RS OGH 1983/3/23 1Ob575/83

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Veröffentlicht am 23.03.1983
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Norm

ABGB §1435

Rechtssatz

Wurde eine Zuwendung dem gesetzlichen Alleinerben versprochen, so hat dieser keinen Kondiktionsanspruch, solange noch keine der Zusage entgegenstehende Verfügung - sei es durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen - getroffen wurde.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 575/83
    Entscheidungstext OGH 23.03.1983 1 Ob 575/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0033905

Dokumentnummer

JJR_19830323_OGH0002_0010OB00575_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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