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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Allein daraus, daß ein Beamter das Formular, das der detaillierten Angabe von Überstunden dient, pflichtwidrig ausgefüllt hat, kann die Ungebührlichkeit der empfangenen Überstundenleistung nicht geschlossen werden. Vielmehr ist der Sachverhalt unter Einbeziehung aller in Betracht kommenden Beweismittel von Amts wegen zu ermitteln, da ein solches Formular keine Verschiebung der Beweislast bewirkt.
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991120213.X03Im RIS seit
20.11.2000