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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §16;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/11/29 90/12/0129 3Stammrechtssatz
Bei der Überstundenvergütung und Verwendungszulage handelt es sich um zwei ganz verschiedene besoldungrechtliche Einrichtungen (Hinweis VfSlg 7167/1973), weshalb diesbezüglich angestellte Vergleiche ins Leere gehen. § 30a GehG enthält auch keinen Hinweis, daß bei Bemessung einer Verwendungszulage auf die Regelung des Überstundenentgelts in irgendeiner Weise Bedacht zu nehmen ist (Hinweis E 27.6.1974, 501/74, VwSlg 8647 A/1974).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120066.X04Im RIS seit
20.11.2000