1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1 Z1 idF 1995/025;NÄG 1988 §2 Abs1 Z8 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/01/0418 E 5. November 2003 RS 4 Stammrechtssatz Wie der VwGH im E 21.8.2001, Zl. 2000/01/0368 ausführte, hat das Gesetz der Angleichung des Familiennamens eines Kindes mit dem seine... mehr lesen...
Die Mitbeteiligte wurde am 24. März 2001 geboren und im Geburtenbuch der Landeshauptstadt Linz unter der Nummer 1178/2001 als FM eingetragen. Sie ist die unehelich geborene Tochter des Beschwerdeführers und der IM. Seit 21. Mai 2001 führte die Mitbeteiligte infolge behördlicher Namensänderung den Familiennamen des Beschwerdeführers. Die alleinige Obsorge für die Mitbeteiligte kommt ihrer Mutter zu. Am 15. Jänner 2004 beantragte die Mutter als gesetzliche Vertreterin der Mitbeteil... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern des minderjährigen Mitbeteiligten (geboren am 5. Oktober 2000) wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes F geschieden (rechtskräftig seit 22. Dezember 2003). Mit einem weiteren Beschluss des Bezirksgerichtes F wurde die alleinige Obsorge für den minderjährigen Mitbeteiligten im Frühjahr 2003 auf die Kindesmutter übertragen. Der Mitbeteiligte, vertreten durch seine Mutter, beantragte mit Schriftsatz vom 31. März 2006 (am selben Tag persönlich bei der Bezirks... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1 Z1 idF 1995/025;NÄG 1988 §2 Abs1 Z9 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/01/0418 E 5. November 2003 RS 4
(Hier: mit der Abweichung im ersten Halbsatz, wonach der
Verwaltungsgerichtshof dies bereits mehrfach ausgesprochen hat,
sowie ohne den Ausdruck "psychische" vor dem Aus... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/06/0026 E 27. Juni 2006 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH hat allgemein zum Versagungsgrund des § 3 Abs. 1 Z 6 NÄG ausgesprochen (dies schon zur Rechtslage vor Inkrafttreten des NamRÄG), dass die Herstellung der Gleichheit des Familiennamens mit der F... mehr lesen...
Der am 4. Mai 1997 geborene Beschwerdeführer ist das Kind der B S und des Mitbeteiligten. Mit rechtskräftigen Bescheid vom 11. Juni 1997 war dem Kind die Namensänderung von "S" in "R" bewilligt worden. Das Kind ist österreichischer Staatsangehöriger und lebt bei seiner Mutter, der auch die Obsorge zukommt. Mit Antrag vom 20. Juni 2006 (bei der Behörde am selben Tag eingelangt) beantragte (so der Wortlaut des Antrages) die Mutter die Änderung des Familiennamens des Kindes in S (un... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1 idF 1995/025;NÄG 1988 §2 Abs1 Z9 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat schon zur Rechtslage vor dem Namensrechtsänderungsgesetz in ständiger Rechtsprechung judiziert, dass im Allgemeinen dem Wohl des Kindes, das nach den Maßstäben und Wertvorstellung... mehr lesen...
Der 2000 geborene Mitbeteiligte ist eheliches Kind aus der mittlerweile geschiedenen Ehe seiner Mutter, der die Obsorge für ihn zukommt, und des Beschwerdeführers. Mit der am 28. Mai 2002 bei der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt eingelangten Eingabe beantragte der Mitbeteiligte, vertreten durch seine Mutter als gesetzliche Vertreterin, die Änderung seines Familiennamens von M. auf L. im Wesentlichen mit der Begründung: , es sei für das Kindeswohl jedenfalls förderlich, wenn das Kind d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025;
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt des Versagungsgrundes nach § 3 Abs. 1 Z. 6 NÄG macht der Beschwerdeführer (leiblicher Vater) im Wesentlichen geltend, mit dem Wechsel vom Familiennamen des leiblichen Vaters zum Familiennamen der leiblichen Mutter sei keine Erhöhung des Kindeswohles... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/06/0026 E 27. Juni 2006 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH hat allgemein zum Versagungsgrund des § 3 Abs. 1 Z 6 NÄG ausgesprochen (dies schon zur Rechtslage vor Inkrafttreten des NamRÄG), dass die Herstellung der Gleichheit des Familiennamens mit der F... mehr lesen...
Der am 8. September 2002 geborene mj. Mitbeteiligte, nach der Aktenlage österreichischer Staatsangehöriger, ist ein uneheliches Kind des Beschwerdeführers und der KW. Die Mutter führte zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes wie auch seither den Namen W aus einer früheren, im Jahr 2000 geschiedenen Ehe. Demgemäß führte der Mitbeteiligte gemäß § 165 ABGB zunächst den Familiennamen W., erhielt aber mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 24. September 2002 (Bewilligung der Namensänd... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025;
Rechtssatz: Der VwGH hat allgemein zum Versagungsgrund des § 3 Abs. 1 Z 6 NÄG ausgesprochen (dies schon zur Rechtslage vor Inkrafttreten des NamRÄG), dass die Herstellung der Gleichheit des Familiennamens mit der Familie, in der ein Kind aktuell aufwächst, in höherem Maß dem Wohl dies... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §165 idF 1995/025;ABGB §178a;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025;NamRÄG 1995 Art1 Z8;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall besteht die Besonderheit, dass das Kind zunächst kraft Gesetzes (§ 165 ABGB) den Familiennamen W. geführt hat, dieser Name mit Bescheid in S. geändert wurde, nun aber wieder seinen früheren Familiennamen W. erhal... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist am 14. März 1986 in New York geboren. Er ist US-amerikanischer, österreichischer und deutscher Staatsbürger. Der Beschwerdeführer ist der Vater des Mitbeteiligten, er ist deutscher Staatsangehöriger. Die Mutter des Mitbeteiligten ist österreichische Staatsangehörige. Die Ehe der Eltern des Mitbeteiligten wurde mit Entscheidung des Supreme Court von New York vom 5. Mai 1992 rechtskräftig geschieden. Diese Entscheidung wurde mit Bescheid des Bundesministers für Jus... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1 idF 1995/025;NÄG 1988 §2 Abs1 Z9 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/01/0368 E 21. August 2001 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen dazu, dass sich der Gesetzgeber dafür entschieden hat, der Angleichung des Familiennamens eines Kindes mit dem seines aktuel... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §154 Abs2;ABGB §178 Abs1;ABGB §178a;AVG §8;NÄG 1988 §1 Abs1 Z1 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025;NÄG 1988 §8 Abs1 idF 1995/025;
Rechtssatz: Dem nicht obsorgeberechtigten ehelichen Elternteil kommt auch nach dem NÄG i.d.F. des NamensrechtsänderungsG 1995 die in ihrem Umfang auf die Abgab... mehr lesen...
Der 1996 geborene Mitbeteiligte, ein österreichischer Staatsbürger, ist der außereheliche Sohn des Beschwerdeführers und der SM, geborene P. Die alleinige Obsorge für den Mitbeteiligten obliegt der Mutter, die seit ihrer Eheschließung am 8. August 2003 den Familiennamen M führt. Am 18. August 2003 beantragte die Mutter als gesetzliche Vertreterin des Mitbeteiligten die Änderung seines Familiennamens von "G" auf "M". Sie habe am 8. August 2003 W.M geheiratet. Es sei nun ihrer alle... mehr lesen...
Der 1995 geborene Beschwerdeführer - er ist eheliches Kind aus der mittlerweile geschiedenen Ehe seiner Mutter, der die Obsorge für ihn obliegt, und des Mitbeteiligten G. - beantragte mit Eingabe vom 9. Februar 2001, vertreten durch seine Mutter als gesetzliche Vertreterin, die Änderung seines Familiennamens von G. auf O. Die Begründung: dafür lautet: "Da ich aus persönlichen Gründen nach der Scheidung den Namen O. gewählt habe, beantrage ich hiemit auch für meinen Sohn ... die Na... mehr lesen...
Der 1994 geborene KF und die 1996 geborene IF sind eheliche Kinder aus der mittlerweile geschiedenen Ehe des Mitbeteiligten GF und der DJ. Die beiden Minderjährigen stellten, vertreten durch ihre Mutter als gesetzliche Vertreterin, bei der Bezirkshauptmannschaft S. den Antrag auf Änderung ihrer Familiennamen von F auf J. Die alleinige Obsorge für die beiden Minderjährigen obliegt der Mutter, die nach der Scheidung wieder ihren früheren Familiennamen J angenommen hat. Mit dem im I... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/01/0368 E 21. August 2001 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen dazu, dass sich der Gesetzgeber dafür entschieden hat, der Angleichung des Familiennamens eines Kindes mit dem seines aktuellen Umfeldes den Vorzug zu geben;... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1 idF 1995/025;NÄG 1988 §2 Abs1 Z9 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025;
Rechtssatz: Wenn die belangte Behörde einen Ausnahmefall im Sinne des § 3 Abs. 1 Z. 6 NÄG deshalb als gegeben erachtet, weil die Mutter der Beschwerdeführer im Verfahren den Aufenthaltsort der Kinder nicht oder unrichtig a... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1 Z1 idF 1995/025;NÄG 1988 §2 Abs1 Z8 idF 1995/025;NÄG 1988 §2 Abs1 Z9 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025;
Rechtssatz: Der Name des Kindes steht weder der Ausübung des Besuchsrechtes noch familiären oder freundschaftlichen Kontakten entgegen. Gerade Sache eines Vaters wäre es, seinem Kind nah... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025;
Rechtssatz: Das Kindeswohl ist nach den Maßstäben und Wertvorstellungen auszulegen, die sich in den betreffenden Lebens- und Sachbereichen herausgebildet haben. Als Richtlinie für die Berücksichtigung des "Wohles des Kindes" steht vor allem § 178a ABGB zur Verfügung (Hinweis E vom 21.... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1 Z1 idF 1995/025;NÄG 1988 §2 Abs1 Z8 idF 1995/025;NÄG 1988 §2 Abs1 Z9 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025;
Rechtssatz: Sollte das im Zusammenhang mit der für das Kind beantragten Namensänderung zu "vermögensrechtlichen bzw. formalrechtlichen und behördlichen Nachteilen" erstattete Vorbringen ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1 Z1 idF 1995/025;NÄG 1988 §2 Abs1 Z8 idF 1995/025;NÄG 1988 §2 Abs1 Z9 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der für ein Kind beantragten Namensänderung ist im Hinblick auf das Kindeswohl im Sinne des § 3 Abs. 1 Z. 6 NÄG darauf hinzuweisen, dass die Identifizieru... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/01/0368 E 21. August 2001 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen dazu, dass sich der Gesetzgeber dafür entschieden hat, der Angleichung des Familiennamens eines Kindes mit dem seines aktuellen Umfeldes den Vorzug zu geben;... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Z. 6 NÄG mit der
Begründung: bejaht, dass auf Grund der guten Vater-Sohn-Beziehung besonders wichtige Bereiche für die kindliche Beziehungsqualität wie Vertrauen und Sich... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1 Z1 idF 1995/025;NÄG 1988 §2 Abs1 Z8 idF 1995/025;NÄG 1988 §2 Abs1 Z9 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/01/0418 E 5. November 2003 RS 4 Stammrechtssatz Wie der VwGH im E 21.8.2001, Zl. 2000/01/0368 ausführte, hat das Gesetz der Angleichung des Familien... mehr lesen...