RS OGH 1982/10/21 6Ob510/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1982
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Norm

ABGB §921
ABGB §1435
ZPO §182

Rechtssatz

Für eine von einem Rechtsanwalt vertretene Person kann es nicht überraschend sein, daß eine wegen behaupteten Rücktrittes vom Vertrag bzw wegen einer vom Gegner zu vertretenden Erfüllungsvereitelung begehrte Rückzahlung der geleisteten Kaufpreisanzahlung als Bereicherungsanspruch beurteilt wird; ein Verstoß gegen § 182 ZPO ist daher nicht gegeben.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 510/82
    Entscheidungstext OGH 21.10.1982 6 Ob 510/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0018603

Dokumentnummer

JJR_19821021_OGH0002_0060OB00510_8200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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