RS Vwgh 1994/1/19 91/12/0213

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Veröffentlicht am 19.01.1994
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §16;

Rechtssatz

Die Vergütung nach § 16 GehG kann nicht mit der Begründung zurückgefordert werden, daß etwa die Dienstbehörde die - ausdrückliche - Anordnung des Vorgesetzten, über die im Dienstplan vorgesehenen Dienststunden hinaus Dienst zu versehen, als nicht notwendig oder nicht zweckmäßig beurteilt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991120213.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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