Norm
ABGB §1435Rechtssatz
Wurde eine Zuwendung dem gesetzlichen Alleinerben versprochen, so hat dieser keinen Kondiktionsanspruch, solange noch keine der Zusage entgegenstehende Verfügung - sei es durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen - getroffen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0033905Dokumentnummer
JJR_19830323_OGH0002_0010OB00575_8300000_001