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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §44 Abs1;Rechtssatz
Bei Ermittlung des rechtsverbindlichen Inhalts einer Dienstvorschreibung ist von deren tatsächlichem Inhalt, nicht aber davon auszugehen, wie eine Dienstvorschreibung nach internen Richtlinien des Ressorts gestaltet werden soll (hier:
Klärung der Rechtsverbindlichkeit des vorgeschriebenen Dienstantrittes um 5 Uhr bei der Überstundenermittlung unabhängig von der im Dienstplan festgesetzten Dienstzeit).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991120160.X01Im RIS seit
20.11.2000