Mit dem Versäumungsurteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 26. November 1970, GZ 5 Cg 590/70-3, wurde die nun klagende Partei schuldig erkannt, dem jetzt Beklagten den Betrag von 600 000 S samt 8% Zinsen und 12% Verzugszinsen seit 10. Juli 1969 bei sonstiger Exekution auf die verpfändeten Liegenschaften EZ 80 II und 377 II des Grundbuches über die KG S und weiters den Betrag von 13 892 S samt 4% Zinsen seit 15. Oktober 1970 zu bezahlen sowie 13 913.75 S an Prozeßkosten zu ersetzen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §1035 ffABGB §1041 B5UWG §1 AUWG §9 F1UWG §16
Rechtssatz: Wettbewerbsrecht und allgemeines bürgerliches Recht stehen selbständig nebeneinander, ohne sich gegenseitig auszuschließen; kann ein konkreter Sachverhalt sowohl einem Tatbestand des UWG als auch einem des ABGB unterstellt werden, dann treten grundsätzlich beide Rechtsfolgen nebeneinander ein. "SMILE" Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin pachtete mit Vertrag vom 29. November 1960 von den Rechtsvorgängern der Beklagten den Hälfteanteil des auf mehreren Liegenschaften der KG E geführten Gärtnereiunternehmens. Der Pachtzins war mit monatlich 8 000 S vereinbart und nach dem Verbraucherpreisindex für eine vierköpfige österreichische Arbeiterfamilie wertgesichert. Die Beklagten sind in den Pachtvertrag derart eingetreten, daß die Erstbeklagte 68.75% sowie die Zweit- und Drittbeklagte je 15.625% des Pachtzinses ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Berücksichtigung eines Gesetzentwurfes bei der Auslegung des geltenden Rechtes. Entscheidungstexte 1 Ob 521/76 Entscheidungstext OGH 04.02.1976 1 Ob 521/76 JBl 1976,546 = SZ 49/16 1 Ob 557/76 Entscheidungstext OGH 10.03.1976 1 Ob 557/76 ... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern der beiden Minderjährigen wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 1. Juli 1971, AZ 34 Cg 156/71, rechtskräftig geschieden. Zuvor hatten die Eltern einen für den Fall der Scheidung der Ehe geltenden gerichtlichen Vergleich abgeschlossen, mit dem die Streitteile vorbehaltlich der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung u. a. vereinbart hatten, daß die beiden Kinder in Pflege und Erziehung der Mutter verbleiben. Der Vater, der damals aktiver Bundesbedienstet... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ArbVG §11 Abs1
Rechtssatz: Bei Übernahme gesetzlicher Begriffe durch einen Kollektivvertrag muss im Zweifel davon ausgegangen werden, dass der Kollektivvertrag diese Begriffe im gleichen Sinne verwendet wie das Gesetz; eine davon abweichende Absicht der Kollektivvertragsparteien muss daher klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden. Entscheidungstexte 4 Ob 84/75 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ArbVG §22ArbVG §24ERVO 1994
Rechtssatz: Der Mindestlohntarif ist eine Verordnung. Die Auslegung hat nach den §§ 6, 7 ABGB zu erfolgen. Entscheidungstexte 4 Ob 75/75 Entscheidungstext OGH 16.12.1975 4 Ob 75/75 Veröff: Arb 9429 4 Ob 120/77 Entscheidungstext OGH 11.10.1977 4 Ob 120/77 Veröff: Arb 9627 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ArbVG §2ArbVG §11
Rechtssatz: Der normative Teil eines Kollektivvertrages ist gemäß den §§ 6 und 7 ABGB nach seinem objektiven Inhalt auszulegen; maßgeblich ist, welchen Willen des Normgebers der Leser dem Text entnehmen kann. Die Vernehmung von Personen, die am Zustandekommen des Kollektivvertrages mitgewirkt haben, über ihre Absichten kommt daher nicht in Betracht. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird w... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Die Auslegung beginnt mit der Wortinterpretation, worunter die Erforschung des Wortsinnes, der Bedeutung eines Ausdruckes oder eines Gesetzes nach dem Sprachgebrauch zu verstehen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 56/75 Entscheidungstext OGH 07.10.1975 4 Ob 56/75 Veröff: EvBl 1976/53 S 102 = SozM IA/b,95 = Arb 9402 = Ind 1976 1,975 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Bleibt nach Wortinterpretation und logischer Auslegung die Ausdrucksweise des Gesetzes dennoch zweifelhaft, dann ist die Absicht des Gesetzgebers zu erforschen (SZ 22/1; Arb 7174, 6622). Man versucht, den Sinn einer Bestimmung unter Bedachtnahme auf den Zweck der Regelung zu erfassen (objektiv - teleologische Interpretation). Der Auslegende hat die gesetzgeberische Regelung und die darin zum Ausdruck kommenden W... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Der Zusammenhang der auszulegenden Worte und Sätze mit anderen Worten und Sätzen der betreffenden Gesamtregelung und ihre systematische Stellung ist zu berücksichtigen (logische Auslegung). Entscheidungstexte 4 Ob 56/75 Entscheidungstext OGH 07.10.1975 4 Ob 56/75 Veröff: EvBl 1976/53 S 102 = Arb 9402 = SozM IA/b,95 = Ind 1976 1,975 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Die historische Auslegung, die Feststellung des Willens des geschichtlichen Gesetzgebers an Hand des Gesetzesmaterialien, bedarf besonderer Vorsicht, weil diese nicht Gesetz geworden sind und mit dem wahren Willen des Gesetzgebers nicht übereinstimmen müssen. Sie hat aber eine gewisse Vermutung der Richtigkeit für sich. Das Gesetz steht mit seinem Wortlaut, mit seiner Systematik und in seinem Zusammenhang mit an... mehr lesen...
Norm: ABGB §6B-VG Art24StGB §1
Rechtssatz: a) Gewaltentrennung: Der Oberste Gerichtshof weist es von sich, einen mangelhaften oder unbefriedigenden Gesetzestext zu korrigieren oder zu ergänzen, d.h. Aufgaben zu übernehmen, die verfassungsgemäß nicht der vollziehenden, sondern ausschließlich der gesetzgebenden Gewalt zukommen (SZ 40/154, EvBl 1972/159 = JBl 1972,538, EvBl 1973/29, RiZ 1973,15). b) Ein Gesetz darf niemals extensiv zum Nachteil ei... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund zweier schriftlichen Hinweise des Österreichischen Arbeiterkammertags, denen zufolge in den Monaten November und Dezember 1974 in Werbespots des österreichischen Fernsehprogramms verschiedene Produkte der Firma B & C Werkzeuge-Vertriebsgesellschaft m.b.H. angekündigt worden sein sollen, ohne daß die angegebenen Preise ausdrücklich in unmißverständlicher Weise als unverbindlich bezeichnet wurden, sind von der Wirtschaftspolizei Horst A, Friedrich D, Leopold E, D... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ZugG §2 Abs1 litd
Rechtssatz: Ob ein bestimmtes Verhalten "handelsüblich" ist oder nicht, kann schon nach der eigentümlichen Bedeutung dieses Wortes (§6 ABGB) regelmäßig erst dann beantwortet werden, wenn die tatsächlichen Handels- und Branchengepflogenheiten feststehen (Gratismontage von Skibindungen). Entscheidungstexte 4 Ob 314/75 Entscheidungstext OGH 22.04.1975 4... mehr lesen...
Die erstbeklagte Partei und Erstgegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden: Erstbeklagte), deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte und Zweitgegner der gefährdeten Partei (im folgenden: Zweitbeklagter) ist, betreibt unter dem Firmenschlagwort "Interspar" laufend in Österreich Werbung. Im November 1974 verteilte sie im Land Salzburg an einen unbeschränkten Personenkreis in Form einer Haushalts-Postwurfsendung einen Prospekt, in welchem es u. a. hieß: "Unsere Sportalm präsentiert di... mehr lesen...
Norm: ABGB §6KartG 1972 §49KartG 1972 §53
Rechtssatz: Daß gesetzliche Vorschriften, die eine Registrierung anordnen, keiner extensiven Auslegung zugänglich sind, ist insoweit unerheblich, als § 53 KartG die wirtschaftliche Betrachtungsweise des zu beurteilenden Sachverhaltes für maßgebend erklärt. - endlose Filztücher - Entscheidungstexte Okt 48/74 Entscheidungstext OGH 27.01.1975 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ArvbVG §11
Rechtssatz: Die dem normativen Teil eines Kollektivvertrages angehörenden Bestimmungen sind nach den Grundsätzen der §§ 6, 7 ABGB, also nach der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang und der Absicht des Normgebers auszulegen. Entscheidungstexte 4 Ob 50/74 Entscheidungstext OGH 22.10.1974 4 Ob 50/74 Veröff: DRdA 1976,159 (Mörkelsberger... mehr lesen...
Norm: ABGB §6
Rechtssatz: Wenn in einem Gesetz eine Ausnahmen zulassende Regel aufgestellt wird, ist es Aufgabe der Gesetzesauslegung, die Ausnahmen zunächst im Gesetz selbst aufzusuchen (SZ 25/236). Entscheidungstexte 1 Ob 147/74 Entscheidungstext OGH 11.09.1974 1 Ob 147/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ABGB §915GmbHG §4GenG §5VerG 2002 §8 Abs2
Rechtssatz: Unklare oder eine mehrfache Deutung zulassende Satzungsbestimmungen sind nach ihrem billigen und vernünftigen Sinn so auszulegen, dass bei ihrer Anwendung im konkreten Fall brauchbare Ergebnisse erzielt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 109/74 Entscheidungstext OGH 29.06.1974 7 Ob 109/74 Veröff: SZ 47/78 = NZ ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Nicht der Wille des historischen Gesetzgebers, sondern der gegenwärtige objektive Sinngehalt des Gesetzes ist maßgebend (1 Ob 211/72, JBl 1974, 99 ua). Entscheidungstexte 3 Ob 102/74 Entscheidungstext OGH 25.06.1974 3 Ob 102/74 4 Ob 619/74 Entscheidungstext OGH 18.02.1975 4 Ob 619/74 Auch; Beisatz: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ABGB §914 IIIgGenG §5
Rechtssatz: Die Satzungen einer Genossenschaft sind aus sich heraus nach objektiven, für die Allgemeinheit voll übersehbaren Gesichtspunkten auszulegen. Maßgebend ist, welchen Willen des Normgebers der Leser dem Vertragstext entnehmen kann, nicht aber, was der Normgeber darüber hinaus seinerzeit gewollt hat. Entscheidungstexte 7 Ob 109/74 Ent... mehr lesen...
Die Kläger sind Mitglieder der in Liquidation befindlichen beklagten Genossenschaft, die durch das ihr gehörige Elektrizitätswerk 1 ihre Genossenschafter mit elektrischer Energie versorgte. Am 3. September 1967 schloß die Beklagte mit der KELAG ein Übereinkommen, in dem sie dieser ihre Rechte insbesondere das Wasserrecht am großen F-Bach übertrug, die sich dafür verpflichtete, der Beklagten bis zum Jahre 2028 520.000 kwh Freistrom jährlich zu liefern. Nach Punkt 2 dieses Übereinkommen... mehr lesen...
Zum Nachlaß des am 2. August 1973 unter Hinterlassung einer ihm nur kirchlich angetrauten Gattin verstorbenen und ohne eheliche Kinder gewesenen Erblassers gaben die elf nunmehrigen Rechtsmittelwerber auf Grund der Testamente vom 22. Feber 1968 und 24. Juli 1973 unbedingte Erbserklärungen zu je einem Neuntel bzw. je einem Achtzehntel des Nachlasses ab, die bisher vom Erstgericht noch nicht angenommen wurden. Hermann Karl W ist der eheliche Sohn des im Zweiten Weltkrieg gefallenen He... mehr lesen...
Norm: ABGB §6, ABGB §7
Rechtssatz: Zur Auslegung einer Gesetzesstelle ist es stets geboten, alle Instrumente zu mobilisieren, die das Verstehen fördern können, hiezu sind insbesonders auch die Erläuterungen zur Regierungsvorlage heranzuziehen. Nur ein
Rechtssatz: , der im Gesetz nicht einmal angedeutet ist, kann auch nicht im Weg der Auslegung Geltung erlangen. Entscheidungstexte 1 Ob 90/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Nach allgemeinem Sprachgebrauch haben die innerhalb einer Klammer einem verwendeten Ausdruck nachfolgenden Wörter regelmäßig die Aufgrabe, diesen Ausdruck näher zu erläutern und dessen Inhalt zu verdeutlichen und abzugrenzen. Entscheidungstexte 4 Ob 15/74 Entscheidungstext OGH 02.04.1974 4 Ob 15/74 Arb 9202 = SozM IC,873 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Ein spezieller Gesetzessatz hat dem allgemeineren gegenüber Vorrang und schließt die Anwendung des allgemeinen Gesetzes aus, wenn die Rechtsfolgen beider Gesetze unvereinbar sind. Entscheidungstexte 1 Ob 179/73 Entscheidungstext OGH 31.10.1973 1 Ob 179/73 NZ 1974,190 = Arb 9185 = SZ 46/113 Europe... mehr lesen...
Der Beklagte war bei der Klägerin, einer Aktiengesellschaft, seit 1930 als Angestellter und anschließend seit 1957 auch als Vorstandsmitglied tätig. Im Jahre 1968 wurde die Bestellung des Beklagten vom Vorstand der klagenden Partei widerrufen und der Beklagte fristlos entlassen. Die Klägerin behauptete, daß der Beklagte seine Obliegenheitspflichten als Vorstandsmitglied schwer verletzt habe. Daraus sei ihr im Kreditfall E-P ein Schaden von 275.900 S deswegen entstanden, weil der Bekla... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ABGB §1311 IIaStVO §43StVO §44
Rechtssatz: Der Schutzzweck der
Norm: ergibt sich aus ihrem Inhalt. Das Gericht hat das anzuwendende Schutzgesetz teleologisch zu interpretieren, um herauszufinden, ob die jeweilige Vorschrift, die übertreten wurde, den in einem konkreten Fall eingetretenen Schaden verhüten wollte. Für den Schutzzweck der übertretenen
Norm: ist das innere Vorhaben der die Aufstellung eines Verkehrszeichens anordn... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Satzungen sind nach den Normenauslegungsgrundsätzen der §§ 6 und 7 ABGB auszulegen (JBl 1950,507, Arb 7.174, 7,467, EvBl 1972/337, EvBl 1973/1). Entscheidungstexte 4 Ob 42/73 Entscheidungstext OGH 03.07.1973 4 Ob 42/73 6 Ob 20/79 Entscheidungstext OGH 02.04.1980 6 Ob 20/79 Beisatz: Eine am Zweck des Ge... mehr lesen...