilten Beamten, auf Erstattung von Behandlungs- und Entbindungskosten im Ausland zurückg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Gesandtin - Botschaftsrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist seit 8. September 1997 in der Österreichischen Botschaft in Budapest (B.) als Erstzugeteilte tätig. Zuvor war sie von November 1994 bis Anfang September 1997 in der Österreichischen Botschaft in Ottawa tätig. Sie ist Alleinerzieherin ihrer am 29. Juli 1991 geborenen Tochter M., die bereits in Ottawa vom November 1994 bis September 1997 einen englischspra... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Dem in Auslandsverwendung stehenden Beamten steht es beim Schuleintritt (erste Schulstufe) seines Kindes im ausländischen Dienst- und Wohnort völlig frei, welche der dort vorhandenen Schulen er für den Schulbesuch seines Kindes auswählt. Das schließt es aber nicht aus, dass der Gesetzgeber für den (gänzlichen oder teilweisen) Ersatz d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;B-VG Art19;B-VG Art69;DVG 1984 §2 Abs2;GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten hat den Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung eines Erziehungskostenbeitrages für ihre Tochter M. zum Besuch der American Internat... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Ersatz der Mehrkosten (gegenüber den Kosten einer deutschsprachigen Schule) beim Schuleintritt des Kindes in eine fremdsprachige Schule am ausländischen Dienst- und Wohnort des Beamten nach § 21 Abs. 1 Z. 3 GehG nur dann in Betracht kommt, wenn ihm die Einschulung seines Kindes in einer am Dien... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Die Frage der Zumutbarkeit der Einschulung des Kindes eines Beamten in einer am ausländischen Dienst- und Wohnort bestehenden deutschsprachigen Schule ist aus einer Gesamtschau unter Bedachtnahme auf die konkreten Umstände des Einzelfalles zu lösen (so bereits zum Folgekostenzuschuss nach der früheren - wortgleichen - Bestimmung des §... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Kulturinstitut in Zagreb. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde Anträge des Beschwerdeführers vom 21. Jänner, 9. Februar und 20. März 2000 auf Gewährung eines Erziehungszuschusses für seine Stieftochter X. gemäß § 21 Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit Abs. 3 Z. 2 und 3 GG zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war in der Zeit vom 16. Juli 1995 bis 7. Mai 1999 in der Österreichischen Botschaft in Bangkok Botschaftssekretär für Verwaltungsangelegenheiten und Vizekonsul. Seither ist er in der belangten Behörde tätig. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Dienstrechtsmandat vom 24. Juli 1996 wurden dem Beschwerdeführer für die Dauer seiner Auslandsverwendung in Bangkok die Gruppenpauschale... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §21 Abs1 Z2 idF 1998/I/123;GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1998/I/123;GehG 1956 §21 Abs3 Z3 idF 1998/I/123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/12/0241 E 18. Oktober 2000 RS 3 Stammrechtssatz Vor dem Hintergrund des Regelungsinhaltes und der Systematik des § 21 GehG kommt eine Berücksichtigung der Schulkosten, die der Beamte für die Ausbildung seiner Stieft... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §13a;GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1998/I/123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/12/0241 E 18. Oktober 2000 RS 1 Stammrechtssatz Kosten, die der Beamte (iSd § 21 GehG) für den Schulbesuch seiner Kinder aufwendet, sind typologisch solche im Sinne des § 21 Abs 1 Z 3 GehG, dh also dem Auslandsaufenthaltszuschuss zuzuordnen. Allerdings sieht §... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z2;GehG 1956 §21 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat den Antrag des Beschwerdeführers auf nachträgliche Bemessung eines Wohnungszuschusses in Höhe von zusätzlich 20 v.H. der Gesamtmiete seiner Wohnung nach § 21 Abs. 1 Z. 3 GehG 1956 zurückgewiesen. Zutreffend sind die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Kosten typologisch als Kosten im Sinn des § 21 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §182 Abs1;GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1998/I/123;GehG 1956 §21 Abs3 Z3 idF 1998/I/123;GehG 1956 §4 Abs1 idF 1996/375; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/12/0241 E 18. Oktober 2000 RS 2 Stammrechtssatz Der Begriff SEINE KINDER in § 21 Abs 3 Z 3 GehG (wonach ua bei der Bemessung des Auslandsaufenthaltszuschusses auf die Kosten der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er steht seit 13. März 1995 am Österreichischen Generalkonsulat in New York in Verwendung. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde (nach mehreren erfolglosen Versuchen das für eine positive Entscheidung erforderliche Einvernehmen mit dem damals zuständigen Bundesminister für Finanzen herzustellen, wobei allerdings im angefochtenen Bescheid nur zum Teil die für... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §137 Abs2;ABGB §21 Abs2;GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs3 idF 1995/523;
Rechtssatz: Zwar trifft es zu, dass die unter dem Begriff "Obsorge" zusammengefassten elterlichen Rechte und Pflichten mit der Volljährigkeit des Kindes erlöschen. Darauf allein kommt es aber im Beschwerdefall bei der Beurteilung der Frage... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Botschaftsrätin im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in einem öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im beschwerdegegenständlichen Zeitraum wurde sie an der (damaligen) österreichischen Botschaft in Bonn verwendet. Die Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist den hg. Erkenntnissen vom 29. September 1999, Zl. 98/12/0140, und vom 19. Dezember 2000, Zl. 2000/12/0245, zu entnehmen. Daraus ist Folgendes festzuhalten: I... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z2;
Rechtssatz: "Repräsentationsaufwendungen" sind typologisch grundsätzlich der Auslandsverwendungszulage zuzuordnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001060168.X01 Im RIS seit 19.06.2002 Zuletzt aktualisiert am 01.12.2011 mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0125 E 9. September 1985 VwSlg 11834 A/1985 RS 4 Stammrechtssatz "Repräsentieren" bedeutet, an Stelle eines anderen, nämlich des Rechtsträgers oder einer übergeordneten Einrichtung, aufzutreten. Der Dienstnehmer "repräsentiert" nicht sich selbst, sondern eine übergeordnete Institution, daher kommt auch die Beurteilung, i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war in der Zeit vom 1. August 1988 bis zum 11. Februar 1994 Botschafter in K. Im Zuge der politischen Ereignisse im Sommer 1990 (Besetzung Kuwaits durch die irakischen Truppen) verließ er die Residenz (und das Land) am 12. September 1990 und traf am 12. März 1991 dort wieder ein. Bei seiner Rückkehr musste er feststellen, d... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 litb idF 1969/198;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall ist die Antragstellung des Beamten (eines Botschafters) auf Ersatz von während des "Golfkrieges" erlittenen Schäden auch als Begehren auf entsprechende, rückwirkende Bemessung der Auslandsverwendungszulage zu verstehen. Bei gebrauchten Gegenständen ist nicht auf den Neuwert abzustellen, weil der öffentlich-rechtlic... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 litb idF 1969/198;GehG 1956 §21 Abs3 idF 1969/198;
Rechtssatz: Dem § 21 Abs. 1 lit. b iVm Abs. 3 GehG (in der im Beschwerdefall maßgebenden Fassung) ist nicht zu entnehmen, dass von vornherein nur üblicherweise mit der Auslandsverwendung in Verbindung stehende Kosten zu berücksichtigen sind. Eine derartige Bedeutung kann auch der Formulierung "gebührt zum Monatsb... mehr lesen...