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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §16;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/01/19 91/12/0213 1Stammrechtssatz
Es ist zulässig, wenn der Dienstgeber im Erlaßweg Vorkehrungen trifft, die die Kontrolle der Notwendigkeit der Anordnung und der Ableistungen von Überstunden sicherstellt. Dazu kann auch die Vorschreibung eines Formblattes mit der Verpflichtung zu detaillierten Angaben gehören.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120113.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
30.11.2010