Norm
ABGB §6Rechtssatz
Richterliche Rechtsfortbildung contra legem ist ausgeschlossen. Der Richter ist vielmehr an das geltende Gesetz gebunden. Unabhängig ist er nur von der Verwaltung, nicht aber von der Gesetzgebung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0008811Dokumentnummer
JJR_19721025_OGH0002_0010OB00211_7200000_001