Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor i. R. seit 1. März 1993 in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis. Seine letzte Dienststelle war (im gesamten beschwerdegegenständlichen Zeitraum) die Postinspektion der Post- und Telegraphendirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (kurz: Postinspektion bzw. PTD). Mit Schreiben vom 26. Februar 1991 (das tags darauf zugestellt wurde) teilte die PTD dem Beschwerdeführer mit, daß auf seinen Bezügen "infolge allfälliger Fehlv... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/19 91/12/0213 1 Stammrechtssatz Es ist zulässig, wenn der Dienstgeber im Erlaßweg Vorkehrungen trifft, die die Kontrolle der Notwendigkeit der Anordnung und der Ableistungen von Überstunden sicherstellt. Dazu kann auch die Vorschreibung eines Formblattes mit der Verpflichtung zu detaillierten Angaben gehören. ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16;
Rechtssatz: Hat der Vorgesetzte dem Beamten die Leistung von Überstunden (sinngemäß) "im erforderlichen Umfang" angeordnet und sodann die vom Beamten gelegte Überstundenabrechnung genehmigt, so spricht dies gegen eine Rückforderung nach § 13a GehG, außer die Anordnung wäre für den Beamten erkennbar rechtswidrig erfolgt oder der Beamte hätte nachweisbar eine nicht erb... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;GehG 1956 §16;
Rechtssatz: Die Gewährung von Freizeitausgleich ist eine Form der Überstundenabgeltung. Zu Unrecht gewährter Zeitausgleich stellt daher Leistung bzw Übergenuß iSd § 13a Abs 1 GehG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993120113.X08 Im RIS seit 12.06.2001 ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/19 91/12/0213 2 Stammrechtssatz Die Vergütung nach § 16 GehG kann nicht mit der
Begründung: zurückgefordert werden, daß etwa die Dienstbehörde die - ausdrückliche - Anordnung des Vorgesetzten, über die im Dienstplan vorgesehenen Dienststunden hinaus Dienst zu versehen, als nicht notwendig oder nicht zweckmäßig beurteilt.... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GehG 1956 §16;StVO 1960 §20;
Rechtssatz: Aufgrund des Grundsatzes, daß der Beamte verhalten ist, die ihm aufgetragenen Geschäfte ohne Saumseligkeit zu verrichten, ist eine Leistung für als Überstunden geltend gemachte Fahrzeit insoweit zu Unrecht empfangen, als dem Beamten vorgeworfen werden kann, daß er das nach den Umständen des Einzelfalles erforderli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;GehG 1956 §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/19 91/12/0213 3 Stammrechtssatz Allein daraus, daß ein Beamter das Formular, das der detaillierten Angabe von Überstunden dient, pflichtwidrig ausgefüllt hat, kann die Ungebührlichkeit der empfangenen Überstundenleistung nicht geschlossen werden. Vielmehr ist d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten XY. Zur Eindämmung illegaler Grenzübertritte durch potentielle Asylwerber an der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze ordnete der Bundesminister für Inneres mit Erlaß vom 4. September 1990 unter anderem an, daß aus dem Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark 55 Beamte und 7 Dienstkraftfahrzeuge dem Landesgendarmeri... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §49;GehG 1956 §16;
Rechtssatz: Bei Ermittlung des rechtsverbindlichen Inhalts einer Dienstvorschreibung ist von deren tatsächlichem Inhalt, nicht aber davon auszugehen, wie eine Dienstvorschreibung nach internen Richtlinien des Ressorts gestaltet werden soll (hier: Klärung der Rechtsverbindlichkeit des vorgeschriebenen Dien... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle war das Zollamt Wels, dem er vorstand. Mit Schreiben vom 3. Juli 1989 beantragte der Beschwerdeführer bei seiner Dienstbehörde die Zuerkennung einer Verwendungszulage nach § 30a Abs. 1 Z. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 (im folgenden kurz: Leiterzulage). Da die Dienstbehörde darüber nicht entschied, richtete der Beschwerdeführer am 6. Februar... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16;GehG 1956 §30a Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/29 90/12/0129 3 Stammrechtssatz Bei der Überstundenvergütung und Verwendungszulage handelt es sich um zwei ganz verschiedene besoldungrechtliche Einrichtungen (Hinweis VfSlg 7167/1973), weshalb diesbezüglich angestellte Vergleiche ins Leere gehen. § 30a GehG enthält auch keinen Hinweis, daß bei Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Verwendungsgruppe B in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark; mit 1. Jänner 1992 wurde er zum Oberamtsrat befördert. Mit Verfügung vom 25. Jänner 1990 war der Beschwerdeführer von seiner damaligen Dienstleistung in der Rechtsabteilung 7 des Amtes der Stmk. Landesregierung enthoben und dem Umweltanwalt (dem Präsidium zugeordnet) zur weiteren Dienstleistung zugewiesen worden. Im Zusammenhang mit dieser Verwendungsänd... mehr lesen...
Index: L81506 Umweltschutz SteiermarkL81516 Umweltanwalt Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16;UmweltschutzG Stmk 1988;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0289/77 E 30. Juni 1977 RS 1 Stammrechtssatz Die Anordnung von Überstunden muß das Wort "Überstunde" nicht ausdrücklich enthalten, sie liegt vielmehr auch dann in einer den Anspruch auf Überstundenvergütung rechtf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Jänner 1989 in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Bis zu seiner Ruhestandsversetzung war er zuletzt als Leiter der Hausverwaltungs- und Wirtschaftsstelle beim Fernmeldebauamt (im folgenden FBau) tätig; außerdem war der Beschwerdeführer seit 1948 Personalvertreter, davon ab 1956 Obmann des Vertrauenspersonenausschusses (VPA) des Fernmeldebauamtes. Auf Grund dieser Funktion wäre ihm nach den postinternen Richtlinien grundsätzlich... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16;
Rechtssatz: Die Vergütung nach § 16 GehG kann nicht mit der
Begründung: zurückgefordert werden, daß etwa die Dienstbehörde die - ausdrückliche - Anordnung des Vorgesetzten, über die im Dienstplan vorgesehenen Dienststunden hinaus Dienst zu versehen, als nicht notwendig oder nicht zweckmäßig beurteilt. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16;
Rechtssatz: Es ist zulässig, wenn der Dienstgeber im Erlaßweg Vorkehrungen trifft, die die Kontrolle der Notwendigkeit der Anordnung und der Ableistungen von Überstunden sicherstellt. Dazu kann auch die Vorschreibung eines Formblattes mit der Verpflichtung zu detaillierten Angaben gehören. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;GehG 1956 §16;
Rechtssatz: Allein daraus, daß ein Beamter das Formular, das der detaillierten Angabe von Überstunden dient, pflichtwidrig ausgefüllt hat, kann die Ungebührlichkeit der empfangenen Überstundenleistung nicht geschlossen werden. Vielmehr ist der Sachverhalt unter Einbeziehung aller in Betracht kommenden Beweis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier (Divisionär) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Wirkung vom 1. September 1987 wurde er mit dem Arbeitsplatz "Stellvertretender Korpskommandant und Leiter der Stabsabteilung/Zonenkommando" beim Korpskommando n betraut. Die letztgenannte Aufgabe hatte er bis Ende Juli 1988 inne. Mit dem Wegfall dieser Aufgabe reduzierte sich das Ausmaß der von ihm bis dahin geleisteten 35 Überstunden auf 23. Mit Schreiben vom ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16;GehG 1956 §30a Abs1 Z3;
Rechtssatz: Bei der Überstundenvergütung und Verwendungszulage handelt es sich um zwei ganz verschiedene besoldungrechtliche Einrichtungen (Hinweis VfSlg 7167/1973), weshalb diesbezüglich angestellte Vergleiche ins Leere gehen. § 30a GehG enthält auch keinen Hinweis, daß bei Bemessung einer Verwendungszulage auf die Regelung des Überstundenentg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist eine Post- und Telegraphendirektion. Mit Wirkung vom 23. Februar 1987 wurde der Beschwerdeführer zum Leiter einer Abteilung dieser Dienststelle bestellt. Im Februar 1987 wurde das Verfahren betreffend die Verwendungszulage nach § 30a Abs. 1 Z. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) (im folgenden: Leiterzulage) eingeleitet. Nach der Aktenlage (Stellungnahme der Dienstbehörde erster... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16;GehG 1956 §30a Abs1 Z3;GehG 1956 §30a Abs3;
Rechtssatz: Es muß von einer Gesamttätigkeit des Beamten ausgegangen werden, wenn wegen des inhaltlichen Zusammenhanges der verschiedenen vom Beamten besorgten Aufgaben nicht eine Haupttätigkeit (Leitung einer Abteilung) und eine Nebentätigkeit (Abwicklung bestimmter Vorhaben für diese Abteilung) unterschieden werden kann (H... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten B. Mit Eingabe vom 11. November 1990 an das Landesgendarmeriekommando für Tirol brachte der Beschwerdeführer unter ausführlicher Darstellung des Sachverhaltes vor, bei Einsicht in die Unterlagen der Überstunden-Monatsabrechnung habe er feststellen müssen, daß die für den 20. Oktober 1990 von ihm begehrten Überstunde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §49;GehG 1956 §16;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991120192.X01 Im RIS seit 16.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Dienstauftrag des Sicherheitsdirektors vom 25. September 1987 wurde der Beschwerdeführer angewiesen, zwecks Schutz- und Begleitdienstes am 27. September 1987 in den Bezirk O und eventuell weiter nach Bedarf "abzugehen" (Anwesenheit des Bundespräsidenten in P) und "nach beendeter Dienstverrichtung wieder nach E einzurücken ...". Für die Fahrt wurde ein Dienstkraftfahrzeu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Zentralinspektor in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichem Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Fernmeldebetriebsamt Wien. Seine Versetzung in den Ruhestand erfolgte am 30. Juni 1984. Mit Schreiben vom 18. Dezember 1980 ersuchte der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten die belangte Behörde um Zustimmung zur Heranziehung des Beschwerdeführers für Planungs- und Prüftätigkeiten in Angelegenheiten des Botschaftsfunkes. Di... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49;GehG 1956 §16;GehG 1956 §17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/12/0032 E 10. Oktober 1983 VwSlg 11176 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Der Rechtsatz, wonach der Beamte für die auf Dienstreisen außerhalb der Normalarbeitszeit zugebrachte Zeit (Reisezeit), in der ein Dienst nicht versehen wird, eine Überstundenvergütung nicht beanspruchen kan... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: GehG 1956 §16;GehG 1956 §25 Abs1;NGZG 1971 §2 Abs1 Z1;NGZG 1971 §2 Abs4;
Rechtssatz: Der für die dienstrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des Bf festgesetzten Vergütung für Nebentätigkeit gem § 25 Abs 1 GehG darf, auch wenn diese Vergütung von der Finanzbehörde nachträglich als Vergütung für Überstunden nach § 16 GehG behandelt worden ist, kein ande... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1075/78 E 30. Jänner 1980 VwSlg 10028 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Der Grundsatz, wonach für die auf Dienstreisen außerhalb der Normalarbeitszeit zugebrachte Zeit (Reisezeit), in der ein Dienst nicht versehen wird, keine Überstundenvergütung beansprucht werden kann, gilt nicht für eine ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand zuletzt als Oberamtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Ihre Dienststelle war das Amt der Kärntner Landesregierung, wo sie seit dem Jahre 1972 Sachbearbeiterin in der Sparte Behindertenhilfe war. Mit Bescheid vom 29. November 1984 wurde die Beschwerdeführerin mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 1984 in den Ruhestand versetzt. Mit Schreiben vom 12. Dezember 1985 machte die Beschwerdeführerin für die Jahre 1982, 1983 und 1984 ... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §49;GehG 1956 §16;
Rechtssatz: Eine anspruchsbegründende Anordnung muß das Wort "Überstunde" nicht ausdrücklich enthalten. Eine solche Anordnung liegt vielmehr auch dann in einer den Anspruch auf Vergütung rechtfertigenden Weise vor, wenn sie auf die Ausführung von Arbeiten ein... mehr lesen...