RS Vwgh 1994/10/19 93/12/0113

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Veröffentlicht am 19.10.1994
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §16;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/19 91/12/0213 1

Stammrechtssatz

Es ist zulässig, wenn der Dienstgeber im Erlaßweg Vorkehrungen trifft, die die Kontrolle der Notwendigkeit der Anordnung und der Ableistungen von Überstunden sicherstellt. Dazu kann auch die Vorschreibung eines Formblattes mit der Verpflichtung zu detaillierten Angaben gehören.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120113.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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