RS Vwgh 1994/9/14 91/12/0160

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §49;
GehG 1956 §16;

Rechtssatz

Bei Ermittlung des rechtsverbindlichen Inhalts einer Dienstvorschreibung ist von deren tatsächlichem Inhalt, nicht aber davon auszugehen, wie eine Dienstvorschreibung nach internen Richtlinien des Ressorts gestaltet werden soll (hier:

Klärung der Rechtsverbindlichkeit des vorgeschriebenen Dienstantrittes um 5 Uhr bei der Überstundenermittlung unabhängig von der im Dienstplan festgesetzten Dienstzeit).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991120160.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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