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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §523;Rechtssatz
Stattgebung - Eigentumsstreit im Zuge eines Regulierungsverfahrens - Beschwerdefallbezogen (Auftrag an den ASt, Holzablagerungen auf dem Grundstück der mP und sonstige Störungen in Hinkunft zu unterlassen) liegt ein dem ASt durch ein Unterbleiben der Zuerkennung aufschiebender Wirkung drohender Nachteil schon insoweit offen zutage, als der Vollzug des angefochtenen Bescheides während der Anhängigkeit des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens einen Erfolg der erhobenen Beschwerde - über dessen Wahrscheinlichkeit im Provisorialverfahren keine Spekulationen anzustellen sind - in nicht unbeträchtlicher Weise faktisch vereiteln würde. Angesichts dieses offenkundig anzusehenden Nachteils erübrigt sich eine nähere Betrachtung des Gewichtes der vom ASt vorgetragenen Nachteilsbehauptungen.
Schlagworte
Entscheidung über den Anspruch Interessenabwägung Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:AW1997070056.A01Im RIS seit
24.01.2001