1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
I. Mit dem - auf Grund von Berufungen gegen den Bescheid der Agrarbezirksbehörde V (im Folgenden: ABB) vom 17. Juli 1964, mit dem gemäß dem Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetz, LGBl. Nr. 13/1934, ein landwirtschaftliches Bringungsrecht eingeräumt worden war, ergangenen - Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Kärntner Landesregierung (im Folgenden: LAS) vom 14. Dezember 1964 wurde der erstinstanzliche Bescheid teilweise abgeändert, sodass der Ausspruch über die Bringungsr... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §472;ABGB §523;GSGG §1;GSLG Krnt 1998 §1;VwRallg;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Ähnlichkeiten zwischen Bringungsrechten und privatrechtlichen Dienstbarkeiten erscheint es zulässig, die Bestimmung des § 523 ABGB heranzuziehen, die (ua) die Servit... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §523;GSGG §2 Abs2;GSLG Krnt 1998 §19 Abs1 lita;GSLG Krnt 1998 §3 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ein Unterlassungsanspruch zur Abwehr von künftigen Störungen des Bringungsrechtes setzt unter dem Blickwinkel des § 523 ABG... mehr lesen...
Auf der Liegenschaft EZ 412, Grundbuch 04002 Baden, mit dem Grundstück Nr. 341/3, ist Wohnungseigentum begründet. Das Eigentum ist in 6112 Anteile zerlegt. Der Erstmitbeteiligte ist Miteigentümer zu 109/6112 Anteilen (Wohnungseigentum an W 16), der Zweitmitbeteiligte ist Miteigentümer zu 102/6112 Anteilen (Wohnungseigentum an W 14) und der Drittmitbeteiligte ist Miteigentümer zu 156/6112 Anteilen (Wohnungseigentum an W 2) an dieser Liegenschaft. Die Corvin Liegenschaftsverwaltung Bade... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §523;AVG §42 Abs1;AVG §8;BauO NÖ 1996 §6 Abs1 Z2;BauO NÖ 1996 §6 Abs1 Z3;BauO NÖ 1996 §6 Abs1 Z4;BauO NÖ 1996 §6 Abs2;BauRallg;WEG 1975 §1 Abs1;
Rechtssatz: Den (Mit-)... mehr lesen...
I. Der Zweitbeschwerdeführer ist Eigentümer einer Liegenschaft in B, zu der das Grundstück Nr. 275/13, KG K, und (u. a.) das Haus K Nr. 35 gehören. Auf Grund des Verdachtes, dass die auf dieser Liegenschaft befindliche, wasserrechtlich bewilligte Abwasserbeseitigungsanlage undicht sei und nicht konsensgemäß betrieben werde, ordnete die Bezirkshauptmannschaft G (die Erstbehörde) eine wasserrechtliche Überprüfung an. In der Folge führte die Erstbehörde am 14. April 1999, 7. Juni 19... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §509;ABGB §523;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;
Rechtssatz: Gemäß § 509 ABGB ist die Fruchtnießung (der Fruchtgenuss) das Recht, eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkung zu genießen. Dem Eigentümer bleiben alle Befugnisse, deren Ausübung das Recht des Fruchtn... mehr lesen...
Beim Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) ist seit dem Jahre 1959 ein Verfahren zur teilweisen Ablösung und Neuregulierung der auf Grund einer Servitutenregulierungsurkunde aus dem Jahre 1889 auf Grundstücken der Österreichischen Bundesforste bestehenden Einforstungsrechte anhängig. Gegenstand der Ablösung waren Weiderechte u.a. auch des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP). Im Zuge di... mehr lesen...
Index: L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §523;VwRallg;WWSGG;WWSLG Tir 1952;
Rechtssatz: Die Agrarbehörden haben die Bestimmung des § 523 ABGB über das Recht des Eigentümers, sich über die Anmaßung einer Servitut durch einen anderen zu beschweren, anzuwenden, wenn das Begehre... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Mit dem bei der erstinstanzlichen Behörde am 10. März 1997 eingelangten Baugesuch kamen die erst- und die zweitmitbeteiligte Partei (in der Folge kurz: Bauwerber) um baubehördliche Bewilligung eines Bauvorhabens ein. Dieses ist in der beigelegten Baubeschreibung wie folgt bezeichnet: "Teilausbau Erdgeschoß zu Wohnzwecken". In der Rubrik "kurze Angabe der Aufteilung und Zweckbestimmung der einzelnen Räumlichkeiten innerhalb der baulichen Anlagen" heißt es: "Teilausbau des Erdgeschosses... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §354;ABGB §523;BauO Tir 1989 §27 Abs3;BauO Tir 1989 §31; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/19 97/06/0141 5 Stammrechtssatz Die Tir BauO 1989 gibt dazu keine Handhabe, daß die Baubehörde über die Frage des Eigentums am Grundstück hinaus die Ver... mehr lesen...
Mit Bauansuchen der Mitbeteiligten vom 12. April 1996 (eingelangt beim Stadtmagistrat am selben Tag) wurde der Umbau eines bestehenden Einkaufszentrums beantragt. Aus den Plänen und der Baubeschreibung ergibt sich, daß der Vorbau zum Grabenweg hin, in dem verschiedene Betriebsräumlichkeiten untergebracht waren, abgebrochen werden soll, ebenso der westseitige Windfang, der ein Flächenausmaß von 158,5 m2 und eine Höhe von 3,70 m hatte. Auch die Trennwand, die im Gebäude im Ausmaß der vo... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §354;ABGB §523;BauO Tir 1989 §27 Abs3;BauO Tir 1989 §31;
Rechtssatz: Die Tir BauO 1989 gibt dazu keine Handhabe, daß die Baubehörde über die Frage des Eigentums am Grundstück hinaus die Verfügungsberechtigung des Bauwerbers über das Gebäude, das von einem B... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in Wahrnehmung ihrer Kompetenzkonzentration im Agrarverfahren ein auf § 523 ABGB gestütztes Begehren der mitbeteiligten Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) stattgebend mit dem an den Beschwerdeführer erlassenen Auftrag erledigt, Materialien, insbesondere Holz, von einem näher genannten Grundstück der MP zu entfernen, den vorigen Zustand des Grundstückes wieder herzustellen un... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §523;FlVfLG Tir 1996;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Eigentumsstreit im Zuge eines Regulierungsverfahrens - Beschwerdefallbezogen (Auftrag an den ASt, Holzablagerungen auf dem Grundstück der mP und sonstige Störungen in Hinkunft zu unterl... mehr lesen...
Aufgrund des Vorbringens in der Beschwerde und des in Ablichtung vorgelegten angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 23. Juli 1996 wurde der erstmitbeteiligten Partei (in der Folge kurz: Bauwerberin) die Baubewilligung zur Errichtung einer Doppelgarage auf einem näher bezeichneten Grundstück im Gemeindegebiet erteilt. Die Einwendungen der Beschwerdeführer wurden gemäß § 30 Abs. 2 des Vorarlb... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82008 Bauordnung Vorarlberg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm
Norm: ABGB §339;ABGB §523;BauG Vlbg 1972 §31;B-VG Art94;JN §1;
Rechtssatz: Die Baubewilligung enthält ausschließlich den Abspruch über die Zulässigkeit des bew... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 18. Februar 1992 wurde der beschwerdeführenden Partei unter Berufung auf § 17 des Altlastensanierungsgesetzes 1989 (ALSAG 1989) und § 138 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) aufgetragen, die Ablagerungen auf Parzelle 1105/1, bestehend aus Bauschutt, Hausmüll, Asphaltaufbruch, Holz- und Betonbruch, zu beseitigen. Im Spruch: des Bescheides heißt es weiters, die Ablagerungsstätte liege unmittelbar östlich der Deponie I. Die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ABGB §1323;ABGB §364 Abs2;ABGB §523;ALSAG 1989 §17;VwRallg;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Struktur und Zweck des § 138 WRG weisen wesentliche Ähnlichkeiten mit zivilrechtlichen Instrumenten auf. Das Zivilrecht stellt eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, mit denen der von... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Eigentümer der St.-, der F.- und der L.-Alm; den mitbeteiligten Parteien (MP) stehen an diesen Almen Weiderechte zu. Mit ihrem an die Agrarbezirksbehörde Gmunden (AB) gerichteten Antrag vom 9. Juli 1990 begehrten die Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, mit welchem festgestellt werde, daß das durch die Regulierungserkenntnisse Nr. 22.573 Serv.VI (betreffend die St.-Alm), Nr. 22.573 Serv.III (betreffend die F.-Alm) und Nr. 22.573 Serv.... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §523;AVG §56;FlVfGG §34 Abs3;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Hat die Agrarbehörde im Rahmen ihrer konzentrierten Zuständigkeit nach § 102 Abs 1 OÖ FlVfLG 1979 über das Bestehen e... mehr lesen...