Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §1043;GehG 1956 §21 Abs1 litb idF 1969/198;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall ist die Antragstellung des Beamten (eines Botschafters) auf Ersatz von während des "Golfkrieges" erlittenen Schäden auch als Begehren auf entsprechende, rückwirkende Bemessung der Auslandsverwendungszulage zu verstehen. Das System der Bemessung der Auslands... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gesandter - Botschaftsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Österreichische Botschaft in B. Auf Grund des Vorbringens in der Beschwerde und des angefochtenen, vorgelegten Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde Anträge des Beschwerdeführers vom 3. September 1999 und 21. April 2000 auf Gewährung eines Erziehungszuschu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §182 Abs1;GehG 1956 §21 Abs1 Z3;GehG 1956 §21 Abs3 Z3;GehG 1956 §4 Abs1;
Rechtssatz: Der Begriff SEINE KINDER in § 21 Abs 3 Z 3 GehG (wonach ua bei der Bemessung des Auslandsaufenthaltszuschusses auf die Kosten der Erziehung und Ausbildung dieser Kinder billige Rücksicht zu nehmen ist) umfasst leibliche Kinder des Beamten, also e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §13a;GehG 1956 §21 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Kosten, die der Beamte (iSd § 21 GehG) für den Schulbesuch seiner Kinder aufwendet, sind typologisch solche im Sinne des § 21 Abs 1 Z 3 GehG, dh also dem Auslandsaufenthaltszuschuss zuzuordnen. Allerdings sieht § 21 GehG nur EINEN Auslandsaufenthaltszuschuss vor und nicht mehrere derartige Zuschüsse ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §21 Abs1 Z2;GehG 1956 §21 Abs1 Z3;GehG 1956 §21 Abs3 Z3;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund des Regelungsinhaltes und der Systematik des § 21 GehG kommt eine Berücksichtigung der Schulkosten, die der Beamte für die Ausbildung seiner Stieftochter aufgewendet hat, bei der Bemessung des Auslandsaufenthaltszuschusses nicht in Betracht (im Übrigen auch nicht be... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (das Nähere hiezu ist dem zur Ruhestandsversetzung ergangenen hg. Erkenntnis vom 1. Februar 1995, Zl. 92/12/0286, zu entnehmen). Der Beschwerdeführer hat insbesondere seit 1992 eine große Menge von Besch... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21;
Rechtssatz: Es kann im Rahmen der in einer Gesamtschau unter Bedachtnahme auf die Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden Bemessung der Auslandsverwendungszulage der Billigkeit entsprechen, auch darauf Bedacht zu nehmen, ob der betreffende Bedienstete nicht nur für die Kosten einer Wohnung am ausländischen Dienstort, sondern auch aus wichtigen, berücksichtigungswürd... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20;GehG 1956 §21 Abs1 litb;GehG 1956 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0125 E 9. September 1985 VwSlg 11834 A/1985 RS 4 Stammrechtssatz "Repräsentieren" bedeutet, an Stelle eines anderen, nämlich des Rechtsträgers oder einer übergeordneten Einrichtung, aufzutreten. Der Dienstnehmer "repräsentiert" nicht sich selbst, sondern eine übergeordnete Institution, ... mehr lesen...
Index: E1E10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte59/04 EU - EWR63/02 Gehaltsgesetz
Norm: 11997E234 EG Art234;GehG 1956 §20;GehG 1956 §21;MRK Art6;VwGG §38a;VwGG §39 Abs2 Z6; Beachte Kein Vorabentscheidungsantrag aus sonstigen Gründen (RIS: keinVORAB3);
Rechtssatz: Von der Durchführung der vom Beschwerdeführer beantragten mündlichen Verhandlung konnte gemäß § 39 Abs 2 Z 6 VwGG Abstand genom... mehr lesen...
Index: E6J63/02 Gehaltsgesetz
Norm: 61995CJ0299 Kremzow VORAB;GehG 1956 §20;GehG 1956 §21 Abs1 litb;GehG 1956 §21 Abs3;
Rechtssatz: Kosten im Sinne des § 21 Abs 1 lit b und 3 GehG, deren Ersatz nach den Umständen des Falles unbillig im Sinne dieser Gesetzesbestimmung wäre, sind nicht deshalb solche im Sinne des § 20 GehG. Gerichtsentscheidung EuGH 61995J0299 Kremzow VORAB; E... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Botschaftsrätin im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Soweit vorliegendenfalls erheblich, wurde sie an der österreichischen Botschaft in Bonn verwendet. In diesem Zusammenhang richtete die belangte Behörde an die Beschwerdeführerin ein Dienstrechtsmandat vom 24. November 1992, in welchem zunächst eine Feststellung über die Gebührlichkeit eines Gruppenpauschales für Üb... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z2 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs2 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Die Auslandsverwendungszulage ist dazu bestimmt, die in § 21 Abs 1 Z 2 GehG umschriebenen BESONDEREN KOSTEN abzudecken (zur Abgrenzung der Auslandsverwendungszulage zum Auslandsaufenthaltszuschuss gemäß § 21 Abs 1 Z 3 GehG siehe die E vo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: DVG 1984 §8;GehG 1956 §21 Abs1 Z2 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs5 Z1 idF 1992/314;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid steht mit § 21 Abs 5 Z 1 GehG nicht im Einklang, weil die belangte Behörde allein auf Grund der so genannten Auslandsbesoldungsrichtlinien (denen normative... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs5 idF 1992/314;
Rechtssatz: EINGANGSVORAUSSETZUNG für die Gebührlichkeit einer Auslandsverwendungszulage ist nach dem ersten Teil des ersten Satzes des § 21 Abs 1 GehG, dass der Beamte seinen Dienstort im Ausland hat UND DORT WOHNEN MUSS. Aus § 21 Abs 5 dieser Bestimmung ergibt sich aber zwingend, dass es sich dabei nur um eine GRUND... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z2 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs3 Z1 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs5 idF 1992/314;
Rechtssatz: Eine EINGANGSVORAUSSETZUNG für die Gebührlichkeit einer Auslandsverwendungszulage ist, dass dem Beamten überhaupt BESONDERE KOSTEN im Sinne des § 21 Abs 1 Z 2 GehG entstehen, wenngleich auch diese Eingangsvoraussetzung nur grundsätzlich gilt, weil sie ebenfalls durch d... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs1;GehG 1956 §21 Abs1 Z2 idF 1992/314;GehG 1956 §3 Abs2;
Rechtssatz: Die Auslandsverwendungszulage ist weder eine Zulage im Sinne des § 3 Abs 2 GehG (weil sie in dieser Bestimmung nicht genannt ist), noch eine Nebengebühr gemäß § 15 GehG (weil sie im Katalog des § 15 Abs 1 GehG nicht aufscheint), sondern vielmehr ein besoldungsrechtlicher Anspruch sui generis, der a... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (das Nähere hiezu ist dem zur Ruhestandsversetzung ergangenen hg. Erkenntnis vom 1. Februar 1995, Zl. 92/12/0286, zu entnehmen). Der Beschwerdeführer hat insbesondere seit 1992 eine große Menge von Besch... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 lita idF 1969/198;GehG 1956 §21 Abs2 idF 1969/198;
Rechtssatz: Die Kaufkraft-Ausgleichszulage ist das Produkt zweier Faktoren, nämlich des Monatsbezuges (bzw des Monatsbezuges und der Sonderzahlung) einerseits (Multiplikand) und des nach § 21 Abs 2 GehG ermittelten Multiplikators (der als PARITÄT bzw auch als PARITÄTSWERT bezeichnet wird). Im Beschwerdefall ist d... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 lita idF 1969/198;GehG 1956 §21 Abs2 idF 1969/198;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall werden im Zusammenhang mit der Festsetzung der Kaufkraft-Ausgleichszulage die vom Österreichischen Statistischen Zentralamt (aufgrund der HAUPTERHEBUNGEN bzw der Fortrechnung der daraus resultierenden Paritätswerte) ermittelten Werte auf volle 5 Prozentpunkte aufgerundet bzw abgerund... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 lita idF 1969/198;GehG 1956 §21 Abs2 idF 1969/198;
Rechtssatz: Daraus, dass bei der Bemessung der Kaufkraft-Ausgleichszulage nicht auf das individuelle Konsumverhalten des betreffenden Beamten abzustellen ist, ergibt sich unter anderem, dass ihm die Zulage unabhängig davon gebührt, ob ihm aufgrund seines individuellen Konsumverhaltens im Ausland auch tatsächlich ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §21 Abs1 lita idF 1969/198;GehG 1956 §21 Abs2 idF 1969/198;
Rechtssatz: Wenn der Beamte in Zusammenhang mit Festsetzung der Kaufkraft-Ausgleichszulage bemängelt, dass die Fortrechnung der Paritätswerte auf Grundlage des Verbraucherpreisindexes einerseits und auf Grundlage der lokalen, ausländischen Indizes andererseits e... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/12/0030 E 29. April 1993 RS 1(hier ohne vorletzten und letzten Satz) Stammrechtssatz Zweck der Kaufkraft-Ausgleichszulage ist es, den in § 3 GehG normierten Bezug eines Beamten (Monatsbezug und Sonderzahlung), der ihm während seines Inlandsaufenthaltes gebührt, den durch das Währungsgefälle und Preisgefälle veränderten Verhält... mehr lesen...
Die 1958 geborene Beschwerdeführerin steht als Landeslehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Ihre Dienststelle ist die Hauptschule Kleinwalsertal in Riezlern. In einem Rundschreiben vom 30. Juni 1995, das unter anderem an die Dienststelle der Beschwerdeführerin mit dem Ersuchen erging, alle Lehrer und Lehrerinnen entsprechend zu informieren, eröffnete die belangte Behörde nach Ausführungen zur Gebührlichkeit der Kaufkraftausgleichszulage im ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;GehG 1956 §21 Abs1 Z1 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs2 idF 1992/314;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Kaufkraftausgleichszulage ist nicht normativ generell zu bestimmen, sondern von der zuständigen Dienstbehörde individuell mit Bescheid zu bemessen (Hinweis E 4.3.1981, 09/3112/80, VwSlg 10390 A/1981). Dieser Besch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist seit 1994 Botschafter in A. Mit Antrag vom 10. Oktober 1995 brachte der Beschwerdeführer vor, seine Gattin sei während seiner Inlandsverwendung von Dezember 1990 bis August 1994 beim Wiener Stadtschulrat als Lehrerin mit Sondervertrag beschäftigt gewesen. Da er "der Rotation" unterliege, zuletzt im März 1994 ins Ausland versetzt worden sei und seine Gattin mit ihm im gemeinsamen Haushalt ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z2 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Auch wenn ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch der Ehefrau auf Bereitstellung entsprechender Mittel zur Leistung von Pensionsversicherungsbeiträgen zu verneinen sein sollte, kann nicht gesagt werden, dass das Ansinnen eines Beamten auf Ersatz der im Interesse seiner mittelosen bzw einkommenslosen Ehefr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er steht seit Februar 1993 an der österreichischen Botschaft in Ottawa als Botschafter in Verwendung. Er hat vier Kinder, näherhin die Söhne M. (geboren 1972) und J. (geboren 1974), die Tochter M. E. (geboren am 29. April 1976) und den Sohn R. (geboren 1978). Verfahrensgegenständlich sind zwei Anträge des Beschwerdeführers vom 15. Juni 1995 und vom 11. Juli 1996 auf Übernahme näher bezeichneter ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist seit 1993 österreichischer Botschafter in Dublin. Aufgrund der Aktenlage ist davon auszugehen, daß die belangte Behörde unter dem Datum 8. April 1998 gegenüber dem Beschwerdeführer einen Bescheid mit folgendem Spruch: erlassen hatte: "Die mittels Bescheid GZ 85.1.235/4-VI.4/93 vom 25.10.1993 für die Benützung der zur Botschaft Dublin gehörigen Dienstwohnung (Residenz) mit insgesamt öS... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §137 Abs2;ABGB §21 Abs2;GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Obwohl die unter dem Begriff OBSORGE zusammengefassten elterlichen Rechte und Pflichten mit der Volljährigkeit des Kindes erlöschen, kann ein Ersatz von Kosten für die Ausbildung des Kindes im Ausland der Billigkeit entsprechen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;GehG 1956 §21 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/26 95/12/0097 1 Stammrechtssatz Der Anspruch nach § 21 GehG ist zeitraumbezogen zu sehen. Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Maßgebende Rechtslage maßgebend... mehr lesen...