Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und gehört auf die Dauer seines Dienststandes gemäß § 16 Abs. 1 Z. 1 des Bundesgesetzes über die Organisationsprivatisierung der Wasserstraßendirektion und die Gründung einer "Österreichischen Donau-Betriebs-Aktiengesellschaft", BGBl. Nr. 11/1992, dem Amt der Wasserstraßendirektion an. Im Juni 1993 wurde der Beschwerdeführer Vorsitzender des Betriebsrates der genannten AG und in der Folge ... mehr lesen...
Index: 56/04 Sonstige öffentliche Wirtschaft60/03 Kollektives Arbeitsrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ArbVG §117;GehG 1956 §16;Organisationsprivatisierung Wasserstraßendirektion 1992 §16 Abs1;Organisationsprivatisierung Wasserstraßendirektion 1992 §16 Abs6;
Rechtssatz: Der vom Beschwerdeführer geltend gemachte Anspruch auf Fortzahlung des Überstundenentgeltes gründet sich auf § 117 ArbVG. Dies ergibt sich eindeutig ... mehr lesen...
Index: 56/04 Sonstige öffentliche Wirtschaft60/03 Kollektives Arbeitsrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ArbVG §117;GehG 1956 §16;Organisationsprivatisierung Wasserstraßendirektion 1992 §16 Abs1;Organisationsprivatisierung Wasserstraßendirektion 1992 §16 Abs6;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung zur Fortzahlung des Entgeltes für von der Arbeitsleistung freigestellte Betriebsratsmitglieder richtet sich die Höhe des fort... mehr lesen...
Beim Beschwerdefall handelt es sich um das fortgesetzte Verfahren nach Ergehen des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. September 1997, 96/13/0070, (Aufhebung des Bescheides der belangten Behörde vom 11. April 1996, soweit er die Rückerstattung von Lohnsteuer für die Kalenderjahre 1989 bis 1993 betraf, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften). Streitpunkt bildet die Frage der begünstigten Überstundenbesteuerung eines Lehrers, der an einer Höh... mehr lesen...
Streitpunkt im Beschwerdefall bildet die Frage der begünstigten Überstundenbesteuerung nach § 68 EStG eines Lehrers, der an einer höheren Bundeslehranstalt unterrichtet und in einem angeschlossenen Internat Erzieherdienste leistet. Zu einem gleich gelagerten Sachverhalt (bei weitgehender Wortgleichheit der angefochtenen Bescheide und der - von demselben Rechtsvertreter - erhobenen Beschwerden) hat der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom heutigen Tag zu Zl. 99/13/0029 die Beurtei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz
Norm: EStG 1988 §68;GehG 1956 §16;GehG 1956 §18;GehG 1956 §60a;GehG 1956 §61;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999130028.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;GehG 1956 §16;GehG 1956 §18;GehG 1956 §60a;GehG 1956 §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/20 92/13/0182 1 Stammrechtssatz Die Steuerbegünstigung nach § 68 Abs 1 EStG 1972 kommt nur in Betracht, wenn die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung aller im einzelnen tatsächlich geleisteten Überstund... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;GehG 1956 §16;GehG 1956 §18;GehG 1956 §60a;GehG 1956 §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/04/28 94/13/0026 2 Stammrechtssatz Bei der in § 60a GehG geregelten Erzieherzulage kann im Hinblick auf die Komplexität der mit ihr abgegoltenen Dienstleistungen eine allenfalls als Zuschlag für Nachtarbe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Major des österreichischen Bundesheeres in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landwehrstammregiment 14, Stabskompanie. Vom 1. Oktober 1990 bis zum 17. Mai 1991 war er der Landesverteidigungsakademie dienstzugeteilt und nahm in dieser Zeit am 16. Truppenkommandantenkurs teil. Der Beschwerdeführer hat sich um die Teilnahme an diesem Kurs nicht beworben, sondern wurde von Amts wegen dazu eingeteilt. Die T... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/08 86/12/0283 1 Stammrechtssatz Eine anspruchsbegründende Anordnung muß das Wort "Überstunde" nicht ausdrücklich enthalten. Eine solche Anordnung liegt vielmehr auch dann in einer den Anspruch auf Vergütung rechtfertigenden Weise vor, wenn sie auf die Ausführung von Arbe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachoberlehrer der Verwendungsgruppe L2a2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Heeresversorgungsschule Wien (im folgenden HVS). Nach dem eigenen Vorbringen des Beschwerdeführers war seine Dienstverrichtung ab dem Schuljahr 1977/78 dadurch gekennzeichnet, daß er - wie auch die anderen Lehrer an dieser Schule - in einem geringeren Ausmaß zur Unterrichtserteilung herangezogen wurde, als es der damals geltende... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist seit 1. August l990 mit der Leitung der Abteilung IV der Bundespolizeidirektion Linz betraut. Mit Bescheid vom 21. Juli 1992 wurde dem Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 1. August 1990 die Verwendungszulage gemäß § 30a Abs. 1 Z. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 mit zweieinhalb Vorrückungsbeträgen der Dienstklasse VII, wovon ein Vorrückungsbetrag die Überstundenvergütung darstelle,... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §1 Abs3;GehG 1956 §16;GehG 1956 §61;
Rechtssatz: Die besondere Vergütung nach § 61 Abs 1 GehG ist für andere Leistungen als eine über das Höchstausmaß hinausgehende Unterrichtserteilung nicht vorgesehen (Hinweis E 3. 2. 1977, 2026/76, VwSlg 9243 A/1977). Die Regelungen des Abschn I GehG sind demnach nur soweit nicht anwendbar, als in den folgenden Abschnitten des GehaltsG... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16;GehG 1956 §30a Abs1 Z3;GehG 1956 §30a Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/24 89/12/0062 3
(hier: Leitung der Abteilung einerseits und Journaldienste und
Sonderdienste anderseits) Stammrechtssatz Es muß von einer Gesamttätigkeit des Beamten ausgegangen werden, wenn wegen des inhaltlichen Zusammenhanges der verschiedenen vom Beamten besorgten Aufgaben ... mehr lesen...
Der 1957 geborene Beschwerdeführer steht als Sicherheitswachebeamter (Bezirksinspektor) im Bereich der Bundespolizeidirektion L (Kommandant des Wachzimmers XY) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Anlaß des gegenständlichen Streites, mit dem der Verwaltungsgerichtshof bereits in einem Säumnisbeschwerdeverfahren befaßt war und der auch an den Verfassungsgerichtshof herangetragen wurde, ist ein Seminar im Rahmen der Verhaltensschulung "Wie vermeide ich Konflikte", ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §37;BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §16;GehG 1956 §25 Abs1;
Rechtssatz: Die Abhaltung von Seminaren, die keine Aufgabe der Dienststelle des Beamten ist und die auch keine "Haupttätigkeit" nach der Arbeitsplatzbeschreibung darstellt (hier: Wachzimmerkommandant), ist jedenfalls insofern keine Nebentätigkeit, als diese Tätigkei... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde, dem vorgelegten angefochtenen Bescheid sowie den weiteren Beilagen und dem Vorerkenntnis vom 16. November 1994, Zl. 94/12/0158, von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 13. Dezember 1993 wurde der Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Gründen gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 LDG 1984 mi... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16;GehG 1956 §61;
Rechtssatz: § 61 GehG stellt eine Sonderregelung der Vergütung für Mehrdienstleistungen für Lehrer dar, die die Anwendung des § 16 ff GehG ausschließt (Hinweis E 12.12.1974, 998/74, VwSlg 8725 A/1974). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995120298.X01 Im RIS seit 11.07.2001 ... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er hat insbesondere seit 1992 mehr als 100 Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie Anträge beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Für den vorliegenden Beschwerdefall ist festzuhalten, daß der Besch... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/19 95/12/0077 3 Stammrechtssatz Der Beamte muß zeitliche Mehrdienstleistungen nur bei individueller konkreter oder konkludenter Anordnung erbringen. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, hat er überhaupt einen Anspruch auf Abgeltung bzw Ausgleic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Richter des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und gehört zum Personenkreis nach § 24 Abs. 2 VwGG. Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 24. Oktober 1991 gab die belangte Beörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Präsidenten des OLG Wien (Dienstbehörde erster Instanz) vom 26. April 1991 keine Folge, mit dem dieser den Antrag des Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: ABGB §1041;GehG 1956 §16;GehG 1956 §18;GehG 1956 §19;GehG 1956 §3 Abs2;RDG §66 Abs2;RDG §68;RDG §77 Abs6;
Rechtssatz: Ein besoldungsrechtlicher Anspruch setzt grundsätzlich eine besoldungsrechtliche Rechtsvorschrift voraus. Für den Anspruch eines Richters auf Abgeltung regelmäß... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht als Bezirksschulinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist im Bereich des Landesschulrates für Kärnten (LSR) tätig. Wegen der von ihm regelmäßig zu erbringenden zeitlichen Mehrdienstleistungen hatte ihm der Landesschulrat zuletzt mit rechtskräftigem Bescheid vom 15. Mai 1990... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §16;
Rechtssatz: Es muß dem Beamten auch dann, wenn er im Bezug einer pauschalierten Überstundenvergütung steht, unbenommen bleiben, im Falle der Anordnung der Leistung zusätzlicher, bei dieser Pauschalierung noch nicht berücksichtigter Überstunden einen Antrag auf Überstundenvergütung zu stellen. Die Entscheidung darüber, in welcher Form die Abgeltung ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §16;GehG 1956 §30a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/19 95/12/0077 4 Stammrechtssatz Sind die Voraussetzungen iSd § 49 Abs 1 BDG 1979 für die Wertung erbrachter zeitlicher Mehrdienstleistungen als Überstunden gegeben, bleibt es dem Beamten unbenommen, für die in der Vergangenheit - im Vert... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0289/77 E 30. Juni 1977 RS 1 Stammrechtssatz Die Anordnung von Überstunden muß das Wort "Überstunde" nicht ausdrücklich enthalten, sie liegt vielmehr auch dann in einer den Anspruch auf Überstundenvergütung rechtfertigenden Weise vor, wenn sie auf die Ausführung von Arbeiten bestimmten Ausmaßes innerhalb eines besti... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen und den vom Beschwerdeführer vorgelegten Beilagen geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten. Im Hinblick auf die vom Beschwerdeführer regelmäßig zu erbringenden zeitlichen Mehrdienstleistungen wurde ihm zuletzt mit Bescheid vom 8. Juli 1987, der in Rechtskraft erw... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: DP §28 Abs6;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0289/77 E 30. Juni 1977 RS 1 Stammrechtssatz Die Anordnung von Überstunden muß das Wort "Überstunde" nicht ausdrücklich enthalten, sie liegt vielmehr auch dann in einer den Anspruch auf Überstund... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §16;
Rechtssatz: Der Beamte muß zeitliche Mehrdienstleistungen nur bei individueller konkreter oder konkludenter Anordnung erbringen. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, hat er überhaupt einen Anspruch auf Abgeltung bzw Ausgleich von ihm erbrachter zeitlicher Mehrleistungen. Allein der Umstand, ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §15 Abs2 idF 1972/214;GehG 1956 §16 idF 1972/214;GehG 1956 §30a idF 1972/214;
Rechtssatz: Sind die Voraussetzungen iSd § 49 Abs 1 BDG 1979 für die Wertung erbrachter zeitlicher Mehrdienstleistungen als Überstunden gegeben, bleibt es dem Beamten unbenommen, für die in der Vergangenheit - im Vertrauen auf die künftige pausch... mehr lesen...