In der Generalversammlung der beklagten GmbH vom 17. Jänner 1978 wurden mit den Stimmen der beiden Gesellschafter Fritz H und Helga R gegen die Stimme der Klägerin Michaela E, welche Widerspruch zu Protokoll gab, u. a. folgende zwei Beschlüsse gefaßt: a) "Im Sinne einer Gleichstellung aller Gesellschafter und zur Vermeidung einer Konkurrenzierung durch den Ehegatten der Frau Michaela E wird die nunmehrige Gesellschafterin Frau Michaela E aufgefordert, binnen 14 Tagen ab Datum dieses... mehr lesen...
Norm: ABGB §6JN §49 Abs2 Z5
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung des § 49 Abs 2 Z 5 JN wurde geschaffen, weil die Redaktoren der Jurisdiktionsnorm den Streitigkeiten über das Bestehen eines Bestandvertrages und über die Zahlung des Bestandzinses eine gegenüber den anderen Bestandstreitigkeiten überwiegende Wichtigkeit zuerkannt haben. Diers Gesichtspunkt ist aber in Anbetracht der Bedeutung, der seit dem Inkrafttreten des Mietengesetzes den Kündi... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von der beklagten Kongregation die Zahlung eines Betrages von 6364.28 S samt Anhang als Differenz zwischen den von ihm tatsächlich empfangenen Sonderzahlungen und den ihm unter Einrechnung der Leistungszulage gebührenden Sonderzahlungen. Auf das zwischen ihm und der beklagten Partei abgeschlossene und aufrecht bestehende Arbeitsverhältnis komme der Kollektivvertrag vom 1. Jänner 1973 samt der einen integrierenden Bestandteil bildenden Zulagenordnung des Landeskranke... mehr lesen...
Die Kläger waren bei der Beklagten vom 3. September 1973 bis 3. März 1977 als (Schlosser-)Lehrlinge und dann vom 4. März bis 30. Juni 1977 als (Schlosser-)Gesellen beschäftigt. Auf ihre Dienstverhältnisse, welche durch Kündigung der Kläger geendet haben, war der Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und - verarbeitende Industrie anzuwenden. Bei beiden Klägern war das Urlaubsjahr gleich dem Kalenderjahr. Zugleich mit dem Lohn für März 1977 zahlte die Beklagte den Kläge... mehr lesen...
Norm: ABGB §6UrlG §9 Abs1UrlG §10 Abs1
Rechtssatz: Die Nichtübernahme der Worte "einschließlich der auf den nichtverbrauchten urlaub entfallenden aliquoten Anteile von Sonderzahlungen" aus der RV ins Gesetz läßt - insbesondere mangels eines Motives dafür im AB - nicht erkennen, daß der Gesetzgeber durch die Streichung dieser Worte eine Einbeziehung der Sonderzahlungen in die Urlaubsentschädigung (und damit wohl auch in die Urlaubsabfindung) mit... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §1152 EArbVG §11
Rechtssatz: Bei Monatsbezug "plus Pauschale" ist nach dem allgemeinen Sinn des Wortes Pauschale als ein geschätzter Gesamtbetrag ohne Zulagen zu verstehen. Entscheidungstexte 4 Ob 35/79 Entscheidungstext OGH 08.05.1979 4 Ob 35/79 Arb 9796 = JBl 1980,50 = ZAS 1980,99 = DRdA 1980,318 (mit Anm vo Kerschner) = SozM IE,157 = Ind 1980,1212 = SZ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §914 IIIbArbVG §101KollV für Dienstnehmer der Verkehrsbetriebe der Grazer Stadtwerke AG §1 Abs2
Rechtssatz: Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet "abordnen" im dienstrechtlichen Sinn die vorübergehende Entsendung eines Dienstnehmer zur Verrichtung einer ganz bestimmten Aufgabe in einem anderen Bereich als jenem, dem er an sich angehört. Daraus ergibt sich, daß durch eine "Abordnung" die Bindung an den Bereich, dem der D... mehr lesen...
Norm: ABGB §6AngG §20 Abs3 XArbVG §11 Abs1KollV der Angestellten im österreichischen Gaststättengewerbe. Schankgewerbe und Beherbergungsgewerbe Pkt13
Rechtssatz: Auslegung des KollV, das unbefristete Dienstverhältnis kann nach den Bestimmungen des AngG gekündigt werden mit der Maßgabe, das es jeweils zum fünfzehnten oder letzten des Kalender - Monats aufgekündigt werden kann (§ 20 Abs 3 AngG), dahin, daß der KollV mit Normwirkung einen sonst ei... mehr lesen...
Am 18. Juni 1975 ereignete sich gegen 22 Uhr auf der Kreuzung Dragonerstraße-Kaiser Josef-Platz-Dr. Salzmann-Straße-Dr. Koss-Straße in Wels ein Verkehrsunfall, an dem W S als Lenkerin und Halterin eines PKW Alfa-Romeo und der Beklagte als Lenker eines VW-Transporters beteiligt waren. Dabei wurde die am Beifahrersitz des VW-Transporters mitfahrende minderjährige Tochter des Beklagten, S R (geboren am 3. Feber 1966) schwer verletzt. Wegen dieses Verkehrsunfalles wurde W S mit Urteil des... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7WEG §24WEG §29 Abs2 Z2
Rechtssatz: Gegen eine weite Auslegung des Begriffes "Gläubiger" nach § 29 Abs 2 Z 2 WEG 1975 spricht die aus § 24 WEG 1975 hervorgehende Absicht des Gesetzgebers, die in der Vor- und Gründungsphase bestehende "Vertragsübermacht" der Wohnungseigentumsorganisatoren gegenüber den Wohnungseigentumswerbern "auf ein den Belangen aller Vertragspartner dienendes Maß herabzuführen". Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Bei der Gesetzesanalogie (Gesetzeseinzelanalogie) ist zu prüfen, ob nach der im Gesetz zum Ausdruck kommende Wertung angenommen werden muss, dass der geregelte und der ungeregelte Fall in den maßgeblichen Voraussetzungen des Tatbestandes übereinstimmten, sodass die vom Gesetzgeber an den geregelten Tatbestand geknüpfte Rechtsfolge auch beim ungeregelten Tatbestand eintreten soll. Entscheidung... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Feststellung des aufrechten Bestehens seines mit der beklagten Republik Österreich (Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung) abgeschlossenen Dienstvertrages bis zum Ende seiner Funktion als Personalvertreter im Dienststellenausschuß "Sonstige Bedienstete" an der Universität Wien. Zur Begründung: bringt er vor, er sei seit 1. November 1974 Vertragsassistent im Sinne des § 19 Abs. 2 HSchAssG 1962 am Institut für Soziologie der Universität Wien. Der Dienstv... mehr lesen...
Der Kläger wurde am 6. Mai 1974 als Bediensteter des Sägewerks P in I bei einem Arbeitsunfall schwer verletzt. Dieser Betrieb verfügt unter anderem über einen Doppelrollgang, welcher die besäumten Bretter weiterbefördert, sortiert und auswirft. Am Unfallstag war der Beklagte als Besäumer für den oberen der beiden Rollgänge eingeteilt; für den unteren Rollgang war Bernhard K zuständig. Beide Rollgänge können von einem Schalterkasten im Inneren des Sägewerks ein- und ausgeschaltet wer... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ABGB §915ArbVG §3ArbVG §11
Rechtssatz: Da den Kollektivvertragsparteien grundsätzlich unterstellt werden darf, dass sie eine vernünftige, zweckentsprechende und praktisch durchführbare Regelung treffen sowie einen gerechten Ausgleich der sozialen und wirtschaftlichen Interessen herbeiführen wollten, ist bei mehreren an sich in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten, wenn alle anderen Auslegungsgrundsätze versagen, jener ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7VersVG allg
Rechtssatz: Es ist nicht Sache der Rechtsprechung, Versicherungsbedingungen so auszulegen, daß dadurch den Kalkulationen der Versicherungsgesellschaften hinsichtlich der einzelnen Versicherungszweige Rechnung getragen wird. Entscheidungstexte 7 Ob 65/77 Entscheidungstext OGH 24.11.1977 7 Ob 65/77 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6
Rechtssatz: Bei der Auslegung ist zunächst zu beurteilen, welche Bedeutung einem Ausdruck nach allgemeinem Sprachgebrauch oder nach dem Sprachgebrauch des betreffenden Normgebers zukommt. Entscheidungstexte 4 Ob 141/77 Entscheidungstext OGH 08.11.1977 4 Ob 141/77 Arb 9653 4 Ob 22/78 Entscheidungstext OGH 18.04.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Der übliche normale Wortsinn ist ein Hinweis, aber nicht mehr für die Auslegung einer
Norm: ; der noch mögliche Wortsinn begrenzt diese Auslegung. Entscheidungstexte 4 Ob 141/77 Entscheidungstext OGH 08.11.1977 4 Ob 141/77 Veröff: Arb 9653 4 Ob 22/78 Entscheidungstext OGH 18.04.1978 4 Ob 22/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Da verschiedene Normgeber denselben Ausdruck in einem anderen Sinn verwenden können, ist zunächst zu prüfen, ob der Normgeber, der die strittige Bestimmung gesetzt hat, dem Ausdruck erkennbar eine bestimmte Bedeutung ergbeben hat. Entscheidungstexte 4 Ob 141/77 Entscheidungstext OGH 08.11.1977 4 Ob 141/77 Arb 9653 ... mehr lesen...
Am 30. Juli 1972 befanden sich der Kläger und Franz H, beide Gendarmeriebeamte, gemeinsam mit ihren Dienstmotorrädern auf einer Patrouillenfahrt in Osttirol. Auf der Heimfahrt zu ihrer Dienststelle kam es gegen 17.30 Uhr im Gemeindegebiet von Nußdorf-Debant dadurch zu einem Unfall, daß der Kläger, der wegen eines einsetzenden Regens nach links zu einer Tankstelle abbiegen wollte, um dort Unterstand zu finden, vom Motorrad des nachfolgenden Franz H gestreift wurde. Der Kläger erlitt da... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Die Grenze einer ausdehnenden Anwendung der für einen bestimmten Tatbestand gegebenen Regel auf einen anderen, ihm ähnlichen muß dort gezogen werden, wo eine solche Ergänzung etwa einer vom Gesetz gewollten Beschränkung widerspricht. Entscheidungstexte 8 Ob 218/76 Entscheidungstext OGH 23.03.1977 8 Ob 218/76 EvBl 1977/251 S 606 = JBl 1978,536... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Liegt eine "planwidrige Unvollständigkeit" des Gesetzes nicht vor, sind die Voraussetzungen für eine Gesetzeslücke nicht gegeben. Entscheidungstexte 8 Ob 218/76 Entscheidungstext OGH 23.03.1977 8 Ob 218/76 Veröff: SZ 50/45 = EvBl 1977/251 S 606 8 Ob 245/76 Entscheidungstext OGH 23.03.1977 8 Ob 245/7... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ABGB §914 IIIiABGB §915AHVB 1978 Art5 III4c
Rechtssatz: Der Begriff "Abwässer" iSd Art 5 III 4c AHVB ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch sowie nach dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck dieses Risikoausschlusses zu beurteilen. Entscheidungstexte 7 Ob 23/77 Entscheidungstext OGH 17.03.1977 7 Ob 23/77 VersR 1978,165 ... mehr lesen...
Am 2. Oktober 1974 zwischen 12 und 14 Uhr wurde in M, Italien, in der Nähe der Via Orobia der LKW-Zug des Beklagten, bestehend aus dem Motorwagen Marke Büssing, pol. Kennzeichen W 751 568, und dem Anhänger Marke Schwarzmüller, pol. Kennzeichen O 396 922, von unbekannten Tätern gestohlen. Der Lastzug war vom Lenker Ernst P versperrt abgestellt worden und unbewacht; er war nicht mit einem Beifahrer besetzt und hatte keine Alarmanlage. Ernst P ist seit 15 Jahren bei der Beklagten als Fer... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Bei der Auslegung internationale Abkommen, die privatrechtliche Beziehungen der Angehörigen der Vertragsstatten regeln, dürfen innerstattliche Rechtsbegriffe nicht unbesehen als dem Abkommen zugrunde kiegend angesehen werden, da sonst das Ziel einer möglichst einheitlichen Rechtsanwendung in den Vertragsstaaten nicht gesichert wäre. Es kommt deshalb vor allem wegen der Schwierigkeit, den wahren Willen der vertra... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Bei der Auslegung einer kollektivvertraglichen
Norm: darf den Kollektivvertragsparteien zumindest im Zweifel unterstellt werden, dass sie eine vernünftige, zweckentsprechende und praktisch durchführbare Regelung treffen sowie einen gerechten Ausgleich der sozialen und wirtschaftlichen Interesse herbeiführen und daher eine Ungleichbehandlung der Normadressaten vermeiden wollten. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §897GVG allgTir GVG §7
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des in einem Bescheid von der Verwaltungsbehörde verwendeten Begriffes Auflage kann nicht von den im Privatrecht geltenden Grundsätzen ausgegangen werden. So bleibt (VfSlg 5892) auch bei schuldhafer Nichterfüllung einer von der Grundverkehrsbehörde erteilten Auflage die durch den Bescheid erteilte Zustimmung zum Eigentumserwerb aufrecht. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7AKHB Art4 litbB-VG Art7
Rechtssatz: Art. 4 lit b AKHB verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz. Entscheidungstexte 7 Ob 46/76 Entscheidungstext OGH 26.08.1976 7 Ob 46/76 ZVR 1977/263 S 333 = SZ 49/101 2 Ob 107/80 Entscheidungstext OGH 14.10.1980 2 Ob 107/80 Beisatz: Auch nicht die zu einer Vernei... mehr lesen...
Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Herbert S war am 18. November 1972 Eigentümer und Halter der bei der Beklagten haftpflichtversicherten Zugmaschine (Traktor) Massey - Ferguson 135. Er wollte an diesem Tag mit Karl Sch. in W die gemeinsame Grenze vermarken und forderte diesen auf, mit ihm auf seinem Traktor mitzufahren. Karl Sch. lehnte dies mit der Begründung: ab, daß auf dem Traktor kein Beifahrersitz vorhanden sei. Als Herbert S vorschlug, Karl Sch. solle den Traktor lenken ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6
Rechtssatz: Auslegung der Begriffe "Anschlußanlage" und "speisendes Netz" in der Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 30.05.1972 Zl. 53.652/3 - IV/3 - 1972. Entscheidungstexte 6 Ob 562/76 Entscheidungstext OGH 24.06.1976 6 Ob 562/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0008805 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6B-VG Art12
Rechtssatz: Bei der Auslegung von Grundsatzbestimmungen spricht die Vermutung für den weiteren Rahmen, weil die Ausführungsgesetzgebung frei ist, soweit sie nicht durch den Grundsatzgesetzgeber gebunden wird. Entscheidungstexte 7 Ob 563/76 Entscheidungstext OGH 24.06.1976 7 Ob 563/76 European Case Law Identifi... mehr lesen...