RS Vwgh 1994/1/19 91/12/0213

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.1994
beobachten
merken

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §16;

Rechtssatz

Es ist zulässig, wenn der Dienstgeber im Erlaßweg Vorkehrungen trifft, die die Kontrolle der Notwendigkeit der Anordnung und der Ableistungen von Überstunden sicherstellt. Dazu kann auch die Vorschreibung eines Formblattes mit der Verpflichtung zu detaillierten Angaben gehören.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991120213.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten