RS Vwgh 1994/10/19 93/12/0113

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Veröffentlicht am 19.10.1994
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §16;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/19 91/12/0213 2

Stammrechtssatz

Die Vergütung nach § 16 GehG kann nicht mit der Begründung zurückgefordert werden, daß etwa die Dienstbehörde die - ausdrückliche - Anordnung des Vorgesetzten, über die im Dienstplan vorgesehenen Dienststunden hinaus Dienst zu versehen, als nicht notwendig oder nicht zweckmäßig beurteilt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120113.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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