Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;BAO §21 Abs1;BauO Tir 1989 §19;GehsteigabgabeG Innsbruck §2 Abs1;LAO Tir 1984 §19 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/21 92/17/0266 3
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Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;ABGB §6;BAO §21 Abs1;BAO §21 Abs2;BauO Tir 1989 §12 Abs2;BauO Tir 1989 §19 Abs1;GehsteigabgabeG Innsbruck §2 Abs1;LAO Tir 1984 §19;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS w... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;BAO §21 Abs1;BauO Tir 1989 §19;LAO Tir 1984 §19 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/21 92/17/0266 3 Stammrechtssatz Der in... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;ABGB §6;BAO §21 Abs1;BAO §21 Abs2;BauO Tir 1989 §12 Abs2;BauO Tir 1989 §19 Abs1;LAO Tir 1984 §19;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie E 1994/12/07 93/13/0009 1
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Rechtssatz: § 12 Abs 2 Tir BauO 1989 trifft lediglich darüber eine Regelung, wer für die Bewilligung (zur Änderung von Grundstücken) nach § 12 Abs 1 legcit antragslegitimiert ist. Davon abgesehen trifft der zweite Satz des § 12 Abs 2 Tir BauO 1989 keine eigene (weite) Begriffsbestimmung des "Eigentümers" sondern stellt vielmehr dem vom Gesetzgeber als vorgegebenen behandelten Begriff des Eigentümers eine gesetzliche Fiktion zur Seite ("... ist ... gleichzuhalten"). Eine allgemeine und eige... mehr lesen...
Rechtssatz: Der in § 19 Tir BauO 1989 gebrauchte Begriff "Eigentümer" bildet einen geradezu typischen Beispielsfall für eine gesetzestechnische Anknüpfung und zwar an den Begriff des "Eigentümers" iSd Baurechts und damit des bürgerlichen Rechts (Hinweis E 14.2.1986, 84/17/0164). Für eine nicht rechtliche, sondern wirtschaftliche Betrachtungsweise des Begriffes "Eigentümer" ist somit kein Raum. Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;ABGB §6;BAO §21 Abs1;BAO §21 Abs2;BauO Tir 1989 §12 Abs2;BauO Tir 1989 §19 Abs1;GehsteigabgabeG Innsbruck §2 Abs1;LAO Tir 1984 §19;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS w... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer im Instanzenzug Vermögensteuer festgesetzt, und zwar für das Jahr 1986 in Höhe von S 21.550,--, für das Jahr 1987 in Höhe von S 15.020,-- und für das Jahr 1989 in Höhe von S 12.080,--. Die Festsetzung der Vermögensteuer für das Jahr 1987 wirkte zufolge der Feststellung, daß zum 1. Jänner 1988 die Voraussetzungen für eine Neuveranlagung nicht vorliegen, auch für das Jahr 1988. Die Ermittlung des jeweiligen steuerpflich... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;BAO §24 Abs1 litd;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist ein Auseinanderfallen von zivilrechtlichem und wirtschaftlichem Eigentum dann anzunehmen, wenn ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer die positiven Befugnisse, die Ausdruck des zivilrechtichen Eigentum sind (Gebra... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den hg. Beschluß vom 15. Dezember 1992, 92/07/0173, verwiesen. Mit diesem Beschluß hat der Verwaltungsgerichtshof die von der Beschwerdeführerin auch des vorliegenden Beschwerdefalles erhobene Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 4. August 1992 zurückgewiesen, welcher den im zitierten hg. Beschluß wiedergegebenen Auftrag des Landeshauptmannes von Oberösterre... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §354;AVG §67a Abs1 Z2;AVG §67c Abs3;B-VG Art129a Abs1 Z2;StGG Art5;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Da Eigentum nach § 354 ABGB die Befugnis ist, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sa... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 16. April 1993 verfügte der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde gemäß § 32 Abs. 1 der Kärntner Bauordnung die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes durch Abtragung des auf einem näher bezeichneten Grundstück konsenslos errichteten Gartenhauses im Ausmaß von ca. 3 m x 3 m bis 31. Mai 1993. Begründend wurde dazu ausgeführt, anläßlich einer baupolizeilichen Ü... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82000 BauordnungL82002 Bauordnung Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §297;ABGB §354;AVG §59 Abs1;BauO Krnt 1992 §32;BauRallg;B-VG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 32 Krnt BauO 1992 geht klar hervor, daß der Kärntner Landesgesetzgeber im Falle des... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 5. Jänner 1993 wurde "der Tauernautobahn AG, Zweigniederlassung Klagenfurt, für die Republik Österreich" die Rodungsbewilligung für Teilflächen von 2.875 m2 aus der Waldparzelle 777/1 und 780 m2 aus der Waldparzelle 778/1, beide KG R, zum Zweck der Errichtung eines Trapezgerinnes samt Absetzbecken sowie zum Ausbau und zur Befestigung einer Forststraße als Zufahrt zu Autobahneinrichtungen erteilt. Die Tauernautobahn AG ist die Rechtsvo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/02 Forstrecht
Norm: ABGB §354;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §19 Abs10;VwRallg;
Rechtssatz: Wie aus § 19 Abs 10 ForstG 1975 deutlich wird, ist in Fällen einer Antragstellung durch Träger öffentlicher Interessen die Erteilung einer Rodungsbewilligung nicht davon abhängig, daß derjenige, zu dessen Gunsten die Rodungsbewilligun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. September 1991, Zl. VwSen-230004/5/Gf/Kf, wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d des Oberösterreichischen Tierschutzgesetzes, LGBl. Nr. 27/1953, mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) belegt und der Verfall bestimmter, zuvor beschlagnahmter Tiere des Beschwerdeführers gemäß § 4 Abs. 4 leg. cit. ausgesprochen. S... mehr lesen...
Index: L46104 Tierhaltung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB;B-VG Art129a Abs1 Z1;TierschutzG OÖ 1953 §1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs4;VStG §17 Abs1;VStG §51 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der Rechtskraft des den Verfall aussprechenden Bescheides verliert der... mehr lesen...
I. 1. Mit Verordnung vom 20. März 1989 (kundgemacht in der am 31. März 1989 herausgegebenen Nummer 6 der Amtlichen Nachrichten der Niederösterreichischen Landesregierung, Jahrgang 1989) hatte die NÖ Agrarbezirksbehörde (ABB) das Zusammenlegungsverfahren X eingeleitet. In dieses Verfahren war u. a. auch das im Eigentum der Beschwerdeführerin stehende, im Zusammenlegungsgebiet liegende Grundstück Nr. 436, KG X, einbezogen worden. 2. Mit Bescheid vom 25. Juli 1991 wies die ABB den An... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §354;FlVfGG §10;FlVfLG NÖ 1975 §3 idF 6650-2;FlVfLG NÖ 1975 §4 Abs2 idF 6650-2;
Rechtssatz: Die Tatsache, daß ein bestimmtes Grundstück in ein Zusammenlegungsverfahren einbezogen wird (mit der Einleitungsverordnung) und bleibt (aufgrund eines eine... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer eines Mietwohnhauses. Während der Zweitbeschwerdeführer die auf seine Eigentumshälfte entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte, war die Eigentumshälfte des Erstbeschwerdeführers im Streitjahr 1979 mit einem lebenslänglichen Fruchtgenußrecht seiner Mutter belastet. Dementsprechend wurden die auf diese Eigentumshälfte entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Mutter des Erstbeschwerdeführers zugerec... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §354;ABGB §509;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/06 91/13/0074 5 Stammrechtssatz Der zur Geltendmachung der Absetzung für Abnutzung grundsätzlich berechtigte Eigentümer des mit dem Fruchgenuß belasteten Hälfteanteiles ist von der Möglichke... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §354;ABGB §509;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtsirrig, wenn im Falle einer Fruchtgenußbestellung die Gebäude-AfA weder beim Fruchtgenußberechtigten noch beim Fruchtgenußbelasteten Berücksichtigung findet. Die Gebäude-AfA bleibt nicht des... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §354;ABGB §509;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der zivilrechtliche Eigentümer eines Mietobjektes mit der Möglichkeit rechnen kann, nach Wegfall der Belastung durch das Fruchtgenußrecht positive Einkünfte zu erwirtschaften, ändert nichts daran, daß ihm bis dahin... mehr lesen...
Im Zusammenhang mit der Errichtung einer Wohnhausanlage benachbart zu den Grundparzellen n/7 und n/6 der Beschwerdeführer (vgl. diesbezüglich das hg. Erkenntnis vom 23. Oktober 1991, Zl. 90/06/0166), beantragte die erstmitbeteiligte Partei am 25. September 1989 die Genehmigung für die Benützung des über den Grundstücken der Beschwerdeführer gelegenen Luftraumes für die Bewegung der (bei der Ausführung des Bauvorhabens der erstmitbeteiligten Parteien zur Verwendung gelangenden) Turmkrä... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §285;ABGB §297;ABGB §354;BauO Tir 1989 §42 Abs1;BauRallg;
Rechtssatz: Ein Turmkran überschreitet nicht die Grenze der objektiven Möglichkeit der Einwirkung auf den Luftraum durch den Eigentümer der darunterliegenden Liegenschaft und bewegt ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 556 KG Z, auf welcher sich ein Miethaus befindet, aus dem sie Einkünfte aus Vermietung erzielten. Mit Schenkungsvertrag vom 2. Dezember 1982 schenkte die Zweitbeschwerdeführerin der Erstbeschwerdeführerin ihren Hälfteanteil, behielt sich jedoch im gleichen Vertrag auf Lebenszeit das Fruchtgenußrecht an dem geschenkten Hälfteanteil vor. In dem für das Jahr 1987 ergangenen Bescheid des Finanzamtes nach § 18... mehr lesen...