Norm: ABGB §6ABGB §7B-VG Art140StGB §1
Rechtssatz: Gesetze sind im Zweifel verfassungskonform auszulegen. Entscheidungstexte 1 Ob 126/73 Entscheidungstext OGH 11.06.1973 1 Ob 126/73 Veröff: RZ 1974/18 S 46 13 Os 47/74 Entscheidungstext OGH 30.05.1974 13 Os 47/74 Veröff: EvBl 1975/27 S 52 = SSt 45/14 = JBl 1975,50 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7StGB §1
Rechtssatz: Der Grundsatz "in dubio pro ratione" ist zufolge der Bestimmungen der §§ 6 und 7 ABGB integrierender Bestandteil der Österreichischen Rechtsordnung. Diese letztlich die "natürlichen Rechtsgrundsätze" anrufenden Vorschriften haben auch bei der Auslegung von Strafgesetzen zur Anwendung zu kommen, wenn es gilt, sinnwidrige Ergebnisse zu vermeiden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ABGB §9
Rechtssatz: Das zeitlich spätere Spezialgesetz geht den grundsätzlichen Regeln des ABGB vor. Entscheidungstexte 4 Ob 301/73 Entscheidungstext OGH 30.01.1973 4 Ob 301/73 SZ 46/11 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0008785 Dokumentnummer JJR_19730130... mehr lesen...
Norm: ABGB §6DO.A §33DO.A §60
Rechtssatz: Die Annahme, daß in der als Kollektivvertrag anzusehenden DO.A der Begriff "Dienstunfähigkeit" in wechselnder Bedeutung verwendet worden sei, käme nur dann in Betracht wenn dies aus dem Normkomplez selbst zwingende hervorginge. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß der Normengeber den von ihm ausdrücklich im § 33 DO.A definierten Begriff der Dienstunfähigkeit, wo immer er ihn verwendet, in diesem Si... mehr lesen...
Norm: ABGB §6
Rechtssatz: Richterliche Rechtsfortbildung contra legem ist ausgeschlossen. Der Richter ist vielmehr an das geltende Gesetz gebunden. Unabhängig ist er nur von der Verwaltung, nicht aber von der Gesetzgebung. Entscheidungstexte 1 Ob 211/72 Entscheidungstext OGH 25.10.1972 1 Ob 211/72 RZ 1973/1 S 15 = JBl 1974,99 Europ... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte zur Hereinbringung der Forderung von S 753.369.30 und anderer Forderungen samt Nebengebühren ua die Pfändung und Überweisung der den beiden Verpflichteten gegen die Drittschuldner Ing Kurt M und August K, auf Grund eines Mietvertrages angeblich zustehenden Forderung von jeweils monatlich S 2000.- mehr oder weniger, "und zwar aus dem Gesamtmietzins nur den verrechnungsfreien Teil des frei vereinbarten Mietzinses." Das Rekursgericht wies den Antrag auf Pfänd... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Die Gerichte haben nur die bestehenden Gesetze anzuwenden; es ist hingegen nicht ihre Aufgabe, im Wege einer allzu weitherzigen Interpretation rechtspolitische Aspekte zu berücksichtigen, die den Gesetzgeber bisher (bewusst oder unbewusst) nicht veranlasst haben, eine Gesetzesänderung vorzunehmen; unbefriedigende Gesetzesbestimmungen zu ändern, ist nicht Sache der Rechtsprechung, sondern der Gesetzgebung (vgl SZ... mehr lesen...
Über eine gemäß § 36 EO beim Titelgericht eingebrachte Klage hatte das Erstgericht durch einen Einzelrichter als Handelsgericht, das Berufungsgericht unter Beiziehung eines fachmännischen Laienrichters verhandelt und entschieden. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Zunächst ist die Frage zu prüfen, ob das Verfahren des Berufungsgerichtes nicht an einer (auch von Amts wegen wahrzunehmende... mehr lesen...
Norm: ABGB §6StGB §1
Rechtssatz: Stehen die erläuternden Bemerkungen einer Regierungsvorlage im eindeutigen Widerspruch zum Gesetz können sie zur Auslegung des Gesetzes nicht herangezogen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 45/72 Entscheidungstext OGH 25.05.1972 3 Ob 45/72 Veröff: SZ 45/64 = ÖBl 1973,63 1 Ob 6/82 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD allg
Rechtssatz: Der Deutsch-Österr. Vollstreckungsvertrag ist ein mit parlamentarischer Genhemigung als gesetzesändernder und -ergänzender geschlossener Staatsvertrag, der nach den §§ 6 und 7 ABGB auszulegen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 53/72 Entscheidungstext OGH 25.05.1972 3 Ob 53/72 EvBl 1972/337 S 634 ... mehr lesen...
Elsa T und die Erstklägerin, deren Tochter, waren auf Grund des Kaufvertrages vom 6. 3. 1940 seit 25. 9. 1940 zu drei Vierteln bzw die Erstklägerin zu einem Viertel Eigentümer des Hauses Wien, C-Straße 3. Auf Grund des Schenkungsvertrages vom 28. 9. und 14. 10. 1970 wurde die Erstklägerin auch Eigentümerin der Elsa T gehörigen Drei-Viertel-Anteile und damit Alleineigentümerin der Liegenschaft. Auf Grund des weiteren Schenkungsvertrages vom 26. 2. und 1. 3. 1971 wurde schließlich am 29... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Unbefriedigende Gesetzesbestimmungen zu ändern, ist nicht Sache der Rechtsprechung, sondern der Gesetzgebung; die Gerichte haben nur die bestehenden Gesetze anzuwenden; es ist hingegen keineswegs ihre Aufgabe, im Wege der Rechtsfortbildung oder einer allzu weitherzigen Interpretation möglicher Intentionen des Gesetzgebers Gedanken in eine Gesetz zu tragen, die darin nicht enthalten sind (vgl SZ 40/154). Als maßg... mehr lesen...
Norm: ABGB §6StGB §1
Rechtssatz: Die Gesetzesmaterialien können erst dann zur Auslegung einer Gesetzesbestimmung herangezogen werden, wenn die Ausdrucksweise des Gesetzes selbst zweifelhaft ist (SZ 39/103; SZ 22/1 vgl 41/119 ua). (siehe VwGH 27.10.1972, 836/72) Entscheidungstexte 1 Ob 60/72 Entscheidungstext OGH 05.04.1972 1 Ob 60/72 Veröff: SZ 45/41 = EvBl 1972/159 S 298 = JBl 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §6StG §516 A
Rechtssatz: Was die Sittlichkeit und die Schamhaftigkeit gröblich verletzt, ist eine Rechtsfrage. Der charakteristische Inhalt der Begriffsmerkmale des § 516 StG ist von den Gerichten nicht aus zeitbedingten Massenerscheinungen, sondern in Beachtung der allgemeine gültingen Auslegungsregeln (§§ 6, 7 ABGB usw) aus der REchtserkenntnis zu schöpfen. Entscheidungstexte 9 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7B-VG Art139B-VG Art140StGB §1
Rechtssatz: Im Zweifel hat jene Auslegung den Vorzug, die die Rechtseinrichtung als gesetzmäßig erscheinen läßt. Entscheidungstexte 4 Ob 332/71 Entscheidungstext OGH 13.07.1971 4 Ob 332/71 Veröff: EvBl 1971/345 S 662 4 Ob 336/71 Entscheidungstext OGH 13.07.1971 4 Ob 336/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6StGB §1
Rechtssatz: Ein selbstverständlicher Auslegungsgrundsatz ist es, dass Rechtsvorschriften ohne sichtbaren Grund nicht so ausgelegt werden dürfen, dass sie überflüssig und daher inhaltslos werden. VwGH v 19.12.1963, Zl 1211/61 Entscheidungstexte Okt 1/70 Entscheidungstext OGH 26.11.1970 Okt 1/70 Veröff: ÖVA 1965,73 = ÖBl 1971,51 ... mehr lesen...
Am 25. Mai 1966 ereignete sich auf einer Baustelle im Arbeitsbereich der Erstklägerin dadurch ein Unfall, daß ein schweres Bleirohr beim Heben abrutschte und den bei der Erstklägerin beschäftigten Arbeiter Karl W schwer verletzte. Der Sozialversicherungsträger des Verletzten W machte gegen den verantwortlichen Bohrmeister Kurt C Regreßansprüche geltend, wovon die Beklagte, mit der die Erstklägerin eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, verständigt wurde. Die Beklagt... mehr lesen...
Norm: ABGB §6StPO §270 Abs2 Z7
Rechtssatz: 1) Die Frage, welchen rechtlich erheblichen Inhalt eine gerichtliche Entscheidung hat, ist eine Rechtsfrage, die auf Grund des Wortlautes von
Spruch: und Gründen der Entscheidung in Verbindung mit dem dadurch angewendeten Gesetz gelöst werden muss und nicht durch Erforschung der vermeintlichen Willens der am Zustandekommen der Entscheidung beteiligten Organwalter. 2) Auch bei Erforschung des Inhaltes vo... mehr lesen...
Der Kläger hatte mit der beklagten Versicherungsgesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, nach der die Beklagte dem Kläger für Vermögensschäden auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes aus dessen Tätigkeit als Rechtsanwalt Versicherungsschutz zu leisten hatte. Auf Grund dieses Versicherungsvertrages begehrt der Kläger von der Beklagten Ersatz der ihm in einem Haftpflichtprozeß aufgelaufenen Kosten. Der Erstrichter veru... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ABGB §8StGB §1
Rechtssatz: Die sogenannte "Versteinerungstheorie" findet auf dem Gebiet des Strafrechts keine Anwendung. Entscheidungstexte 12 Os 180/68 Entscheidungstext OGH 22.01.1969 12 Os 180/68 SSt 40/5 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0008778 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7DO ÖBB allg
Rechtssatz: Die DO (Dienstpragmatik) für die Bediensteten der ÖBB in ihrer jeweiligen Fassung bindet die Partei als lex contractus; sie ist gleich einem Kollektivvertrag nur nach §§ 6, 7 ABGB auszulegen. Entscheidungstexte 8 Ob 38/68 Entscheidungstext OGH 24.09.1968 8 Ob 38/68 SozM ID,709 = Arb 8560 9 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6
Rechtssatz: Verfahrensgesetze dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, daß dadurch den Parteien ohne ihr Verschulden das Recht, vor Gericht zu verhandeln, entzogen wird. Entscheidungstexte 6 Ob 236/68 Entscheidungstext OGH 18.09.1968 6 Ob 236/68 EvBl 1969/839 S 129 = SZ 41/110 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: ABGB §6 ABGB §7EHVB P8 I litc
Rechtssatz: Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind wie Gesetze nach den Regeln der §§ 6 und 7 ABGB auszulegen. Die Vertragsbestimmung, wonach das Risiko bei Holzschlägerungen nur im eigenen Wald ohne Beteiligung nicht ständiger Arbeitskräfte durch die Versicherung gedeckt werden soll, stellt nur auf das dauernde Beschäftigungsverhältnis und nicht auf die fachlichen Fähigkeiten und das Verschulden diese... mehr lesen...
Mit der am 4. März 1967 zu 15 Cg .../67 des Handelsgerichtes Wien eingebrachten Klage begehrten die Klägerinnen, die Beklagte zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung über den Ausbau des Brauhofes M. sowie über die Ausstattung des Festsaales und sämtlicher Restaurationsräume dieses Brauhofes, insbesondere zur Ergänzung der Rechnung vom 16. Dezember 1964 durch bestimmte Anführung der einzelnen erbrachten Leistungen, sowie durch Vorlage der dazu gehörigen Rechnungsbelege zu verurteilen. Dies... mehr lesen...
Die klagende Partei hat in der Klage behauptet, daß ihr Dienstnehmer Horst S. bei einem Verkehrsunfall am 17. April 1964 so schwer verletzt werben sei, daß er vom 18. April 1964 bis 9. November 1964 arbeitsunfähig gewesen sei. Den Unfall habe der Beklagte verschuldet, der deshalb auch vom Strafgericht rechtskräftig verurteilt worden sei. Sie habe die Dienstbezüge an S. während der Zeit seiner Arbeitsunfähigkeit weiterbezahlt, sich jedoch alle Ansprüche aus seinem Verdienstentgang gege... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ABGB §914 IIIbABGB §1327 fKollektivvertrag zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft. Sektion Industrie. Fachverband der Papier-, Zellulose-, Holzstoff- und Pappenindustrie Österreichs, und dem ÖGB. G
Rechtssatz: Wird ein Arbeitnehmer durch Verschulden eines Dritten arbeitsunfähig, so leistet der Dienstgeber auf Grund des Kollektivvertrages den Lohn nur vorschlußweise für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit; der Arbe... mehr lesen...
Norm: ABGB §6PornG §2
Rechtssatz: Die Gerichte haben sich nicht an dem was in erlaubter oder unerlaubter Weise in der Großstadt den Jugendlichen heute zugemutet wird, zu orientieren, sondern umgekehrt, sich an die von der Rechtssprechung bei der Auslegung des Begriffes der Anstößigkeit iS dieser Gesetzesstelle zu ziehende Grenze zu halten. Entscheidungstexte 10 Os 138/66 Entscheidungst... mehr lesen...
Am 13. Oktober 1965 beschloß die ordentliche Hauptversammlung der Österreichischen M.-AG. eine Neufassung ihrer Satzung. Dabei erhielt u. a. § 7 (1) dieser Satzung folgenden Wortlaut: "Die Zahl der Vorstandsmitglieder setzt der Aufsichtsrat fest. Er bestimmt auch die Geschäftsverteilung." Am 8. November 1965 beantragte die genannte Aktiengesellschaft die Eintragung dieser und anderer Änderungen der Satzung in das Handelsregister. Sie erhielt vom Erstgericht mit Beschluß vom 4. Febru... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Ist ein Redaktionsversehen offenkundig, wird es, so es vom Gesetzgeber nicht beseitigt wird, durch Gesetzesauslegung beseitigt werden können. Entscheidungstexte 3 Ob 23/66 Entscheidungstext OGH 23.03.1966 3 Ob 23/66 EvBl 1966/262 S 324 = JBl 1967,92 6 Ob 103/03w Entscheidungstext OGH 11.09.2003 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6EO §7 Abs1 AaZPO §411 Ca
Rechtssatz: Die
Entscheidungsgründe: sind für die Auslegung der Tragweite des Spruches heranzuziehen (SZ 25/121, 6 Ob 122/62). Entscheidungstexte 3 Ob 123/65 Entscheidungstext OGH 02.09.1965 3 Ob 123/65 Veröff: SZ 38/128 1 Ob 285/58 Entscheidungstext OGH 02.07.1958 1 Ob 285/58 Veröff: EvBl 195... mehr lesen...