RS Vwgh 1993/11/29 90/12/0129

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Veröffentlicht am 29.11.1993
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §16;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;

Rechtssatz

Bei der Überstundenvergütung und Verwendungszulage handelt es sich um zwei ganz verschiedene besoldungrechtliche Einrichtungen (Hinweis VfSlg 7167/1973), weshalb diesbezüglich angestellte Vergleiche ins Leere gehen. § 30a GehG enthält auch keinen Hinweis, daß bei Bemessung einer Verwendungszulage auf die Regelung des Überstundenentgelts in irgendeiner Weise Bedacht zu nehmen ist (Hinweis E 27.6.1974, 501/74, VwSlg 8647 A/1974).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990120129.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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