Der am 6. Dezember 2001 geborene Mitbeteiligte ist der eheliche Sohn des Beschwerdeführers und der E B, vormals K, deren Ehe mit Beschluss des Bezirksgerichtes L vom 16. Juli 2003 (rechtskräftig) geschieden wurde. Die alleinige Obsorge für den Mitbeteiligten steht der Mutter zu, die mit Wirksamkeit vom 23. Juli 2003 wieder ihren früheren Familiennamen "B" angenommen hat. Am 24. Juli 2003 beantragte die Mutter als gesetzliche Vertreterin des Mitbeteiligten die Änderung seines Fami... mehr lesen...
Der 1987 geborene Mitbeteiligte - er ist ein eheliches Kind aus der mittlerweile geschiedenen Ehe des Beschwerdeführers mit G - beantragte mit Eingabe vom 27. Dezember 2001, vertreten durch seine Mutter als gesetzliche Vertreterin, bei der Bezirkshauptmannschaft P die Änderung seines Familiennamens von P auf G und die Streichung seines zweiten Vornamens "B". Die alleinige Obsorge für den Mitbeteiligten steht der Mutter zu, die nach der Scheidung wieder ihren Geschlechtsnamen G mit Wir... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1 Z1 idF 1995/025;NÄG 1988 §2 Abs1 Z8 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/01/0445 E 24. Februar 2004 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/01/0418 E 5. November 2003 RS 4 Stammrechtssatz Wie der VwGH im E 21.8.2001, Zl. 2000/01/0... mehr lesen...
Der 1995 geborene Mitbeteiligte ist das eheliche Kind des Beschwerdeführers und der G B, vormals K, deren Ehe im Jahre 2000 geschieden wurde. Der Mitbeteiligte führte wie seine Eltern den Familiennamen "K" und lebt seit der Scheidung im gemeinsamen Haushalt mit seiner Mutter, der die Obsorge allein zukommt. Die Mutter des Mitbeteiligten nahm mit Wirksamkeit vom 27. Juli 2001 wieder ihren Geschlechtsnamen "B" an. Im gemeinsamen Haushalt leben auch die Halbschwester des Mitbeteiligten u... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Bescheidkopie steht Folgendes fest: Der Beschwerdeführer ist der eheliche Vater des am 9. Februar 1994 geborenen Mitbeteiligten. Anlässlich seiner Eheschließung mit der Mutter des Mitbeteiligten hatte er deren Familiennamen "F." angenommen. Auch der Mitbeteiligte führte ab seiner Geburt den Familiennamen "F.". Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichtes Favoriten vom 22. Februar 1996 wurde die Ehe des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, österreichischer und italienischer Staatsangehörigkeit, wurde 1993 geboren; die Vaterschaft des Beschwerdeführers ist unbestritten. Am 24. April 1996 heirateten der Beschwerdeführer und die Mutter des Mitbeteiligten. Die Ehe wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes V vom 22. März 2001 nach § 55a EheG (rechtskräftig) geschieden. Aufgrund der nach § 55a Abs. 2 EheG geschlossenen Vereinbarung steht der Mutter seit damals die alleinige Obsorge über den Mitbeteiligten zu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1 Z1 idF 1995/025;NÄG 1988 §2 Abs1 Z8 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025;
Rechtssatz: Wie der VwGH im E 21.8.2001, Zl. 2000/01/0368 ausführte, hat das Gesetz der Angleichung des Familiennamens eines Kindes mit dem seines aktuellen Umfeldes den Vorzug gegeben und damit zum Ausdruck gebracht, d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §176;ABGB §178a;NÄG 1988 §2 Abs1 Z9 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025;
Rechtssatz: Allein aus dem Umstand des anhängig gemachten Verfahrens zur Übertragung der Obsorge kann noch nicht auf einen konkret absehbaren künftigen Obsorgewechsel geschlossen werden. Die Gefahr einer neuerlichen Namensänderung, die ihrers... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1 Z1 idF 1995/025;NÄG 1988 §2 Abs1 Z8 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025;
Rechtssatz: Schon zur Rechtslage vor dem NamRÄG 1995 hat der VwGH ausgesprochen, dass die Herstellung der Gleichheit des Familiennamens mit der Familie, in der das Kind aufwächst, in höherem Maß dem Wohl des Kindes ents... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §2 Abs1 Z9 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, die belangte Behörde habe übersehen, dass mit dem KindRÄG 2001 "eine Änderung des Gesetzgebers in der Intention eingetreten" sei und durch die nunmehrige Gesetzesänderung "auch das Recht der Kinder auf ihre Väter respekt... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/01/0368 E 21. August 2001 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen dazu, dass sich der Gesetzgeber dafür entschieden hat, der Angleichung des Familiennamens eines Kindes mit dem seines aktuellen Umfeldes den Vorzug zu geben;... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1 Z1 idF 1995/025;NÄG 1988 §2 Abs1 Z8 idF 1995/025;NÄG 1988 §2 Abs1 Z9 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025;
Rechtssatz: Ausführungen, dass im Allgemeinen dem Wohl des Kindes die Herstellung der Gleichheit des Familiennamens des Kindes mit dem der Familie, in der es aufwächst, in höherem Maße e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die den Beschwerdeführern erteilten Pflegebewilligungen für die drei Pflegekinder M.K., (geboren 1992, Pflegebewilligung erteilt mit Bescheid der Erstbehörde vom 1. März 1994), A.K. (geboren 1992, Pflegebewilligung erteilt mit Bescheid der Erstbehörde vom 6. Oktober 1992) und M.S. (geboren 1993, Pflegebewilligung erteilt mit Bescheid der Erstbehörde vom 26. Juli 1994) gemäß § 15 Abs. 6 des Kärntner Jugendwohlfahrtsg... mehr lesen...
Index: L92702 Jugendwohlfahrt Kinderheim Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §178a;JWG Krnt 1991 §15 Abs6;
Rechtssatz: Die Annahme, das Wohl des Pflegekindes erfordere den Widerruf der Pflegebewilligung, ist dann gerechtfertigt, wenn der Persönlichkeit des Kindes und seinen Bedürfnissen, insbesondere seinen Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten (vgl. § 178a AB... mehr lesen...
Der am 17. März 1995 geborene Mitbeteiligte ist das eheliche Kind des Beschwerdeführers und der S.S., vormals Th., deren Ehe mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichtes Engelhartszell vom 8. Februar 1999 geschieden wurde. Der Mitbeteiligte führte wie seine Eltern den Familiennamen "Th." und lebt im gemeinsamen Haushalt mit seiner Mutter, der die Obsorge allein zukommt und die ihrerseits nach der erwähnten Ehescheidung wieder ihren Geschlechtsnamen "S." angenommen hat. Am 8. Apr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1 idF 1995/025;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6 idF 1995/025;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass sich der Gesetzgeber dafür entschieden hat, der Angleichung des Familiennamens eines Kindes mit dem seines aktuellen Umfeldes den Vorzug zu geben; damit hat er zum Ausdruck gebracht, allenfalls aus den vom Beschwerdefüh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Der Antrag des G G als Großvater und gesetzlicher Vertreter des S K auf Änderung des Familiennamens auf "G" wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 13. November 1992 abgewiesen. Der dagegen erhobenen Berufung des Antragstellers wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 11. April 1994 gemäß § 66 Abs. 4 AVG keine Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid bestätigt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die de... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1;NÄG 1988 §2 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Nicht unbedingt entspricht die Gleichheit des Familiennamens des Kindes mit dem Familiennamen der Familie, in der es aufwächst, dem Wohl des Kindes in einem höheren Maße als die Beibehaltung des bisherigen Namens. In Ausnahmefällen könnte eine andere Betrachtungsweise ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §2 Abs1 Z6;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/21 90/01/0121 1 Stammrechtssatz Der unbestimmte Gesetzesbegriff "das Wohl des Kindes" ist nach den Maßstäben und Wertvorstellungen auszulegen, die sich in den betreffenden Lebensbereichen und Sachbereichen herau... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1;NÄG 1988 §2 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Daß ein Kind, das von der Familie seiner von seinem Vater geschiedenen Mutter psychosozial bestens versorgt wird und daher "in gutem Zustand" ist, keinen Nachteil durch die Beibehaltung des Familiennamens des Vaters, der eine wachsende Rolle zu seinem Leben spielen wer... mehr lesen...
Über Antrag der BH als Mutter und gesetzlicher Vertreterin des am 20. April 1988 geborenen CR wurde mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wr. Neustadt vom 22. März 1991 gemäß den §§ 1 und 2 Abs. 1 Z. 6 iVm § 7 Namensänderungsgesetz - NÄG, BGBl. Nr. 195/1988, die Änderung des Familiennamens des mj. Mitbeteiligten auf H bewilligt. Mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 4. Juni 1993 wurde der dagegen eingebrachten Berufung des Beschwerdeführers, des Vaters des Mi... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1;NÄG 1988 §2 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Bei Prüfung der Frage, ob die Beibehaltung des bisherigen Familiennamens dem Wohl des Kindes besser entspricht, ist keine Interessenabwägung zwischen den Interessen des Kindes und den eigenen Interessen des ehelichen Kindesvaters vorzunehmen; daß durch die Änderung des... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178a;NÄG 1988 §1 Abs1;NÄG 1988 §2 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Kindeswohles gem § 178a ABGB kommt es auf die gesamte Lebenssituation, in der sich das Kind befindet, und nicht bloß auf die von ihm völlig isoliert gesehene Frage, wen es als seinen leiblichen Vater ansieht, an. Der Umstand allein, daß dem Kind bei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Transportunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Seine am 3. Mai 1972 geborene Tochter C (in der Folge: Tochter) besuchte von September 1986 bis Juli 1990 die Schihandelsschule in Stams. Für den Besuch dieser Schule und die damit verbundene Unterbringung in dem der Schule angeschlossenen Internat machte der Beschwerdeführer im Streitjahr, in dem ihm der Alleinverdienerabsetzbetrag zustand, Aufwendungen von 39.000 S als außergewöhnliche Belastung gelt... mehr lesen...