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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ABGB §354;Rechtssatz
Da Eigentum nach § 354 ABGB die Befugnis ist, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten und jeden anderen daran auszuschließen, kann nicht zweifelhaft sein, daß eine im Wege der Ausübung behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt angeordnete Maßnahme nach § 31 Abs 3 WRG auf einen im Eigentum des Bf stehenden Grundstück zwangsläufig geeignet sein muß, eine Verletzung des Eigentumsrechtes des Bf zu bewirken, sofern diese Maßnahme nicht gesetzlich gedeckt war (was im vorliegenden Beschwerdefall über die Zurückweisung der Maßnahmenbeschwerde des Bf aber nicht zu prüfen war und von der belBeh in ihrer Entscheidung über die Zurückweisung der Maßnahmenbeschwerde des Bf sogar verneint worden ist, weshalb der angefochtene Bescheid gem § 42 Abs 2 Z 1 VwGG aufzuheben war).
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Faktische Amtshandlungen siehe Art 129a Abs1 Z2 ( früher Art 131a B-VG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994070147.X01Im RIS seit
12.11.2001