Norm
ABGB §1237Rechtssatz
Die Bestimmungen der §§ 81 ff EheG stehen während aufrechter Ehe der Erhebung von Kondiktionsansprüchen zwischen Ehegatten aus zweckverfehlten Leistungen nicht entgegen. Die besonderen Aufteilungsgrundsätze der §§ 81 ff EheG sind auf solche Kondiktionsansprüche nicht sinngemäß anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0022328Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.08.2012