Index
63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §16;Rechtssatz
Es ist zulässig, wenn der Dienstgeber im Erlaßweg Vorkehrungen trifft, die die Kontrolle der Notwendigkeit der Anordnung und der Ableistungen von Überstunden sicherstellt. Dazu kann auch die Vorschreibung eines Formblattes mit der Verpflichtung zu detaillierten Angaben gehören.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991120213.X01Im RIS seit
20.11.2000