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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §178a;Rechtssatz
Sollte das im Zusammenhang mit der für das Kind beantragten Namensänderung zu "vermögensrechtlichen bzw. formalrechtlichen und behördlichen Nachteilen" erstattete Vorbringen - auf Grund des derzeit ständigen Aufenthaltes des Kindes (dessen österreichische und kroatische Staatsbürgerschaft behauptet wird) in Österreich - auf die künftige Rechtslage sowie die Gerichts- und Verwaltungspraxis in Kroatien abzielen, entziehen sich derartige in unbestimmt ferner Zukunft liegende Umstände einer aktuellen Klärung. Bloße Spekulationen anzustellen, kann aber nicht Aufgabe der belangten Behörde sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005060025.X04Im RIS seit
02.05.2005