RS OGH 1981/1/15 6Ob570/80 (6Ob571/80)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.01.1981
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Norm

ABGB §1284 C
ABGB §1435

Rechtssatz

Kommt ein Übergabsvertrag deshalb nicht zustande, weil der präsumtive Hofübernehmer vor der in Aussicht genommenen Übergabe verstirbt, entsteht für die von ihm erbrachten Leistungen ein Rückforderungsanspruch der ähnlich einem bedingten Anspruch vererblich und weder nach seinem Leistungsinhalt noch nach seinen Voraussetzungen dem Verstorbenen höchstpersönlich zugeordnet ist.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 570/80
    Entscheidungstext OGH 15.01.1981 6 Ob 570/80
    Veröff: JBl 1981,543

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0022424

Dokumentnummer

JJR_19810115_OGH0002_0060OB00570_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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