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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §339;Rechtssatz
Die Baubewilligung enthält ausschließlich den Abspruch über die Zulässigkeit des bewilligten Bauprojektes, kann aber über das Bestehen eines Zufahrtsrechtes über die Grundstücke der Nachbarn schon deshalb nicht absprechen, weil es sich dabei um eine ausschließlich im Rechtsweg, beispielsweise (bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen) durch Unterlassungsklage oder Besitzstörungsklage, zu klärende Frage handelt (Hinweis E 9.3.1993, 92/06/0260).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996060289.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009