RS OGH 1966/10/11 10Os138/66

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.1966
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Norm

ABGB §6
PornG §2

Rechtssatz

Die Gerichte haben sich nicht an dem was in erlaubter oder unerlaubter Weise in der Großstadt den Jugendlichen heute zugemutet wird, zu orientieren, sondern umgekehrt, sich an die von der Rechtssprechung bei der Auslegung des Begriffes der Anstößigkeit iS dieser Gesetzesstelle zu ziehende Grenze zu halten.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 138/66
    Entscheidungstext OGH 11.10.1966 10 Os 138/66
    EvBl 1967/147 S 161

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0008780

Dokumentnummer

JJR_19661011_OGH0002_0100OS00138_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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